Wohngebäudeversicherung - Graffiti
Durch Klausel 7366 sind die notwendigen Kosten zur Beseitigung von Graffitischäden an Außenseiten des Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung mitversicherbar. Die Entschädigung wird üblicherweise durch eine Selbstbeteiligung und einen Höchstersatz begrenzt.
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