Wohngebäudeversicherung - Nicht versicherte Schäden
Die VGB der Wohngebäudeversicherung enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt
z.B. eine versicherte Ursache einen Ausschlusstatbestand herbei (siehe unter Ausschluss von Schwammschäden in der Leitungswasserversicherung), so
greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist.
Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten.
Beispiel
Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle einen Schaden
(Ausschlusstatbestand: Sturmflutwelle). Soweit der durch die Sturmflutwelle verursachte Schaden den Schaden durch direkte Sturmeinwirkung überdeckt, greift der
Ausschluss.
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