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Wohngebäudeversicherung - Thermische Solaranlagen

Wohngebäudeversicherung - Thermische Solaranlagen

In unserem Lexikon werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Wohngebäudeversicherung - Thermische Solaranlagen erklärt.

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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung - Thermische Solaranlagen

Durch thermische Solaranlagen wird das Sonnenlicht in Wärme umgewandelt. Damit werden Brauchwasser oder Wasser der Raumheizung erhitzt.

Das Schadenpotenzial durch diese Anlagen ist eher als gering einzustufen, da die eingesetzten Produkte durch regelmäßige Wartung der Anlagen eine lange Lebensdauer aufweisen. Schäden können im Wesentlichen durch austretende Flüssigkeiten entstehen.

Die Oberflächennahe Geothermie wird vorrangig für Heizzwecke in Form von Wärmepumpen eingesetzt. Um die im Untergrund vorhandene Energie nutzen zu können, steht eine breite Palette von Techniken zur Verfügung. Die wichtigsten sind:
Grundwasserwärmepumpen,
Erdwärmekollektoren,
Erdwärmesonden,
erdberührte Betonbauteile,
Energiepfähle.

Grundwasserwärmepumpen nehmen Wärme bei einem niedrigen Temperaturniveau auf und bringen sie durch Antriebsenergie auf eine höhere nutzbare Temperatur. Damit eignet sich die Wärmepumpe grundsätzlich zu Heizzwecken.

Die Wärmepumpen lassen sich unterteilen in
Kompressionswärmepumpen und
Sorptionswärmepumpen.

In gleicher Weise eignen sich die übrigen Techniken zu Heizzwecken bzw. zur Klimatisierung von Ein- und. Zweifamilienhäusern bzw. Bürobauten.
CO2-neutrale Heizungsanlagen werden mit regenerativen Heizstoffen betrieben.

Versicherungsschutz für thermische Solaranlagen im Rahmen der Wohngebäudeversicherung einschließlich der Zusatzbedingungen zu den VGB.

Umfang des Versicherungsschutz für thermische Solaranlagen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat neue Besondere Bedingungen für die Versicherung von Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen von Wohngebäuden (BSG 2010) Version 01.01.2011 als Zusatzbedingungen zu den VGB 2010 herausgebracht, die nicht nur dem aktuellen Stand der Technik gerecht werden, sondern auch den gegenwärtigen Deckungsbedarf umfänglich erfassen.

Zu den versicherten Sachen gehören nach § 2 BSG 2010 die betriebsfertigen Anlagen der regenerativen Energieerzeugung:
Variante 1 auf dem Haus- oder Garagendach befestigte Solarthermie (Aufdachmontage);
Variante 2 auf dem Haus- oder Garagendach befestigte Solarthermie (Aufdachmontage), soweit diese die Energieversorgung des Gebäudes zu mindestens ...% abdeckt;
Variante 3 auf dem Haus- oder Garagendach befestigte Solarthermie (Aufdachmontage), soweit diese zur Unterstützung einer regenerativen Heizungsanlage (Holzpellets, Bioöl, Biogas) dient;
einschließlich der damit verbundenen Heizungsanlagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude, die der Warmwasser- oder auch Wärmeversorgung der versicherten Gebäude dienen.

Versicherungsschutz wird einmal im Rahmen der Wohngebäudeversicherung (VGB 2010) und den zusätzlich gedeckten Ergänzenden Technischen Gefahren nach § 4 BSG 2010 gewährt, soweit die Gefahren nicht schon nach Abschnitt A §§ 2 bis 4 VGB 2010 versicherbar sind.

Leistungen des Versicherers

Der Versicherer leistet somit Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden).

Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Schäden durch
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, außer in den Fällen der versicherbaren Gefahren nach Abschnitt A § 2 VGB 2010;
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
Zerreißen infolge Fliehkraft;
Überdruck oder Unterdruck, außer in den Fällen der versicherbaren Gefahren nach Abschnitt A § 2 VGB 2010;
Sturm, Frost oder Eisgang, außer in den Fällen der versicherbaren Gefahren nach Abschnitt A § 4 Nr. 1 VGB 2010.

In § 6 BSG 2010 sind die Besonderen Obliegenheiten genannt, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat. Dazu gehören die vom Hersteller empfohlenen Prüfungen durch einen für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb sowie die Aufbewahrung der vom jeweiligen Hersteller mitgelieferten Daten und Programme für die Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstige Wärmepumpenanlagen.

Mit der Beendigung des Hauptvertrages erlischt auch die Versicherung nach diesen Besonderen Bedingungen.

Prämienzahlung

Grundlage für die Prämienberechnung sind in der Regel für Wohngebäude:
Ort der Anlage,
Leistung KWP,
Neuwert,
Anlagenart (Bodenanlage, Dachanlage, Fassade),
Wo befindet sich die Anlage (eigenes Grundstück, fremdes Grundstück),
Höhe der Selbstbeteiligung.

Haftpflichtversicherungsschutz für thermische Solaranlagen
Für eine nicht unternehmerisch genutzte Solaranlage (Photovoltaikanlage oder thermische Anlage) auf einem selbst genutzten Eigenheim besteht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Deckungsschutz. Im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung besteht Dekung für Mehrfamilienhäuser.



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