Wohngebäudeversicherung - Gebäudebeschädigungen
Durch Klausel 7361 der Wohngebäudeversicherung sind Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte mitversicherbar, zum Beispiel Schäden am Haus durch einen Einbruch, Einbruchdiebstahl, oder Einbruchsversuch, aber durch Graffiti.
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