Generali Gebäudeversicherung
Die Generali Gebäudeversicherung (Angebot der Generali Versicherungen, bestehend aus Generali Versicherung AG und Generali Lebensversicherung AG), beide mit Sitz in München, sind Teil der weltweit tätigen Generali Group, der drittgrößten Versicherungsgruppe Europas. Hier im Gebäudeversicherung Vergleich 2025 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die Generali und weitere Anbieter
Sie wurden als Tochtergesellschaften der AMB Generali Gruppe von der renommierten internationalen Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) mit AA ausgezeichnet geratet, der höchsten derzeit in Deutschland für Erstversicherer von S&P vergebenen Note, und sind eines der bedeutenden Finanzdienstleistungsunternehmen nicht nur im Bereich der Gebäudeversicherung am deutschen Markt.
Die leistungsstarken Tarife der Generali Gebäudeversicherung bieten bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihre Immobilie zu günstigen Preisen. Schäden wie beispielsweise Rohrleitungsbrüche können schnell passieren. Oft sind durch die entstandenen Wasserschäden die Möbel und Elektrogeräte in Mitleidenschaft gezogen, oder völlig unbrauchbar geworden.
Gebäudeversicherung - Versicherte und nicht versicherte Sachen
Gegenstand der Gebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung einbezogen sind.
Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser und dergleichen. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen.
Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Gebäudeversicherung - Versicherungswert
Die Gebäudeversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden.
Generali Gebäudeversicherung - Entschädigungsleistung
Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der Besitzverlust.
Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht. Denn das Wort »durch« schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten erfasst sind, und zwar durch die
Feuerversicherung,
Leitungswasserversicherung und
Sturmversicherung.
Der Versicherungsumfang stimmt weitgehend mit der durch die VGB gebotenen Deckung überein. Ohnehin erlaubt der modulare Charakter der neuen Musterbedingungen eine Austauschbarkeit, sodass wegen der Änderungen grundsätzlich auf die Synopsen der Beiträge dieser Versicherungen verwiesen werden kann, die sinngemäß auch für die Generali Gebäudeversicherung gelten.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gebäudeversicherung
Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Gebäudeversicherung weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Gebäudeversicherung besteht nunmehr auch in der Gebäudeversicherung nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.
Inzwischen nimmt die Stromerzeugung durch Solarzellen beim Bau neuer Häuser einen immer größeren Stellenwert ein. PV-Anlagen sind nicht nur langlebig, sondern auch teuer, so dass sich die Frage nach dem möglichen Schadenpotenzial und der Absicherung der Gebäudeversicherung stellt. Die Gefährdung der PV-Anlagen ergibt sich schon allein aus der Art der Installation. Denn PV-Anlagen werden auf Hausdächern oder Fassaden installiert und sind damit den Naturereignissen ausgesetzt. Dazu gehören Blitzschlag, Feuer, Sturm, Hagel und Schneedruck.
Durch thermische Solaranlagen wird das Sonnenlicht in Wärme umgewandelt. Damit werden Brauchwasser oder Wasser der Raumheizung erhitzt. Das Schadenpotenzial durch diese Anlagen ist eher als gering einzustufen, da die eingesetzten Produkte durch regelmäßige Wartung der Anlagen eine lange Lebensdauer aufweisen. Schäden können im Wesentlichen durch austretende Flüssigkeiten entstehen. Im Rahmen der in der Gebäudeversicherung mitversicherten Leitungswasserschäden werden wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dergleichen.
Die nach den Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln versicherbaren Elementarrisiken erweitern die versicherten Gefahren der betreffenden Gebäudeversicherung, der sie zugeordnet sind, sodass ein einheitlicher Versicherungsvertrag zustande kommt. Insoweit unterscheidet sich diese Vertragsform nicht von derjenigen, bei der die Elementarereignisse als versicherte Gefahren fester Bestandteil der AVB sind. Bei den ECB 99 besteht der wesentliche Unterschied zu den bisherigen ECB in der Selbstständigkeit des Bedingungswerkes.
Wichtig ist auch die Beachtung der im Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten, nämlich nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, der Gebäudeversicherung den Schadeneintritt, nachdem er vom ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen, Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung - ggf. auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten, Weisungen der Generali Gebäudeversicherung zur Schadenabwendung/-minderung.
Die Generali Gebäudeversicherung enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt z.B. eine versicherte Gebäude einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle.
Zunächst einmal ist zu überprüfen, welche Versicherungen bereits die Risiken abdecken. So schließt z.B. die Generali Gebäudeversicherung grundsätzlich die PV-Anlage ein. Da es sich bei den beschriebenen Versicherungen um Allgefahrendeckungen handelt, ist der Umfang der gebotenen Absicherung groß. Um die Prämie evtl. zu mindern, sollte eine Kombination mit der bereits vorhandenen Gebäudeversicherung angestrebt und die Selbstbeteiligung entsprechend gewählt werden.
Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), ausgenommen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Gebäudeversicherung auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden im Gebäude an Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.
Die Bestimmung über Unterversicherung gilt entsprechend für die Berechnung der Entschädigung der versicherten Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten und des Mietausfalls durch die Generali Gebäudeversicherung. Das heißt, dass dafür eine Unterversicherung im selben Verhältnis angerechnet wird wie für den Hauptschaden, obwohl es sich eigentlich um Erstrisikopositionen handelt. Insoweit ist der Erstrisikocharakter dieser Kosten- und Vermögensfolgeschadenpositionen eingeschränkt.
Bei Vereinbarung der Klausel PK 7360 sind auch solche Restwerte zu entschädigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt für die erhöhten Aufwendungen auf einen zu vereinbarenden Betrag, für die Restwerte mit dem Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Anspruch des VN auf Zahlung des Teils der Entschädigung durch die Gebäudeversicherung, ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Passend zu Ihrer Gebäudeversicherung, eine günstige Hausratversicherung mit optimalen Leistungen finden.
Schon ab
1,49 €
monatl.
Hier eine günstige und gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden. Jetzt Beiträge vergleichen und sparen.
Jetzt bis
280,- €
sparen
Ständig steigende Gaspreise? Wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Gasanbieter und sparen Sie bares Geld.
Jetzt bis
350,- €
sparen
Strompreise werden immer teurer. Finden Sie hier günstige Stromanbieter und wechseln Sie bequem online.
Weitere Informationen über die Generali Gebäudeversicherung
Für jeden Betroffenen, welcher die Zerstörung seines Hauses zum Beispiel durch einen Sturm, oder ein Feuer erleben mußte, leidet oft noch Jahre unter den Erlebnissen. Zwar können duch derartige Schäden persönliche Dinge und Erinnerungen oftmals nicht gerettet werden, doch wenigstens konnten die Betroffenen mit einer schnellen und unkomplizierten finanziellen Hilfe durch die Generali Gebäudeversicherung rechnen, sodaß ein rascher Wiederaufbau des Hauses realisiert werden konnte.
Denn, wenn es drauf ankommt, ist schnelle und zuverlässige Hilfe dringend notwendig, angefangenen von der Unterbringung für die Zeit der durchgeführten Renovierungsarbeiten, bis hin zum Schadenersatz der zerstörten Einrichtungsgegenstände. Hier zeichnet sich die Generali Gebäudeversicherung Versicherungsgruppe durch besonders kundenfreundlichen Service aus, wie sich auch in unserem durchgeführten Gebäudeversicherung Vergleich immer öfter wiederspiegelt.
Gebäudeversicherung
Inzwischen nimmt die Stromerzeugung durch Solarzellen beim Bau neuer Gebäude einen immer größeren Stellenwert ein. PV-Anlagen sind nicht nur langlebig, sondern auch teuer, so dass sich die Frage nach dem möglichen Schadenpotenzial und der Absicherung stellt. Die Gefährdung der PV-Anlagen ergibt sich schon allein aus der Art der Installation. Denn PV-Anlagen werden auf Hausdächern oder Fassaden installiert und sind damit den Naturereignissen ausgesetzt. Dazu gehören Blitzschlag, Feuer, Sturm, Hagel und Schneedruck.
Naturkatastrophen verursachen immer größere Schäden. Wie die Schweizer Rück in ihrem jährlichen Vergleich ermittelt hat, belasteten allein die Naturkatastrophen die Gebäude Versicherer im Jahr 2007 mit rd. 28 Milliarden Dollar. Die volkswirtschaftlichen Schäden in der Welt sind noch weit höher, vor allem als Folge von Stürmen und Überschwemmungen. Sie stiegen 2007 auf nun 70 Milliarden USD. Als Folge von Katastrophen waren in 2007 die meisten Todesopfer in Bangladesch, Indien, China und Pakistan zu beklagen.
Wegen der Festschreibung des Versicherungswertes im 1914er-Modell auf die Preise von 1914 bzw. wegen der Fixierung der Risikoübernahme im Wohnflächenmodell entsprechend der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Gebäude ist bei Änderungen des Baupreisniveaus während der Vertragszeit eine Anpassung der Beiträge an die damit einhergehenden veränderten Leistungsanforderungen des Versicherers notwendig. Dies geschieht in jährlichen Intervallen.
Infos zur Gebäudeversicherung
Die Annahme des Antrags wird entweder ausdrücklich in einem gesonderten Annahmeschreiben oder konkludent durch Übersendung des Versicherungsscheins mit der Rechnung über die erste Prämie erklärt. Mit dem Zugang der Annahmebestätigung oder der Urkunde beim Antragsteller ist der Vertrag formell zustande gekommen. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag des Gebäude Versicherers. Besteht die Entscheidung des Versicherers in der Annahme des Antrags mit der Einschränkung.
Nach Abschnitt A § 5 Nr. 4c VGB 2008 gelten diese vorgenannten Sachen als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden. Nicht versichert - aber gesondert versicherbar - durch die Gebäudeversicherung sind in das Gebäude eingefügte, nicht aber ausgetauschte Sachen (ob Bestandteil oder Zubehör des Gebäude), die ein Mieter oder Gebäude Besitzer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt.
Besonderen Bedingungen für die Gebäude Versicherung weiterer Elementarschäden in der Gebäude-, Hausrat-, Geschäfts- und Industrieversicherung zur planmäßigen Verwendung genehmigt. Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der VWG haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen Gebäudeversicherung sind 550.000 Zusatzversicherungen abgeschlossen worden.
Generali Gebäudeversicherung
Auch Schadenminderungsmaßnahmen können nur begrenzt wirksam werden, weil ein ganzes Gebiet betroffen ist und die Infrastruktur nachhaltig gestört sein kann. Betriebe im Gebäude können nicht produzieren, weil großräumig Strom, Wasser und Gas abgeschaltet werden, Mitarbeiter können nicht auf das Betriebsgrundstück, weil die Zufahrten von Sicherheitskräften gesperrt werden, die Nachfrage nach Reparaturmaterial für Gebäude und -leistung sprunghaft ansteigt, was zu Engpässen und Preiserhöhungen der Gebäudeversicherung führt.
Die Generali Gebäudeversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung für Gebäude konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden. Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert 1914. Dieser wird durch Größe und Ausstattung sowie Ausbau des Gebäude nach Preisen des Jahres 1914 bestimmt.
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens. Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume des Gebäude trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die vereinbarte Dauer ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit. War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall gezahlt.
Tipps zum Versicherungsgebiet Gebäudeversicherung
Klausel PK 7160: Die nach den VGB ausgeschlossenen Überspannungsschäden durch Blitz können über diese Klausel in den Versicherungsschutz des Gebäude eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag (in der Gleitenden Neuwertversicherung multipliziert mit dem gleitenden Neuwertfaktor). Klausel PK 7363: Wegen der hiernach versicherten Kosten für die Beseitigung durch Blitzschlag umgestürzter Bäume. Klausel PK 7362: Wegen der Deckung von Kosten für die Dekontaminierung und den Austausch verseuchten Erdreichs.
Widerruft der Kunde den Gebäudeversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den gezahlte Prämien als auch für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Gebäudeversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.
Ist die Anlage ebenerdig aufgebaut worden, ist in jedem Falle eine Abstimmung mit dem Versicherer erforderlich. Manche Gebäude Versicherer fordern unter Umständen. auch einen Beitragszuschlag. Nach den neuen VGB 2008 sind Photovoltaik-Anlagen sowie deren zugehörige Installationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung) nicht automatisch versichert. Der Einschluss ist jedoch auf besonderen Antrag möglich.
Allgemeines rund um das Thema Gebäudeversicherung
Auf Antrag sind auf dem Dach des Gebäude befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) aber gesondert versicherbar. Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Außer den versicherten Sachen deckt die Gebäudeversicherung auch verschiedene Kosten und sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Sturmflut, durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) (Deckung über Elementarschadenversicherung möglich). Der Ausschluss von Schäden durch Schneedruck führt auch dann zur Leistungsfreiheit der Generali Gebäudeversicherung, wenn Sturm mitursächlich für den Schaden am Gebäude war, dieser also nur durch das Zusammenwirken von Schneedruck und Sturmeinwirkung entstehen konnte.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist, werden individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen. In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Gebäude Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.
Nützliche Informationen über die Gebäudeversicherung
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungswert 1914 des Wohngebäudes zu erfahren. Diese werden in den VGB 2008 angesprochen. Schätzung eines Bausachverständigen, Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten, Wertermittlungsanleitung der Gebäude Versicherer. Den Bausachverständigen stehen für die Ermittlung des Versicherungswertes Bewertungsbücher zur Verfügung. Diese weisen für die verschiedenen Gebäude arten je nach zeittypischer Ausführung und Ausstattung Raummeterpreise aus und nennen die zusätzlich anzurechnenden Kosten.
Zum Deckungsumfang siehe die gesonderten Beiträge Gebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung. Die wesentlichen Gefahren und Schäden am Gebäude können also schon im Rahmen der Generali Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Die Solarversicherung ist deshalb eine Art Vollkaskoschutz. Der Versicherer Helvetia beschreibt die neue Photovoltaikversicherung beispielsweise wie folgt. Die neue Photovoltaikversicherung der Helvetia sichert diese Investition umfassend ab. Und das nicht nur gegen klassische Risiken, sondern auch gegen Bedienungsfehler.
Der Begriff Leitungsrohr schließt die Rohrverbindungen wie Muffen, Flanschen einschließlich Dichtung und dergleichen ein, aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen, sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und oder Berieselungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen des Gebäude gleich.
Empfehlungen und Tipps
Die Generali Gebäudeversicherung überzeugt immer mehr Versicherungsnehmer durch sein umfangreiches Angebot an Leistungen. Nicht nur die gute Bewertung der Verbraucher, welche sich bereits für diesen Gebäudeversicherer entschieden haben, sind von dem Leistungsangebot und den günstigen Preisen auch immer mehr Neukunden bereit, zur Generali Gebäudeversicherung, oder alternativ auch zur Grundeigentümer Gebäudeversicherung zu wechseln.
Es zählen eben nicht nur niedrige Beiträge, sondern das Gesamtpaket wird für viele Immobilienbesitzer ein immer wichtigeres Kriterium.
Sie befinden sich:
Startseite »
Generali Gebäudeversicherung