gebaeudeversicherung.mobi Auswahlmenü
Wohngebäudeversicherung - VGB 2000 Wohnfläche - § 23 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall (Sicherheitsvorschriften)

VGB 2000 Wohnfläche - § 23 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall (Sicherheitsvorschriften)

Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung VGB 2000 Wohnfläche - § 23 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall (Sicherheitsvorschriften).

WohngebäudeversicherungWohngebäudeversicherung Wohngebäudeversicherung - Beiträge online berechnenBeiträge online berechnen Wohngebäudeversicherung - Anbieter und Leistungen vergleichenAnbieter und Leistungen vergleichen
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Wohngebäudeversicherung

VGB 2000 Wohnfläche - § 23 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall (Sicherheitsvorschriften)

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt in der Wohngebäudeversicherung folgendes:
1. Der Versicherungsnehmer hat
a. alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten,
b. die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen,
c. nicht genutzte Gebäude oder Gebäudebestandteile genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
d. in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
2. Wird eine dieser Sicherheitsvorschriften verletzt, hat der Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz, wenn der Versicherer von seinem Recht Gebrauch macht, den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Verletzung der Sicherheitsvorschrift fristlos zu kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, und der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn die Sicherheitsvorschrift unverschuldet verletzt wurde.
Der Versicherungsnehmer verliert seinen Versicherungsschutz dann nicht, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat.
3. Ist mit der Verletzung einer der Verpflichtungen eine Gefahrerhöhung verbunden, so findet auch § 22 Anwendung.



Seite zurück

Hausratversicherung
Hausratversicherung
Schon ab 2,49 € monatl.

Passend zu Ihrer Gebäudeversicherung, eine günstige Hausratversicherung mit optimalen Leistungen finden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Schon ab 1,49 € monatl.

Hier eine günstige und gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden. Jetzt Beiträge vergleichen und sparen.

Gasanbieter
Gasanbieter
Jetzt bis 280,- € sparen

Ständig steigende Gaspreise? Wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Gasanbieter und sparen Sie bares Geld.

Stromanbieter
Stromanbieter
Jetzt bis 350,- € sparen

Strompreise werden immer teurer. Finden Sie hier günstige Stromanbieter und wechseln Sie bequem online.


^