Wohngebäudeversicherung - Solarheizung
Im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist der Austritt von Wasser und
anderen wärmetragenden Flüssigkeiten mitversichert (Abschnitt A § 3 VGB 2008, Abschnitt A § 1 Abs. 1 AWB 2008).
In älteren Bedingungswerken der Wohngebäudeversicherung, z.B. AWB 87, fehlt dieser Einschluss noch.
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