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Generali Gebäudeversicherung

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Gebäudeversicherung

Generali Gebäudeversicherung

Die Generali Gebäudeversicherung (Angebot der Generali Versicherungen, bestehend aus Generali Versicherung AG und Generali Lebensversicherung AG), beide mit Sitz in München, sind Teil der weltweit tätigen Generali Group, der drittgrößten Versicherungsgruppe Europas. Hier im Gebäudeversicherung Vergleich 2026 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die Generali und weitere Anbieter

Sie wurden als Tochtergesellschaften der AMB Generali Gruppe von der renommierten internationalen Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) mit AA ausgezeichnet geratet, der höchsten derzeit in Deutschland für Erstversicherer von S&P vergebenen Note, und sind eines der bedeutenden Finanzdienstleistungsunternehmen nicht nur im Bereich der Gebäudeversicherung am deutschen Markt.

Die leistungsstarken Tarife der Generali Gebäudeversicherung bieten bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihre Immobilie zu günstigen Preisen. Schäden wie beispielsweise Rohrleitungsbrüche können schnell passieren. Oft sind durch die entstandenen Wasserschäden die Möbel und Elektrogeräte in Mitleidenschaft gezogen, oder völlig unbrauchbar geworden.

Gebäudeversicherung - Versicherte und nicht versicherte Sachen

Gegenstand der Gebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.

Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung einbezogen sind.

Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser und dergleichen. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen.

Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.

Gebäudeversicherung - Versicherungswert

Die Gebäudeversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden.

Generali Gebäudeversicherung - Entschädigungsleistung

Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der Besitzverlust.

Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht. Denn das Wort »durch« schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Die Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten erfasst sind, und zwar durch die

Kleiner grüner Haken Feuerversicherung,
Kleiner grüner Haken Leitungswasserversicherung und
Kleiner grüner Haken Sturmversicherung.

Der Versicherungsumfang stimmt weitgehend mit der durch die VGB gebotenen Deckung überein. Ohnehin erlaubt der modulare Charakter der neuen Musterbedingungen eine Austauschbarkeit, sodass wegen der Änderungen grundsätzlich auf die Synopsen der Beiträge dieser Versicherungen verwiesen werden kann, die sinngemäß auch für die Generali Gebäudeversicherung gelten.

Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gebäudeversicherung

Dadurch wird sichergestellt, dass die Aufwendungen des Versicherers durch entsprechende Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer gedeckt sind. Dieses Finanzierungsverfahren nennt man Versicherungsprinzip. Versicherungsschutz schon zu Beginn. Die Gebäudeversicherung gewährt von Beginn an den vereinbarten Versicherungsschutz, ohne dass der Einzelne die im Versicherungsfall benötigten Mittel angespart haben muss. Der Versicherte erwirbt durch seine Beitragszahlung einen Rechtsanspruch darauf.

Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN der Gebäudeversicherung richtet sich bei zerstörten Gebäuden oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem Neuwert (bei Gebäudeversicherung zum Zeitwert/Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.

Gibt der VN im Versicherungsantrag den Neubauwert nach Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so übernimmt die Gebäudeversicherung die Umrechnung auf den Versicherungswert 1914. Zu beachten ist jedoch, dass der objektive Neubauwert maßgebend ist und deshalb z.B. Eigenleistungen des VN oder besondere Kostenvergünstigungen ebenfalls zu bewerten sind. Sofern nachträgliche Aus- und Erweiterungsbauten vorgenommen worden sind, ist auch eine damit verbundene Wertsteigerung hinzuzurechnen.

Der VN hat eine Reihe von vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Werden diese vom VN oder von seinen Repräsentanten verletzt, kann der Gebäude Versicherer von seiner Leistungspflicht frei sein und den Versicherungsvertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass er sich Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen muss. Dies gilt nicht nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung von Schäden am Gebäude.

Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leistet die Gebäudeversicherung Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sie der Entsorgung durch die Generali Gebäudeversicherung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Klausel zur Sturmversicherung, Klausel PK 7363 schließt mit Wirkung für die Gefahren Sturm und Blitzschlag die notwendigen Kosten ein, die für das Entfernen, den Transport und die Entsorgung waren.

Nach Abschnitt A § 5 Nr. 4c VGB 2008 gelten diese vorgenannten Sachen als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück des Gebäude befinden. Nicht versichert - aber gesondert versicherbar - durch die Generali Gebäudeversicherung sind in das Gebäude eingefügte, nicht aber ausgetauschte Sachen (ob Gebäudebestandteil oder Gebäudezubehör), die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt.

Naturkatastrophen verursachen immer größere Schäden. Wie die Schweizer Rück in ihrem jährlichen ermittelt hat, belasteten allein die Naturkatastrophen die Generali Gebäudeversicherung im Jahr 2007 mit rd. 28 Milliarden Dollar. Die volkswirtschaftlichen Schäden in der Welt sind noch weit höher, vor allem als Folge von Stürmen und Überschwemmungen. Sie stiegen 2007 auf nun 70 Milliarden USD. Als Folge von Katastrophen waren in 2007 die meisten Todesopfer in Bangladesch, Indien, China und Pakistan zu beklagen.

Durch chemische Vorgänge aus versicherten Sachen entstanden sind und die den Grund und Boden des Versicherungsortes beaufschlagen oder das Erdreich durchdringen. In letzterem Fall werde das Erdreich insgesamt zum Objekt der Aufräumung. Rühren die Schadstoffe allerdings ausschließlich aus nicht versicherten Sachen, könne (übrigens anders als nach den AFB 87) aus der Gebäudeversicherung für die Aufräumung durch Dekontamination Entschädigung nicht verlangt werden.

Der VN ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Generali Gebäudeversicherung in Textform Fragen zum Risiko stellt. Auch wenn ein anderer (z.B. der Versicherungsvermittler) für Sie das Antragsformular ausgefüllt hat, sollten Sie das Antragsformular sorgfältig durchlesen und prüfen, ob alle Fragen richtig und vollständig beantwortet sind. Den Versuch, den Versicherer im Zusammenhang mit der Schadenermittlung arglistig zu täuschen.

Ganz wichtig ist natürlich auch das Vorhandensein einer Notfallplanung. Dazu gehören auch die wichtigsten Telefonnummern der Behörden, die im Falle eines Katastrophenschadens Hilfe vermitteln können. Große Betriebe haben es leichter, Schadenverhütung im Sinne der Gebäudeversicherung zu betreiben, weil in der Regel ein Kreis von Spezialisten damit betraut ist, für alle Projekte oder Anlagen Gefahren zu analysieren sowie Sicherheitskonzepte zu erstellen. Aus der Vorgehensweise lassen sich jedoch oft auch für den eigenen Betrieb Maßnahmen zur Schadenverhütung.

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Weitere Informationen über die Generali Gebäudeversicherung

Für jeden Betroffenen, welcher die Zerstörung seines Hauses zum Beispiel durch einen Sturm, oder ein Feuer erleben mußte, leidet oft noch Jahre unter den Erlebnissen. Zwar können duch derartige Schäden persönliche Dinge und Erinnerungen oftmals nicht gerettet werden, doch wenigstens konnten die Betroffenen mit einer schnellen und unkomplizierten finanziellen Hilfe durch die Generali Gebäudeversicherung rechnen, sodaß ein rascher Wiederaufbau des Hauses realisiert werden konnte.

Denn, wenn es drauf ankommt, ist schnelle und zuverlässige Hilfe dringend notwendig, angefangenen von der Unterbringung für die Zeit der durchgeführten Renovierungsarbeiten, bis hin zum Schadenersatz der zerstörten Einrichtungsgegenstände. Hier zeichnet sich die Generali Gebäudeversicherung Versicherungsgruppe durch besonders kundenfreundlichen Service aus, wie sich auch in unserem durchgeführten Gebäudeversicherung Vergleich immer öfter wiederspiegelt.

Gebäudeversicherung

Generali Gebäudeversicherung - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Der Gebäude Eigentümer hat nach den VGB alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Als Sicherheitsvorschriften sind solche als vertragliche Obliegenheit anzusehen, die zur Verminderung der versicherten Gefahren oder Verhütung einer Gefahrerhöhung erlassen sind. Gesetzliche Sicherheitsvorschriften sind in vielen Gesetzen enthalten und konkretisieren sich z.B. in Bauordnungen; behördliche Sicherheitsvorschriften sind Verwaltungsakte von Hoheitsträgern und betreffen z.B. Unfallverhütungsvorschriften. Zunächst einmal ist zu überprüfen, welche bereits die Risiken abdecken. So schließt z.B. die Gebäudeversicherung grundsätzlich die PV-Anlage ein. Da es sich bei den beschriebenen Versicherungen um Allgefahrendeckungen handelt, ist der Umfang der gebotenen Absicherung groß. Um die Prämie evtl. zu mindern, sollte eine Kombination mit der bereits vorhandenen Gebäudeversicherung angestrebt und die Selbstbeteiligung entsprechend gewählt werden. Wegen der Festschreibung des Versicherungswertes im 1914er-Modell auf die Preise von 1914 bzw. wegen der Fixierung der Risikoübernahme im Wohnflächenmodell entsprechend der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Gebäude ist bei Änderungen des Baupreisniveaus während der Vertragszeit eine Anpassung der Beiträge an die damit einhergehenden veränderten Leistungsanforderungen des Versicherers notwendig. Dies geschieht in jährlichen Intervallen.

Infos zur Gebäudeversicherung

Generali Gebäudeversicherung - Hier kostenlos Versicherer online vergleichen Das BGB findet allerdings keine Anwendung, wenn spezielle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorrangig eingreifen. So gelten z. B. für den Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers nicht die allgemeinen Regelungen des BGB, sondern die speziellen Vorschriften der §§ 37, 38 VVG. Da Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Kaufmannseigenschaft besitzen, gelten für sie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich mitversichert. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. In Abschnitt A § 5 Nr. 2b VGB 2008 sind - in Abgrenzung zur Hausratversicherung nach VHB 2008 als mitversicherte Bestandteile in der Gebäudeversicherung besonders genannt. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Risikoerfassung und -bewertung bei Elementarschäden besonders schwierig ist, weil Stürme einen größeren Teil des Kontinents erfassen und deshalb mehrere Werke gleichzeitig gefährden können, Überschwemmungen und Hochwasser zwar weitgehend regional begrenzt verlaufen, in ihrer Auswirkung jedoch schwer einschätzbar sind und Erdbebenschäden am Gebäude in gleicher Weise betrachtet werden müssen, enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen.

Generali Gebäudeversicherung

Generali Gebäudeversicherung - Mit unserem Versicherungsvergleich Geld sparen Es ist davon auszugehen, dass Deckung im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann, wenn auch für das Massengeschäft der Gebäudeversicherung die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Betrieben wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Gebäude Versicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Vom Risiko abhängig werden im Einzelfall auch Sicherheitsvorkehrungen. Denn das Wort durch schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Sturm reißt eine Öffnung in die Dacheindeckung, sodass Niederschlagswasser in das Gebäude eindringen kann. Der entstehende Nässeschaden am Gebäude ist als Folge des Sturmereignisses gedeckt. Die Kosten der mit der Behebung des Schadens am Gebäude verbundenen Nebenarbeiten sind ebenfalls entschädigungspflichtig, z.B. Aufschlagen der Wand, um den durch die Generali Gebäudeversicherung versicherten Rohrbruch beheben zu können. Sind vermietete Wohnräume im Gebäude infolge des Versicherungsfalls im Mietwert gemindert und ist der Mieter berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, so ist der dem VN entstehende Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten gedeckt. Die Gebäudeversicherung für Mietausfall und Mietwert gilt nur für Wohnräume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Gebäude Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.

Tipps zum Versicherungsgebiet Gebäudeversicherung

Generali Gebäudeversicherung - Die besten und billgsten Anbieter im Überblick Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung für innerhalb vom Gebäude eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren, der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgenden Installationen. Diese Anzeigepflicht wird durch die richtige und vollständige Beantwortung der im Antragsformular gestellten Fragen erfüllt. Im Gegensatz zum eigentlichen Antrag auf Abschluss der Gebäudeversicherung handelt es sich hier nicht um die Abgabe einer Willenserklärung, sondern um die Erteilung von Auskünften und somit um eine Wissenserklärung. Wichtig ist vor allem die Unterschrift des Gebäude Eigentümer, mit der er seine Willenserklärung auf Abschluss des Versicherungsvertrags dokumentiert. Erst die Unterschrift begründet eine Bindungswirkung. Die Bestimmung über Unterversicherung gilt entsprechend für die Berechnung der Entschädigung der versicherten Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten und des Mietausfalls. Das heißt, dass dafür eine Unterversicherung im selben Verhältnis angerechnet wird wie für den Hauptschaden am Gebäude, obwohl es sich eigentlich um Erstrisikopositionen handelt. Insoweit ist der Erstrisikocharakter dieser Kosten- und Vermögensfolgeschadenpositionen eingeschränkt.

Allgemeines rund um das Thema Gebäudeversicherung

Generali Gebäudeversicherung - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten im Gebäude sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Es müsste aber genügen, dass der VN die in Abschnitt A § 15 VGB 2008 bzw. § 23 VGB 2000 enthaltenen Obliegenheiten beachtet, um den Versicherungsschutz weiterhin zu erhalten. Im Bedarfsfall sollten Sie mit dem Gebäude Versicherer vereinbaren, dass abweichend von Abschnitt A § 15 Nr. 1 VGB 2008 bzw. § 8 Nr. 4e VGB 2000 Versicherungsschutz durch die Generali Gebäudeversicherung besteht, wenn keine unverschließbaren Öffnungen mehr vorhanden sind und die Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt A § 14 VGB 2008 bzw. § 24 VGB 2000 beachtet werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist, werden individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen. In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Gebäude Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.

Nützliche Informationen über die Gebäudeversicherung

Generali Gebäudeversicherung - Sparen Sie bares Geld durch unseren Vergleich Der Gemeine Wert ist der für den VN erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude (ohne Wert des Baugrundes und der nicht versicherten Grundstücksbestandteile). Für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind, ist Versicherungswert nach den VGB grundsätzlich der Gemeine Wert. Eine dauernde Entwertung liegt hiernach insbesondere vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind. Für die Versicherung zum Gemeinen Wert können im Übrigen ähnliche Gründe vorliegen, wie sie zur Zeitwertversicherung genannt worden sind. Thermische Solaranlagen werden hauptsächlich im Wohngebäudebereich des Gebäude für die Erwärmung von Brauchwasser oder zur Raumheizung (Heizungsunterstützung) genutzt. Mögliche Schäden sind im Rahmen der Generali Gebäudeversicherung gedeckt. Die Erzeugung von Solarstrom durch PV-Anlagen hat erst mit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des 100.000 Dächer Solarstrom Programms eine größere Bedeutung erlangt, wenn man von der Versorgung von Autobahntelefonen, Parkuhren einmal absieht. Der Begriff Leitungsrohr schließt die Rohrverbindungen wie Muffen, Flanschen einschließlich Dichtung und dergleichen ein, aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen, sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und oder Berieselungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen des Gebäude gleich.

Empfehlungen und Tipps

Die Generali Gebäudeversicherung überzeugt immer mehr Versicherungsnehmer durch sein umfangreiches Angebot an Leistungen. Nicht nur die gute Bewertung der Verbraucher, welche sich bereits für diesen Gebäudeversicherer entschieden haben, sind von dem Leistungsangebot und den günstigen Preisen auch immer mehr Neukunden bereit, zur Generali Gebäudeversicherung, oder alternativ auch zur Grundeigentümer Gebäudeversicherung zu wechseln.

Es zählen eben nicht nur niedrige Beiträge, sondern das Gesamtpaket wird für viele Immobilienbesitzer ein immer wichtigeres Kriterium.


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