Bauantrag
Die Stellung eines Bauantrag gehört zum ersten Schritt des Bauherrn, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sollte unbedingt auf Vollständigkeit geachtet werden, denn grundsätzlich ist eine Behörde berechtigt, einen Bauantrag bei mangelhaften oder fehlenden Bauvorlagen zurückzuweisen (§ 69 Abs. 1 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen). Welche Unterlagen erforderlich sind, ergibt sich aus der entsprechenden Landesbauordnung. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, bei den zuständigen Ämtern der Gemeinde nachzufragen.
Die obligatorischen Bauvorlagen
Zu den unverzichtbaren Unterlagen, die einem Bauantrag beizufügen sind, gehören
der Lageplan,
die Bauzeichnung,
die Baubeschreibung,
der Nachweis der statischen Sicherheit sowie
die Beschreibung der Grundstücksentwässerung.
Sollten zum Abgabetermin noch Unterlagen fehlen, können diese nachgereicht werden. Um Schwierigkeiten mit den Behörden zu vermeiden, sollte sich der Bauherr allerdings zuvor von der zuständigen Behörde schriftlich bestätigen lassen, welche Unterlagen er zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen darf.
Zuständig für die Erteilung einer Baugenehmigung ist die betreffende Stadt beziehungsweise die Gemeinde. Sollte die Angelegenheit in die Kompetenz einer anderen staatlichen Stelle fallen, leiten die Kommunen den Antrag weiter. Sobald der Antrag bei der Behörde eingeht, beginnt das Baugenehmigungsverfahren.
Wer muss unterschreiben
Sowohl der Bauantrag als auch die Bauvorlagen müssen vom Bauherrn und einer vorlageberechtigten Person (in der Regel von einem Architekten) unterzeichnet werden. Der Bauherr muss übrigens nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks sein; er ist somit auch dann berechtigt, einen Bauantrag zu unterzeichnen, wenn er das Projekt im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten ausführen möchte. Allerdings werden die Behörden in einem solchen Fall eine Erklärung des Grundstückseigentümers verlangen, in der dieser der geplanten Baumaßnahme zustimmt.
Wenn es Schwierigkeiten gibt
Angenommen, es zeichnet sich ab, dass die Behörden die erhoffte Baugenehmigung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erteilen werden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die vorgelegten Pläne zu überarbeiten. Erkennt der Bauherr jedoch, dass keine Chancen mehr auf Erteilung einer Baugenehmigung bestehen, erscheint es ratsam, den Antrag schnellstmöglich zurückzuziehen. Wird nämlich der Antrag trotz mangelnder Erfolgsaussichten durchgezogen, entstehen dem Bauherrn unnötige Gebühren.