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Ausschreibung

Die Ausschreibung ist die gesetzlich vorgeschriebene Methode zur Vergabe von Aufträgen der Öffentlichen Hand an Privatunternehmen. Grundsätzlich können öffentliche Stellen nicht nach Belieben Waren oder Dienstleistungen bei Privaten bestellen. Vielmehr muss jedem Unternehmen, das an dem betreffenden Auftrag interessiert ist, die gleiche Chance eingeräumt werden, den Zuschlag zu erhalten. Dabei gilt es, zwischen einer öffentlichen Ausschreibung (zum Beispiel in der örtlichen Presse, in Fachzeitschriften oder bei europäischen Projekten über das Amt für amtliche Veröffentlichung der EU) und einer beschränkten Ausschreibung zu unterscheiden. Bei der letztgenannten Variante werden nur ausgewählte Unternehmen angeschrieben. Üblich ist aber die öffentliche Ausschreibung.

Gesetzliche Regelung der Ausschreibung

Die Regeln für die Durchführung von Ausschreibungen finden sich in der VOB/A (Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB) sowie in der VOL/A (Verdingungsordnung für Leistungen). Wie der Name schon vermuten lässt, trifft im Baubereich die VOB/A zu. Überdies muss sich die Öffentliche Hand an den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern, an der Vergabe- und Nachprüfungsverordnung sowie in zunehmendem Maße an den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union orientieren.

Das Procedere einer öffentlichen Ausschreibung

Nach der Bekanntmachung des betreffenden Vorhabens durch die Öffentliche Hand haben Interessenten die Möglichkeit, bei der zuständigen Stelle die kompletten Ausschreibungsunterlagen anzufordern. Hierfür können Gebühren erhoben werden. Diese Unterlagen müssen eine detaillierte Beschreibung der gewünschten Leistungen sowie Hinweise darauf enthalten, welche weiteren Bedingungen in einen eventuell zu schließenden Vertrag aufgenommen würden. Mit anderen Worten: Der Interessent muss auf der Grundlage dieser Informationen in der Lage sein, eine zuverlässige Kalkulation zu erstellen. Anschließend reichen die Bieter ihre zunächst verschlossenen Angebote ein. Zum Eröffnungstermin (Submission) werden die eingegangenen Unterlagen geöffnet und verlesen.

Was geschieht bei der Submission

Zunächst prüft die Vergabestelle die Vollständigkeit der Unterlagen sowie die Qualifikation des Bieters. Konkret geht es dabei um die Frage, ob das jeweilige Unternehmen überhaupt in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen. Danach prüft die Vergabestelle das Preis-/Leistungsverhältnis unter Berücksichtigung technischer, funktionaler und gestalterischer Aspekte. In aller Regel folgen anschließend persönliche Gespräche mit den in Frage kommenden Bietern.

Wichtig
Der von den Bietern genannte Preis stellt zwar ein wichtiges, aber nicht das einzige Kriterium dar. So kann sich die Vergabestelle durchaus gegen den Bieter mit dem preiswertesten Angebot entscheiden, wenn ein anderer die gestellte Aufgabe gestalterisch oder technisch besser zu lösen verspricht.

Was tun bei falscher Auftragsvergabe

Angenommen, die Vergabestelle entscheidet sich für das Angebot der Firma B, obwohl alle Aspekte eigentlich für das Unternehmen A gesprochen hätten. A vermutet daher einen Rechtsverstoß und möchte juristische Schritte einleiten. Seine Chancen stehen normalerweise schlecht. Hat die Öffentliche Hand bereits mit B einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen, kann dieser nicht mehr rückgängig gemacht werden. Allerdings kann A die Vergabestelle auf Schadenersatz verklagen. Seine Erfolgsaussichten hängen in entscheidendem Maße davon ab, inwieweit es ihm gelingt, schlüssige Beweise dafür zu erbringen, dass die Vergabestelle eigentlich mit ihm einen Vertrag hätte schließen müssen. In der Praxis erweist sich dies als außerordentlich schwierig. Doch selbst wenn der Unternehmer am Ende erfolgreich wäre, dürfte er nur auf die Erstattung derjenigen Kosten hoffen, die ihm durch die Einreichung des Angebots entstanden sind.

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