Architektenhonorar
Architekten können ähnlich wie Ärzte keine willkürlich festgesetzen Honorare verlangen. Die Honorare der Architekten werden durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - kurz: HOAI - festgesetzt. Als Faustregel kann gelten, dass das Honorar des Architekten etwa 12 % der anrechenbaren Baukosten ausmacht.
Wichtig
Zu den anrechenbaren oder reinen Baukosten zählen durchaus nicht alle Kosten, die ein Hausbau mit sich bringt. Grundstückskosten, die Erschließungskosten, die Kosten für Außenanlagen sowie die Baunebenkosten (Nebenkosten der Anschaffung) werden z.B. nicht dazu gerechnet. Zu den Baunebenkosten gehören unter anderem die Kosten für die Finanzierung des Objekts, Kosten für Notar und Geometer usw.
Das bedeutet: Falls die Kosten für ein Bauvorhaben mit 250.000 EUR angesetzt werden, darin jedoch 100.000 EUR für den Kauf des Grundstücks, Bauneben- und Erschließungskosten vorgesehen sind, berechnet sich das Honorar des Architekten lediglich aus den verbleibenden 150.000 EUR. Nach der derzeit geltenden HOAI könnte er für seine Leistung in diesem Falle in der Zone III zwischen 16.578 EUR und 20.818 EUR beanspruchen, in der Zone IV zwischen 20.818 EUR und 23.644 EUR.
Honorarzonen und Honorartafel für Architekten Kosten
Das Honorar berechnet sich nach dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe. Innerhalb dieser Honorarordnung gibt es 5 Honorarzonen. Für übliche Wohngebäude gelten insbesondere die Zonen III und IV. Zone III gilt für Wohnhäuser mit durchschnittlicher Ausstattung, Zone IV für Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, planungsaufwändige Häuser oder Hausgruppen.
Zone III | Zone IV | |||
Kosten | von EUR | bis EUR | von EUR | bis EUR |
25.565 | 2.991 | 3.855 | 3.855 | 4.433 |
30.000 | 3.497 | 4.498 | 4.498 | 5.169 |
35.000 | 4.075 | 5.236 | 5.236 | 6.012 |
40.000 | 4.647 | 5.968 | 5.968 | 6.853 |
45.000 | 5.221 | 6.702 | 6.702 | 7.689 |
50.000 | 5.780 | 7.413 | 7.413 | 8.496 |
100.000 | 11.311 | 14.360 | 14.360 | 16.393 |
150.000 | 16.578 | 20.818 | 20.818 | 23.644 |
200.000 | 21.586 | 26.792 | 26.792 | 30.263 |
250.000 | 26.380 | 32.373 | 32.373 | 36.369 |
300.000 | 30.650 | 37.643 | 37.643 | 42.309 |
350.000 | 34.561 | 42.700 | 42.700 | 48.131 |
400.000 | 38.127 | 47.432 | 47.432 | 53.637 |
450.000 | 41.362 | 51.840 | 51.840 | 58.820 |
500.000 | 44.243 | 55.876 | 55.876 | 63.631 |
Schwierige Lage - höhere Kosten
Die Zonen unterscheiden nicht zwischen einem Gebäude mit 2 Wohnungen und einem Gebäude mit 10 Wohnungen. Es geht in erster Linie um die Nutzung des Gebäudes und um die bautechnischen Schwierigkeiten, die sich beispielsweise durch das Gelände (Hanglage) und die Umgebung ergeben, auf dem das Haus errichtet werden soll. Das bedeutet konkret: Ein Einfamilienhaus fällt genauso in Zone III wie ein 12-stöckiges Haus mit Eigentumswohnungen. Ein Wohnhaus in Hanglage mit einer überdurchschnittlichen Ausstattung würde dagegen in Zone IV eingeordnet, während ein Gebäude mit Läden, Büros, Wohnungen und einem Kino mit Sicherheit in Zone IV anzusiedeln wäre, auch wenn es auf ebenem Gelände gebaut würde und nur halb so hoch wie das 12-stöckige Gebäude wäre.
Leistungen des Architekten
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschreibt in § 15 die Grundleistung des Architekten (§ 15 HOAI ):
Grundlagenermittlung
Vorplanung
Entwurfplanung
Genehmigungsplanung
Werkplanung
Vorbereitung der Vergabe
Mitwirkung bei der Vergabe
Objektbetreuung (Bauüberwachung)
Dokumentation
Die Einzelhonorare für die diversen Leistungen sind prozentual aufgesplittet. Wenn man davon ausgeht, dass die gesamte Leistung des Architekten 100 % beträgt, beläuft sich zum Beispiel der Honoraranteil für die Grundlagenermittlung auf 3 %. Die größten Anteile entfallen mit 25 bzw. 31 % auf die Ausführungsplanung und die Objekt- bzw. Bauüberwachung. Der Bauherr muss dem Architekten nicht alle oben erwähnten Leistungen als Aufgaben übertragen; die Punkte 1 bis 4 beispielsweise machen lediglich 27 % des Honorars aus und umfassen die Planung bis zur Baugenehmigung, sofern eine solche erforderlich ist.
Weitere Kosten
Natürlich können sich die Honorarkosten beträchtlich erhöhen, wenn dem Architekten oder einem Fachingenieur zusätzliche Aufgaben übertragen werden: zum Beispiel der statische Nachweis oder der Wärmeschutznachweis oder die Erstellung eines Entwässerungsgesuchs. Die Kosten dieser Leistungen sind jedoch ebenfalls in der HOAI festgelegt und können deshalb auch nicht in astronomische Höhen schnellen. Manche Leistungen des Architekten können auf Stundenbasis abgerechnet werden. Im Moment besteht für das Stundenhonorar ein Spielraum von 38 bis 82 EUR.
Nebenkosten und Fremdkosten
Weiterhin kann der Architekt Nebenkosten entsprechend § 7 HOAI in Rechnung stellen. Dazu gehören die Post- und Fernmeldegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten usw. Die Höhe dieser Kosten wird jedoch bereits im Vertrag festgelegt. Für Fahrt- und Übernachtungskosten wird eine Pauschale pro Kilometer bzw. pro Nacht festgelegt.
Zusätzliche Kosten können auch anfallen, wenn der Architekt weitere Fachleute beauftragen muss, wie zum Beispiel einen Statiker, einen Geometer oder einen Experten, der ein Bodengutachten erstellt. Solche Sonderaufträge muss der Architekt jedoch im Vorfeld mit dem Bauherrn klären.
Wann wird bezahlt
Der Bauherr bezahlt den Architekten jeweils für vertragsgemäße Leistungen, die dieser erbracht hat. Der Architekt muss dem Bauherrn darüber hinaus eine prüfbare Rechnung erstellen. Nebenkosten werden auf Nachweis fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Architekt oder Generalunternehmer
Die Alternative zu einem Architektenhaus ist der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses von einem Generalunternehmer. Generalunternehmer bieten Grundstück, Planung, Bau und Finanzierung aus einer Hand zu einem Festpreis an. Der weltweite Trend geht in diese Richtung. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Der Bauherr muss sich kaum um seinen Bau kümmern und viele Bauherren nehmen an, dass sie mit einem Generalunternehmer (GU) günstiger fahren. Beide Gründe halten einer genaueren Prüfung nicht stand, denn auch wenn der Bauherr einen Generalunternehmer beauftragt, muss er sich um den Bau kümmern, möchte er sicherstellen, dass alles nach seinen Wünschen gestaltet und ausgestattet wird. Das Kostenargument greift nicht immer. Ein Bauherr sollte auf jeden Fall die Qualität des Baus und der Ausstattung seines Eigentums im Verhältnis zum Preis in seine Berechnungen miteinbeziehen.
Das spricht für den Architekten
Ein ernst zu nehmender Grund für die Beschäftigung eines Architekten ist, dass er auch die Bauüberwachung durchführt. Das heißt, der Bauherr hat eine unabhängige dritte Person, die darauf achtet, dass der Bau korrekt und in guter Qualität ausgeführt wird. In jedem Fall ist das Honorar des Architekten durchsichtig, während die meisten Generalunternehmer eine Mischkalkulation anbieten, in der alles enthalten ist. Dies bedeutet im schlechtesten Fall, dass auch Kosten enthalten sind, die mit dem eigentlichen Bau nicht sehr viel zu tun haben. Doch Vorsicht, auch bei den Architekten gibt es schwarze Schafe.
Bauherr sucht Architekt
Sobald sich ein Bauherr entschließt, mit einem Architekten zu bauen, steht er vor der Aufgabe, einen geeigneten zu suchen. Das ist nicht so einfach, denn Architekten dürfen laut ihrer Standesordnung keine Werbung in eigener Sache betreiben. Der allseits bekannte Stararchitekt wird für die meisten Bauherren zu teuer. Die Architektenkammern empfehlen zwei Wege, um an einen Architekten zu kommen. Entweder der Bauherr erkundigt sich bei Bekannten und Nachbarn oder er schaut sich Häuser an und fragt die Bewohner nach dem Architekten. Der andere Weg ist der über die Gelben Seiten. Es ist durchaus üblich, den Architekten zunächst einmal um Nachweise seiner Tätigkeit zu bitten, damit sich der Interessent anschauen kann, was der Architekt bisher gebaut hat.
Zur Beruhigung: Architekt darf sich nur nennen, wer auf Grund fachlicher Qualifikation und einer nachgewiesenen praktischen Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in die bei den Kammern geführte Architektenliste eingetragen wurde.