gebaeudeversicherung.mobi Auswahlmenü
Leitungswasserversicherung - Gefahrumstände - Gefahrerhöhung

Leitungswasserversicherung - Gefahrumstände - Gefahrerhöhung

Hier bieten wir Ihnen allgemeine Informationen über Leitungswasserversicherung - Gefahrumstände - Gefahrerhöhung.

WohngebäudeversicherungWohngebäudeversicherung Wohngebäudeversicherung - Beiträge online berechnenBeiträge online berechnen Wohngebäudeversicherung - Anbieter und Leistungen vergleichenAnbieter und Leistungen vergleichen
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Wohngebäudeversicherung

Leitungswasserversicherung - Gefahrumstände - Gefahrerhöhung

Nach Abschnitt B § 1 Nr. 1 hat der VN bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Der VN ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Absatzes 1 stellt.
Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der VN ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Dies betrifft auch die Zeit zwischen Antragstellung und Vertragsschluss.
Erkennt der VN nachträglich, dass er ohne vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Auch eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der VN dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat.
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann gemäß Abschnitt A § 12 (Abschnitt B § 9 Nr. 1 a)) insbesondere dann vorliegen, wenn
Kleiner Haken in grün a. sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist,
Kleiner Haken in grün b. von der dokumentierten Betriebsbeschreibung abgewichen wird, Neu- oder Erweiterungsbauten durchgeführt werden oder ein Gebäude oder der überwiegende Teil des Gebäudes nicht benutzt wird.



Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung

Seite zurück

Hausratversicherung
Hausratversicherung
Schon ab 2,49 € monatl.

Passend zu Ihrer Gebäudeversicherung, eine günstige Hausratversicherung mit optimalen Leistungen finden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Schon ab 1,49 € monatl.

Hier eine günstige und gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden. Jetzt Beiträge vergleichen und sparen.

Gasanbieter
Gasanbieter
Jetzt bis 280,- € sparen

Ständig steigende Gaspreise? Wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Gasanbieter und sparen Sie bares Geld.

Stromanbieter
Stromanbieter
Jetzt bis 350,- € sparen

Strompreise werden immer teurer. Finden Sie hier günstige Stromanbieter und wechseln Sie bequem online.


^