Leitungswasserversicherung - Grundstücksbestandteile und sonstige Sachen
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Versicherungswert auf den Zeitwert bzw. den gemeinen Wert beschränkt
für Grundstücksbestandteile, die nicht Gebäude sind,
für Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke,
für typengebundene, für die Produktion nicht mehr benötigte Fertigungseinrichtungen,
für ohne Kaufoption geleasten Sachen oder geleasten Sachen, bei denen die Kaufoption bei Schadenantritt abgelaufen war sowie
für alle sonstigen in Abschnitt A § 7 AWB 2008 nicht genannten beweglichen Sachen.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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