Wohngebäudeversicherung - Schadenminderungskosten
Als so genannte Schadenminderungskosten sind notwendige Kosten für – auch erfolglose – Maßnahmen in der Wohngebäudeversicherung versichert, die der
Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens an den versicherten Sachen für sachgerecht halten durfte
(z.B. Abschnitt B § 12 Abs. 1 VGB 2008).
Beispiel
Der Versicherungsnehmer erstickt einen kleineren Brand mit einer Decke, die dabei ebenfalls beschädigt wird.
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