Wohngebäudeversicherung - Schadensabwendungs- und Schadensminderungskosten
Versichert durch die Gebäudeversicherung sind auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens, die der VN für
geboten halten durfte (Rettungskosten). Die für notwendig gehaltenen Kosten sind auch dann zu ersetzen, wenn die Maßnahmen erfolglos waren.
Ausgenommen von den Rettungskosten sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren die zur Bekämpfung eines Brand angerückt sind, oder anderer im öffentlichen Interesse zu Hilfeleistungen Verpflichteter,
wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden. Dies kann auch die Aufwendungen betreffen, soweit sie von diesem
Personenkreis erbracht werden.
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