Generali Gebäudeversicherung
Die Generali Gebäudeversicherung (Angebot der Generali Versicherungen, bestehend aus Generali Versicherung AG und Generali Lebensversicherung AG), beide mit Sitz in München, sind Teil der weltweit tätigen Generali Group, der drittgrößten Versicherungsgruppe Europas. Hier im Gebäudeversicherung Vergleich 2026 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die Generali und weitere Anbieter
Sie wurden als Tochtergesellschaften der AMB Generali Gruppe von der renommierten internationalen Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) mit AA ausgezeichnet geratet, der höchsten derzeit in Deutschland für Erstversicherer von S&P vergebenen Note, und sind eines der bedeutenden Finanzdienstleistungsunternehmen nicht nur im Bereich der Gebäudeversicherung am deutschen Markt.
Die leistungsstarken Tarife der Generali Gebäudeversicherung bieten bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihre Immobilie zu günstigen Preisen. Schäden wie beispielsweise Rohrleitungsbrüche können schnell passieren. Oft sind durch die entstandenen Wasserschäden die Möbel und Elektrogeräte in Mitleidenschaft gezogen, oder völlig unbrauchbar geworden.
Gebäudeversicherung - Versicherte und nicht versicherte Sachen
Gegenstand der Gebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung einbezogen sind.
Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser und dergleichen. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen.
Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Gebäudeversicherung - Versicherungswert
Die Gebäudeversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden.
Generali Gebäudeversicherung - Entschädigungsleistung
Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der Besitzverlust.
Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht. Denn das Wort »durch« schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten erfasst sind, und zwar durch die
Feuerversicherung,
Leitungswasserversicherung und
Sturmversicherung.
Der Versicherungsumfang stimmt weitgehend mit der durch die VGB gebotenen Deckung überein. Ohnehin erlaubt der modulare Charakter der neuen Musterbedingungen eine Austauschbarkeit, sodass wegen der Änderungen grundsätzlich auf die Synopsen der Beiträge dieser Versicherungen verwiesen werden kann, die sinngemäß auch für die Generali Gebäudeversicherung gelten.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gebäudeversicherung
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen mit der Gebäudeversicherung treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist, werden individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen. In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Gebäudeversicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung durch die Gebäudeversicherung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Ein Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. In der Praxis wird der Antrag regelmäßig vom Kunden gestellt, wenn auch die Initiative häufig von einem Versicherungsvermittler ausgeht. Im Fall des Direktvertriebs wendet sich der Interessent aufgrund von Prospekten oder Zeitungsanzeigen bzw. über das Internet an die Gebäudeversicherung.
Es ist davon auszugehen, dass Deckung für Gebäude im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann, wenn auch für das Massengeschäft der Gebäudeversicherung die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Betrieben wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Versicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Vom Risiko abhängig werden im Einzelfall auch Sicherheitsvorkehrungen.
Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück sind nicht erfasst, wohl aber die hierdurch verursachten Durchnässungsschäden. Über Klausel 7262 (VGB 2000) war aber auch die Mitversicherung solcher Bruchschäden sind in der Generali Gebäudeversicherung möglich. Diese Klausel ist zu den VGB 2008 nicht mehr vorgesehen. Versuchen Sie dennoch eine Vereinbarung auf dieser Basis. Auf die gleiche Weise lassen sich auch die unterhalb der Bodenplatten nicht versicherten Rohre und Installationen einschließen.
Dies umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Generali Gebäudeversicherung Bedingungen eine automatische Anpassung des Vertrags an Änderungen des Baupreisniveaus für Gebäude vorsehen. Der Rückgriff in diesem Beitrag auch auf die bisherigen VGB 2000 schein mir geboten zugleich aber im Zusammenhang mit dem neuen VVG den Versicherungsschutz im Vergleich zu den VGB 2000 in einigen Bereichen nicht unwesentlich verändern. Insoweit werden die qualitativen Unterschiede zwischen den neuen und den bisherigen VGB herausgestellt.
Denn das Wort durch schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Sturm reißt eine Öffnung in die Dacheindeckung, sodass Niederschlagswasser in das Gebäude eindringen kann. Der entstehende Nässeschaden am Gebäude ist als Folge des Sturmereignisses gedeckt. Die Kosten der mit der Behebung des Schadens verbundenen Nebenarbeiten sind ebenfalls entschädigungspflichtig, z.B. Aufschlagen der Wand, um den durch die Generali Gebäudeversicherung versicherten Rohrbruch beheben zu können.
Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), ausgenommen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Gebäudeversicherung auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden im Gebäude an Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.
Die Sicherheitsmaßnahmen sind in der chemischen Industrie besonders ausgeprägt. Abhängig von Art, Eigenschaften und Menge der jeweils zu handhabenden Stoffe wird über die Art des Prozesses und über die Sicherheitsmaßnahmen entschieden. So beginnt der Schutz durch die Generali Gebäudeversicherung von Gebäuden und Anlagen gegen extreme Witterungseinflüsse sowie Erdbeben schon während der Bauplanung. Dazu können ausgewertet werden Gutachten über klimatische Besonderheiten des Landes, Gutachten über den Grad der Erdbebengefährdung.
Jedenfalls ist er an seinen Antrag dann nicht mehr gebunden. Der Gebäudeversicherung Anbieter hat ein Interesse daran, vor Vertragsabschluss, also vor Annahme des Angebots das an ihn herangetragene Risiko zu prüfen. Deshalb verpflichtet er den Versicherungsnehmer regelmäßig, sich über einen längeren Zeitraum an das Angebot gebunden zu halten. Läuft die Bindefrist ab, kann der Versicherer diesen Versicherungsantrag nicht mehr annehmen. Der Versicherer ist verpflichtet, dem VN rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die sog. Verbraucherinformationen mitzuteilen.
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Weitere Informationen über die Generali Gebäudeversicherung
Für jeden Betroffenen, welcher die Zerstörung seines Hauses zum Beispiel durch einen Sturm, oder ein Feuer erleben mußte, leidet oft noch Jahre unter den Erlebnissen. Zwar können duch derartige Schäden persönliche Dinge und Erinnerungen oftmals nicht gerettet werden, doch wenigstens konnten die Betroffenen mit einer schnellen und unkomplizierten finanziellen Hilfe durch die Generali Gebäudeversicherung rechnen, sodaß ein rascher Wiederaufbau des Hauses realisiert werden konnte.
Denn, wenn es drauf ankommt, ist schnelle und zuverlässige Hilfe dringend notwendig, angefangenen von der Unterbringung für die Zeit der durchgeführten Renovierungsarbeiten, bis hin zum Schadenersatz der zerstörten Einrichtungsgegenstände. Hier zeichnet sich die Generali Gebäudeversicherung Versicherungsgruppe durch besonders kundenfreundlichen Service aus, wie sich auch in unserem durchgeführten Gebäudeversicherung Vergleich immer öfter wiederspiegelt.
Gebäudeversicherung
Inzwischen nimmt die Stromerzeugung durch Solarzellen beim Bau neuer Gebäude einen immer größeren Stellenwert ein. PV-Anlagen sind nicht nur langlebig, sondern auch teuer, so dass sich die Frage nach dem möglichen Schadenpotenzial und der Absicherung stellt. Die Gefährdung der PV-Anlagen ergibt sich schon allein aus der Art der Installation. Denn PV-Anlagen werden auf Hausdächern oder Fassaden installiert und sind damit den Naturereignissen ausgesetzt. Dazu gehören Blitzschlag, Feuer, Sturm, Hagel und Schneedruck.
Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen, ob Versicherungsschutz für Gebäude zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden sind.
Der Zeitwert des Gebäude errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Eine Gebäude Versicherung zum Zeitwert wird man nur aus besonderen Gründen wählen, beispielsweise für ältere Gebäude wegen schlechten Bauzustands oder für Gebäude, die nach einem größeren Schaden nicht wieder aufgebaut werden, und weil deshalb die Voraussetzungen für eine Neuwertentschädigung nicht erfüllt werden.
Infos zur Gebäudeversicherung
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.
Die Gebäudeversicherung vertritt indessen bisher eine entgegenstehende Auffassung und bietet die Gebäude Versicherung von Kosten einer Dekontamination des Erdreichs nur im Rahmen der zusätzlich zu vereinbarenden Klausel PK 7362 zu den VGB an. Darin wird übrigens ausdrücklich erklärt, dass diese Kosten nicht als Aufräumungskosten gelten. Zu Einzelheiten siehe die Ausführungen zur analogen Klausel 3301 im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung. Dies kann auch die unter 3.1 beschriebenen Aufwendungen betreffen.
Die Möglichkeiten zur Risikovorsorge sind vielschichtig. Die Gebäudeversicherung kann durch Selbstbeteiligungen sowie Limitierungen des Deckungsumfanges Risiken begrenzen und damit auch versicherbar gestalten. Andererseits können die Versicherer bestimmte Gefahren oder Risikozonen vom Gebäude Versicherungsschutz ausschließen. Damit einher geht dann auch oft der Druck auf staatliche Stellen, für eine Risikoverbesserung (z.B. Eindeichungen von Flussläufen, Schaffung von Retentionsräumen) zu sorgen oder aber selbst für die Schäden aufzukommen.
Generali Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung erstreckt sich auch auf diese Anlagen. Außerdem gilt im Rahmen dieser Bedingungen der Versicherungsschutz erweitert für Rohre innerhalb versicherter Gebäude auf frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit führender Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Darüber hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude auch Frostschäden an den sonstigen Einrichtungen wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit versichert.
Verbleibende Restwerte des Gebäude werden angerechnet. Das ist der Betrag, der dafür bei Verkauf erzielt werden kann, und zwar für die bereits erschlossenen Restwerte, d.h., dass die für die Erschließung der Restewerte aufzuwendenden Kosten zu berücksichtigen sind. Die auf die Schadenaufwendungen entfallende Mehrwertsteuer wird durch die Generali Gebäudeversicherung nicht ersetzt, wenn der VN für das versicherte Gebäude vorsteuerabzugsberechtigt ist. Aber auch der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigte VN hat nach den Bestimmungen der VGB 2008 keinen Anspruch auf Zahlung von Mehrwertsteuer.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hinsichtlich der besonderen, die Feuerversicherung betreffenden Bestimmungen für die Gebäudeversicherung auch insoweit anwendbar, als sie die Gefahren Leitungswasser und Sturm in das Gebäude einschließen (ausgenommen die Bestimmungen über den Realrechtsgläubigerschutz). Die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2008) und die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2000 als Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vereinigen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Gebäudeversicherung
Die VGB enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt z.B. eine versicherte Gebäude einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle.
Jedenfalls ist er an seinen Antrag dann nicht mehr gebunden. Der Gebäudeversicherung Anbieter hat ein Interesse daran, vor Vertragsabschluss, also vor Annahme des Angebots das an ihn herangetragene Risiko zu prüfen. Deshalb verpflichtet er den Versicherungsnehmer regelmäßig, sich über einen längeren Zeitraum an das Angebot gebunden zu halten. Läuft die Bindefrist ab, kann der Versicherer diesen Versicherungsantrag nicht mehr annehmen. Der Gebäude Versicherer ist verpflichtet, dem VN rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die sog. Verbraucherinformationen mitzuteilen.
Soweit möglich, ist der Gebäudeversicherung unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in Schriftform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfanges der Leistungspflicht des Gebäude Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten, vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
Allgemeines rund um das Thema Gebäudeversicherung
Als Grundstücksbestandsteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen. Für die Erweiterung um sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile boten die Gebäude Versicherer zu den VGB 2000 mit Klausel 7264 einen Normtext an, wonach Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedigungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert sind.
Außer der Gefahr Sturm erfasst die Generali Gebäudeversicherung auch die Gefahr Hagel. Die VGB 2008 beschreiben Sturm als eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Ist die Windstärke für das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt, wenn der Gebäude Eigentümer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an anderen Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist, werden individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen. In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Gebäude Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.
Nützliche Informationen über die Gebäudeversicherung
Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN richtet sich bei zerstörten Gebäude oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem Neuwert (bei Versicherung zum Zeitwert / Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.
Um den nachteiligen Folgen einer Unterversicherung vorzubeugen, sollten Sie die Antragsfragen zur Beschreibung des Gebäude und seiner Ausstattung sorgfältig beantworten, werterhöhende Baumaßnahmen dem Versicherer rechtzeitig anzeigen, bei Abschluss einer weiteren Versicherung für das Gebäude (z.B. für einen neu errichteten Anbau) bei einer anderen Generali Gebäudeversicherung von diesem Versicherer eine verbindliche Erklärung verlangen, dass er die Folgen einer Unterversicherung aus dem bisherigen Vertrag trägt.
Der Begriff Leitungsrohr schließt die Rohrverbindungen wie Muffen, Flanschen einschließlich Dichtung und dergleichen ein, aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen, sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und oder Berieselungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen des Gebäude gleich.
Empfehlungen und Tipps
Die Generali Gebäudeversicherung überzeugt immer mehr Versicherungsnehmer durch sein umfangreiches Angebot an Leistungen. Nicht nur die gute Bewertung der Verbraucher, welche sich bereits für diesen Gebäudeversicherer entschieden haben, sind von dem Leistungsangebot und den günstigen Preisen auch immer mehr Neukunden bereit, zur Generali Gebäudeversicherung, oder alternativ auch zur Grundeigentümer Gebäudeversicherung zu wechseln.
Es zählen eben nicht nur niedrige Beiträge, sondern das Gesamtpaket wird für viele Immobilienbesitzer ein immer wichtigeres Kriterium.
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