Wohngebäudeversicherung - Gebäudebestandteile
Mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste
Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben (wegen vom Mieter eingefügte Sachen).
In Abschnitt A § 5 Nr. 2b VGB 2008 sind - in Abgrenzung zur Hausratversicherung nach VHB 2008 - als mitversicherte Bestandteile besonders genannt:
Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind. Mit diesem Passus soll klargestellt werden, unter
welchen Voraussetzungen Einbaumöbel/-küchen als Gebäudebestandteil gelten. Bei den z.B. in Einbauküchen der beschriebenen Art integrierten Elektrogeräten wie
Herde, Kühlschränke und dgl. handelt es sich zwar regelmäßig um serienmäßig gefertigte Teile, dennoch können sie nicht isoliert betrachtet werden. Sie bilden
nämlich eine Einheit mit dem betreffenden Küchenmöbelstück und sind deshalb als mit diesem versichert zu betrachten.
Tipp
Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom VN in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine
einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
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