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Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung - Allgemeine Infos
Was genau ist eine Wohngebäudeversicherung und für welche Schäden wird durch diese Versicherungsform finanzielle Entschädigung geleistet? Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung und wann sollte diese spätestens abgeschlossen werden? Kann auf den Abschluß dieser Versicherungsform verzichtet werden, oder ist diese sinnvoll?
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Mit der Wohngebäudeversicherung können also auch gemischt genutzte Gebäude versichert werden. Unter einer gemischt genutzten Immobilie ist zu verstehen, wenn sich zum Beispiel im Erdgeschoss eine gastromische Einrichtung wie ein Restaurante, eine Pizzeria, eine Kneipe ect. oder andere gewerbliche Räumlichkeiten wie Geschäfte, Praxen, Büros ect. befinden und die restlichen Räumlichkeiten der Immobilie zu wohnzwecken dient.
Im Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung sind drei verschiedene Unterversicherungen integriert, welche die Gefahren Feuer, Wasser, sowie Sturm und Hagel absichert. In der Regel wird die Wohngebäudeversicherung als verbundene (oder auch gebündelte) Versicherung abgeschlossen, welche die drei vorgenannten Unterversicherungen in sich vereint, also bündelt.
Beim Abschluß einer Wohngebäudeversicherung sind generell einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen, um den Versicherungsschutz im Schadenfall in vollem Umfang zu erhalten. Neben der genauen Angabe der Gebäudedaten wie zum Beispiel Ausstattung und die Verwendung bestimmter Materialien, die vorhandene Grundfläche unterteilt im Dachgeschoss, Kellergeschoss, sowie im Wohnbereich, sowie die Nutzungsart der Immobilie (Wenn zum Beispiel ein Teil des Gebäudes gewerblich genutzt wird, die Größe der dafür genutzten Fläche.), sowie die Bauart des Gebäudes und nicht zuletzt die Versicherungssumme.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine reine Schadensversicherung, welche aus mehreren Versicherungsarten, der Feuerversicherung, der Leistungswasserversicherung, sowie der Sturmversicherung besteht, die mehrere Gefahren abdecken, Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Grundsätzlich gilt im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung nach den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen als Versicherungswert der Versicherungswert 1914 als vereinbart. Abweichend hierzu kann als Versicherungswert der Neuwert, der Zeitwert oder der gemeine Wert vereinbart werden. Der Versicherungswert ist neben der Versicherungssumme die entscheidende Grundlage für die Entschädigungsberechnung. Der Versicherungswert im Schadenfall sollte der vereinbarten Versicherungssumme entsprechen.
Unter dem Versicherungswert 1914 versteht man den ortsüblichen Neubauwert (Neuwert), bewertet zu den Preisen von 1914. Ermittelt wird der Versicherungswert 1914 mithilfe des vom statistischen Bundesamt jährlich veröffentlichten Baupreisindexes. Durch Division des Neubauwertes im Gestehungsjahr des Gebäudes mit dem im Gestehungsjahr gültigen Baupreisindex erhält man den Versicherungswert 1914. Um die Unterversicherungsverzichtserklärung zu erhalten, gilt der Versicherungswert 1914 nur als richtig ermittelt,
wenn er von einem von der Wohngebäudeversicherer anerkannten Bausachverständigen geschätzt worden ist
oder der Versicherungsnehmer im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres angibt und der Wohngebäudeversicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet
oder der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausstattung und Ausbau des Wohngebäudes zutreffend beantwortet hat und die Wohngebäudeversicherung auf eigene Verantwortung den Versicherungswert 1914 ermittelt.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Alternativ können Versicherer das sog. Invitatiomodell vorziehen. Dabei stellt der Versicherungsnehmer keinen verbindlichen Antrag, sondern seine Erklärung wird als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots betrachtet. Die Wohngebäudeversicherung sendet anschließend den Versicherungsschein mit den Vertragsinformationen als Angebot gekennzeichnet zu. Dies ist im rechtlichen Sinne der Antrag. Der Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn der VN den Antrag ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten annimmt.
Die Wohngebäudeversicherung deckt nach den VGB 2008 folgende Gefahren und Schäden: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Leitungswasser: Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Nässeschäden Sturm: Sturm, Hagel. Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BWE 2008) können auch folgende Schäden gedeckt werden: Überschwemmung des Versicherungsortes Rückstau, Erdbeben.
Indes bieten die Wohngebäudeversicherung inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet.
Der Versicherungsbedarf für Haus- und Wohngebäude Eigentümer haben individuelle Vorsorge durch Versicherungsschutz wie alle anderen Personen zu treffen, soweit es allgemeine Risiken wie z. B. Tod oder Verletzung bei Unfällen betrifft. Darüber hinaus ruft der Haus- und Grundbesitz zusätzlichen Versicherungsbedarf hervor, der zum einen die Absicherung der eigenen Vermögenswerte und zum anderen die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter betrifft. Demnach kann man bei den grundstücksbezogenen Versicherungen unterscheiden.
Die Wohngebäudeversicherung geht davon aus, dass kritische Extremwerte bei Windgeschwindigkeiten und Niederschlagsmengen immer häufiger überschritten werden. Wie die Münchener Rück in ihrem Geschäftsbericht 2001 ausführte, wird uns die Natur schmerzhaft mit der Nase darauf stoßen, dass die zunehmenden Veränderungen des Klimas immer mehr und immer extremere Wetterkatastrophen zur Folge haben werden. Messungen der erdnahen und der atmosphärisch höheren Luftschichten zeigen deutlich eine Zunahme der globalen mittleren Jahrestemperatur.
Bewertungsgrundlage nach VGB 2008 (Wohnfläche). Einen Versicherungswert gibt es nach den VGB 2008 (Wohnfläche) nicht, und somit wird im Versicherungsvertrag auch keine Versicherungssumme ausgewiesen. Hier beschreiten die Wohngebäudeversicherung bei gleichem Leistungsversprechen wie beim 1914er-Modell - einen anderen Weg, das Risiko der Gefahrenübernahme zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der im Antrag aufzunehmenden Wohngebäude beschreibung mit Angaben über, Grundfläche in Quadratmetern, Voll- oder Teilkeller bzw. nicht unterkellert.
Thermische Solaranlagen werden hauptsächlich im Wohngebäudebereich für die Erwärmung von Brauchwasser oder zur Raumheizung (Heizungsunterstützung) genutzt. Mögliche Schäden sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Die Erzeugung von Solarstrom durch PV-Anlagen hat erst mit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des 100.000-Dächer-Solarstrom-Programms eine größere Bedeutung erlangt, wenn man von der Versorgung von Autobahntelefonen, Parkuhren einmal absieht.
Die arglistige Täuschung gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt worden ist. Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich nicht auf Schäden im Wohngebäude durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) der Wärme ausgesetzte Sachen Brandschäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (Einschluss über Klausel PK 7161 möglich).
Indes bieten die Versicherer inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer von er Wohngebäudeversicherung anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet.
Diese Anzeigepflicht wird durch die richtige und vollständige Beantwortung der im Antragsformular gestellten Fragen erfüllt. Im Gegensatz zum eigentlichen Antrag auf Abschluss der Wohngebäudeversicherung handelt es sich hier nicht um die Abgabe einer Willenserklärung, sondern um die Erteilung von Auskünften und somit um eine Wissenserklärung. Wichtig ist vor allem die Unterschrift des Antragstellers, mit der er seine Willenserklärung auf Abschluss des Versicherungsvertrags dokumentiert. Erst die Unterschrift begründet eine Bindungswirkung.
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Welche Leistungen erbringt eine Wohngebäudeversicherung
Die Höhe der finanziellen Entwschädigungsleistungen richtet sich immer nach der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Diese sollte also genauestens vor Antragsstellung ermittelt werden. Hierfür können bei älteren Gebäuden erstellte Gutachten durch Sachverständige behilflich sein, um den aktuellen Gebäudewert ermitteln zu lassen.
Wird ein versichertes Wohngebäude durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren, wie zum Beispiel durch einen Sturm, oder durch einen Brand beschädigt oder ganz zerstört, wird durch die Wohngebäudeversicherung finanzielle Entschädigung geleistet, jedoch nur bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Kosten und finanziellen Aufwendungen werden durch die Wohngebäudeversicherungen geleistet?
Der Umfang an finanziellen Entschädigungszahlungen erstreckt sich auf alle anfallenden Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an Resten noch vorhandener Gebäudeteile, falls diese zu stark beschädigt sind und nicht wieder aufgebaut werden können. Desweiteren werden alle Arbeitskosten erstattet, die dazu benötigt werden, um den Ursprungszustand, also vor der Beschädigung wieder herzustellen. Hierunter fallen alle Instandsetzungsarbeiten, Renovierungsarbeiten und sonstige Reparaturarbeiten.
Weiterhin werden Hotelkosten durch eine "gute Wohngebäudeversicherung" für den Zeitraum der andauernden Renovierungs- und Wiederaufbauarbeiten übernommen, falls die Immobilie während dieses Zeitraums nicht bewohnbar ist. Bei vermieteten Wohngebäuden wird der entstandene Mietausfall entschädigt, welche sich in der Höhe und im Zahlungszeitraum nach den den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Wohngebäudeversicherer richtet.
Unterschiede zwischen den einzelnen Wohngebäudeversicherungen bestehen vor allem im Preis, sowie im Leistungsumfang. Wie können Sie einfach und ohne viel Zeitaufwand eine Gute Wohngebäudeversicherung mit einem fairen Preis- Leistungsverhältnis?
Hier stellen wir Ihnen einen kostenlosen Beitragsrechner zur Verfügung, mit dem Sie die anfallenden Preise direkt online berechnen können. Hierbei werden alle Faktoren berücksichtigt, die zur Beitragfindung dienen, wie zum Beispiel der Gebäudestandort, also in welcher Region sich das zu versichernde Gebäude befindet und inwieweit diese Region als Risikogebiet eingestuft ist.
Für eingetretene Schadensfälle ist eine zuverlässige und gute Wohngebäudeversicherung, der sofort und unbürokratisch im Schadensfall eintritt, unerlässlich. Aufgrund der großen Anzahl derzeitig vorhandener Anbieter lohnt sich ein Wohngebäudeversicherung Vergleich im Internet auf jeden Fall.
Denn die Unterschiede im Preis- Leistungsverhältnis sind enorm und können manchmal einige Hundert Euro betragen. Viele Wohngebäudeversicherung Anbieter bieten ihre Leistungen zu erheblich günstigeren Preisen an und das mit teilweise besseren Leistungseinschlüssen, als die großen und bekannten Unternehmen.
Wie steht es um den Kundenservice, oder die Geschwindigkeit bei der Schadenregulierung? Mit dem auf unserer Webseite integrierten Onlinerechner finden Sie eine gute und Günstige Wohngebäudeversicherung, sortiert nach Bewertungen sowie der Beitragshöhe, die Ihnen bei der Wahl der auf Ihre Bedürfnisse am geeignetsten Versicherung behilflich sind.
Weiterhin finden Sie eine viele zusätzliche Infos über die einzelnen Wohngebäudeversicherer, welche gerade bei kleineren und weniger bekannten Gesellschaften für Sie von Nutzen sein können.
Mit dem Leistungsvergleich haben Sie die Möglichkeit, die jeweilig angebotenen Tarifarten und den dazugehörigen Leistungseinschlüssen, sowie die Preise der einzelnen Anbieter zu vergleichen.
Dies ermöglicht Ihnen, einen optimalen Versicherungsschutz Ihrer Wohnimmobilie zu einem möglichst niedrigen Beitrag zu finden und sparen sich so einen erheblichen Zeitaufwand. Wenn Sie eine gute Wohngebäudeversicherung gefunden haben, welcher Ihre Anforderungen erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohngebäudeversicherung direkt online abzuschließen.
Verbesserter Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung
Auch die Anbieter von Wohngebäudeversicherungen sind in der letzten Zeit den Kundenwünschen entgegengekommen. Nicht nur Bedingungen und Tarifstrukturen wurden überarbeitet, sondern auch eine ganze Reihe neuer Leistungen eingeführt. Eine Vielzahl von Deckungsvarianten ermöglicht es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu finden. So haben mehrere Gesellschaften neue Versicherungsvarianten entwickelt.
Verbesserungen des Versicherungsschutzes und Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung bestehen zum Beispiel hinsichtlich:
beitragsfreie Rohbauversicherung bis 24 Monate für Feuer-, Sturm- und Hagelschäden,
Such- und Leckortungskosten bei Nässeschäden durch defekte Dichtungsfugen,
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen bis zur Versicherungswerte (auch für Restwerte),
Mehrkosten für Technologiefortschritt, grobe Fahrlässigkeit bis 10.000 EUR,
Versicherungsschutz bei Graffitischäden bis 10.000 EUR,
Entschädigung bei Vandalismus, mutwillige Beschädigung an Einfamilienhäusern bis 10.000 EUR,
Versicherungsschutz für Verkehrssicherungsmaßnahmen bis zur Höhe der Versicherungssumme,
Erstattung von Kosten für das Beseitigen von Bienen-, Hornissen- und Wespennestern,
Einschluss der Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden bis zur Höhe der Versicherungssumme,
Neu sind auch Ökobausteine wie Photovoltaik (ohne zusätzliche Photovoltaikversicherung, Windkraft, Energetische Modernisierung, Primärenergie,
Allgefahrendeckung für Photovoltaik-Anlagen,
Nachlässe für Neubauten (bis zu 50 %) und Passivhäuser,
Gebäudeschutzbrief für Hausbesitzer, der Notfälle in der Elektro- oder Sanitärinstallation, Schlüsseldienst oder das Entfernen von Wespennestern abdeckt,
Mitversicherung von Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden auch für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Versicherungsschutz bis 500.000 EUR,
Mitversicherung von Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks,
Aufräum- und Wiederanpflanzungsaufwendungen bei Grünanlagen können bis 10.000 EUR versichert werden,
Übernahme der Mehrkosten für eine Wiederherstellung mit umweltfreundlichen Baustoffen (Öko-Klausel).
Diese Beispiele zeigen die neuerdings von den Gesellschaften angebotene Breite des Versicherungsschutzes der Wohngebäudeversicherung, der von fast allen Versicherern in unterschiedlicher Ausprägung angeboten wird.
Grundsätzlich sollte jedoch nicht vergessen werden, dass nicht Leistungsangebote wie z.B. das Entfernen von Wespennestern oder Hotelkosten für die Auswahl des Deckungsschutzes ausschlag-gebend seien sollten, sondern vielmehr die Absicherung möglicher existenzgefährdender Großschäden.
Dazu gehören z.B. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, und zwar nicht nur bis 10.000 EUR, sondern bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Wohngebäudeversicherung
Der Wohngebäude Eigentümer hat nach den VGB alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Als Sicherheitsvorschriften sind solche als vertragliche Obliegenheit anzusehen, die zur Verminderung der versicherten Gefahren oder Verhütung einer Gefahrerhöhung erlassen sind. Gesetzliche Sicherheitsvorschriften sind in vielen Gesetzen enthalten und konkretisieren sich z.B. in Bauordnungen; behördliche Sicherheitsvorschriften sind Verwaltungsakte von Hoheitsträgern und betreffen z.B. Unfallverhütungsvorschriften.
Sie wurde gewährt der erweiterten EC-Versicherung, ECB 99 oder Klausel 9511 zu den ECB 87 für die Sachversicherung und nach Klausel 9611 zu den ECBUB 87 in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Rahmen dieser Deckungen war auch die Wohngebäude Versicherung von Einzelgefahren möglich. Mit Wirkung seit 1. Januar 2009 sind diese Bedingungen durch die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung und die Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren.
So hat das Wohnflächenmodell doch den Nachteil, dass es dem Versicherungsinteressenten erschwert ist, sich einen schnellen Marktüberblick über den günstigsten Beitrag zu verschaffen. Genügt es ihm beim 1914er-Modell des Wohngebäude, den Beitragssatz je Tausend Euro Versicherungssumme zu erfragen, erhält er beim Wohnflächenmodell einen Beitragsüberblick erst, wenn er den angefragten Versicherern die oben skizzierten Informationen geliefert hat und diese daraufhin die Beitragsermittlungen vorgenommen haben.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Der Schutz vor Gefahren für das persönliche Wohlergehen sowie für das Hab und Gut hat auch für Wohngebäude besitzer einen hohen Stellenwert. Daher gilt es, die relevanten Risiken zu erkennen, sie möglichst zu vermeiden oder zu minimieren und ihre eventuellen Auswirkungen zu begrenzen. Die gängigste und am meisten verbreitete Form der finanziellen Vorsorge für einen ungewissen Finanzierungsbedarf, der bei der Verwirklichung drohender Gefahren entsteht, ist die Wohngebäudeversicherung.
Nach Abschnitt A § 5 Nr. 4c VGB 2008 gelten diese vorgenannten Sachen als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden. Nicht versichert - aber gesondert versicherbar - durch die Wohngebäudeversicherung sind in das Gebäude eingefügte, nicht aber ausgetauschte Sachen (ob Bestandteil oder Zubehör des Wohngebäude), die ein Mieter oder Wohngebäude Besitzer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt.
Die gleiche Gesellschaft führt in ihrer Pressemitteilung vom 29.12.2008 aus. Nach einer vorläufigen Einschätzung der World Meteorological Organisation (WMO) war 2008 das zehntwärmste Jahr seit Beginn der routinemäßigen Temperaturmessungen, auf der Nordhalbkugel das achtwärmste. Damit fallen die 10 wärmsten Jahre seit Beginn der systematischen Messung in die vergangenen 12 Jahre. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind die vom Menschen emittierten Treibhausgase die Ursache für die fortschreitende Erwärmung der Atmosphäre.
Wohngebäudeversicherung
Es ist davon auszugehen, dass Deckung im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann, wenn auch für das Massengeschäft der Wohngebäudeversicherung die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Betrieben wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Wohngebäude Versicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Vom Risiko abhängig werden im Einzelfall auch Sicherheitsvorkehrungen.
Änderungen des Versicherungswertes infolge Baupreisänderungen muss der VN selber beobachten und für die richtige und rechtzeitige Anpassung der Versicherungssumme sorgen. Da Baupreissteigerungen während der Vertragszeit leicht übersehen werden können und deshalb die Gefahr einer (zeitweiligen) Unterversicherung besteht, ist eine Neuwertversicherung zu aktuellen Baupreisen nicht ratsam. Statt zum Neuwert können Wohngebäude auch zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert durch die Wohngebäudeversicherung versichert werden.
Danach gilt grundsätzlich das neue Recht. Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Gegenstand der Wohngebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohngebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Bezugsfertigkeit des Gebäudes - Ein Wohngebäude ist dann bezugsfertig, wenn es bestimmungsgemäß von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann, das ist auch dann der Fall, wenn noch gewisse Restarbeiten (z.B. Malerarbeiten und Tapezieren) anstehen (VersR 89, 365). Umbauarbeiten - Durch den Ausschluss wird bei entsprechenden Umbauarbeiten ein bisher bestehender Versicherungsschutz bis zur Wiederbezugsfertigkeit des Wohngebäude unterbrochen, selbst wenn kein erhöhtes Risiko besteht.
Die AVB müssen als Rechtsgrundlagen der Vertragsbeziehung unmissverständlich formuliert sein. Das fordert das sog. Transparenzgebot. Insoweit unterliegen die AVB der Nachprüfbarkeit durch die Gerichte. Bei Risikoausschlussklauseln entspricht es dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, diese eng auszulegen. Im sog. Privatkundengeschäft gehören die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude zu den Verbraucherinformationen, die die Wohngebäudeversicherung dem Versicherungsnehmer zu erteilen hat.
Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren, direkt aus Sonnenlicht Energie zu erzeugen. Bei thermischen Solaranlagen am Wohngebäude wird Wasser oder Luft mit Hilfe von Sonnenkollektoren erwärmt, während andererseits aus Sonnenlicht über eine Solarzelle direkt elektrischer Strom entsteht. Diese zuletzt genannten Anlagen werden als Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bezeichnet. Ähnlich wie die Windenergieanlagen wird die Solarenergie einen hohen Stellenwert bei der künftigen Energieversorgung einnehmen.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten im Wohngebäude sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Kurzschluss- und Überspannungsschäden - Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, außer wenn sie die Folge eines Brandes oder einer Explosion oder des unmittelbaren Überganges eines Blitzes auf Sachen (Blitzschlag) sind. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7160 ersetzt die Wohngebäudeversicherung jedoch Überspannungsschäden durch Blitz, ohne dass dieser auf Sachen aufgetroffen ist. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdsenkung oder Erdrutsch.
Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Wohngebäude Versicherungsvertrag ist ein beiderseitiges Handelsgeschäft, wenn auch der Versicherungsnehmer Kaufmann ist. Selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler) sind ebenfalls Kaufleute, deren Rechtsstellung im Handelsgesetzbuch geregelt ist.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
In der Gleitenden Neuwertversicherung verändert sich der Beitrag nach VGB 2008 (Wert 1914) durch eine entsprechende Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors. Grundlage ist hierbei der auf die Versicherungssumme Preisbasis 1914 bezogene Grundbeitrag. Dieser wird mit dem Anpassungsfaktor gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Der Beitrag erhöht oder vermindert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Prozentsätzen, um die sich die anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das Baugewerbe verändert haben.
Soweit in der Wohngebäudeversicherung noch die VGB 2000 zugrunde liegen, sind PV-Anlagen grundsätzlich mitversichert, denn der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Gebäude mit seinen Bestandteilen. Wohngebäude zubehör ist versichert, wenn es der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder seiner Nutzung zu Wohnzwecken dient. Dennoch ist es ratsam, mit dem Versicherer den Einschluss abzuklären, was schon im Hinblick auf die Summenerhöhung wichtig ist, wenn die Anlage erst nachträglich installiert wurde.
Die arglistige Täuschung gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt worden ist. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) der Wärme ausgesetzte Sachen Brandschäden, die an den versicherten Sachen im Wohngebäude dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (Einschluss über Klausel PK 7161 möglich).
Ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig und sinnvoll
Jeder Hauseigentümer, der nicht über eine Wohngebäudeversicherung verfügt, geht ein großes finanzielles Risiko ein, was im Schadenfall sogar den eigenen finanziellen Ruin bedeuten kann. So rät auch das unabhängige Verbraucherinstitut Stiftung Warentest jedem Hauseigentümer, eine Wohngebäudeversicherung abzuschliessen. Um eine gute und günstige Wohngebäudeversicherung zu finden, hilft es sich um Internet umzusehen und einen Vergleich durchzuführen. Das spart nicht nur Geld ein, sondern bringt meist auch eine bessere Leistungsqualität.
Eine gute Wohngebäudeversicherung muß nicht teuer sein. Jedoch sollten Sie, bevor Sie sich für einen bestimmten Wohngebäudeversicherer entscheiden, einen Wohngebäudeversicherung Vergleich im Internet durchzuführen. Solche Vergleichsmöglichkeiten ergeben oftmals Beitragseinsparung von bis zu einigen HundertEuro jährlich und dass, ohne auf benötigte Leistungen verzichten zu müssen.
Auf keinen Fall sollten Sie auf den Abschluß einer Wohngebäudeversicherung verzichten, da diese nicht nur sinnvoll, sondern äußerst wichtig ist. Warum ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll? Die Zahl der umweltbedingten Zerstörungen oder Beschädigungen von Wohngebäuden ist auf Grund der immer mehr zunehmenden naturbedingten Gefahren wie Stürme, Hagel, oder Hochwasser deutlich angestiegen. Die Folgen sind neben den psychischen Belastungen der Betroffenen vor allem die finanziellen Verluste, wenn diese über keine ausreichende Wohngebäudeversicherung verfügten. Denn in vielen Fällen sind nicht nur persönliche Erinnerungen mit der Zerstörung der Wohnimmobilie verloren gegangen, sondern das ganze Zuhause inklusiv aller Möbel Bekleidung ect., also die gesamte Existenz. Ganze Familien sind finanziell ruiniert und haben den Rest ihres Lebens mit den Folgen zu kämpfen.
Beitragsberechnung zur Wohngebäudeversicherung
Der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung wird anhand der Versicherungssumme berechnet. Die Versicherungssumme entspricht entweder dem Wert 1914 oder dem aktuellen Neuwert. Die Versicherungssumme wird mit dem jeweiligen Prämiensatz multipliziert. Ist gleitende Neuwertversicherung vereinbart, so wird der Prämiensatz zusätzlich mit dem gültigen Neuwertfaktor multipliziert. Der Prämiensatz wird anhand eines Tarifs ermittelt. In dem Prämiensatz werden die versicherten Gefahren, die Bauartklasse, sowie Zuschläge und Rabatte berücksichtigt.
Tarifzonen
Ähnlich wie in den Tarifen der Hausratversicherung unterscheiden die Versicherer in der Wohngebäudeversicherung in Tarifzonen. Je nach örtlicher Lage wird das zu versichernde Risiko einer Tarifzone zugeordnet. In der Regel gibt es drei Tarifzonen, wobei Tarifzone 1 die günstigste und Tarifzone 3 die teuerste ist. Hauptgrund für die Tarifzoneneinteilung ist, dass die Wohngebäudeversicherung die unterschiedlichen Sturmzonen in der Beitragsberechnung berücksichtigen wollen. So stellen Küstenlagen ein höheres Sturmrisiko dar als Orte im Landesinneren.
Gemeiner Wert, Neuwert und Neuwertfaktor
Der gemeine Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis. Der gemeine Wert ist auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungswert, falls das Wohngebäude zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist. Das bedeutet, dass auch dann, wenn Neuwert als Versicherungswert vereinbart wurde, der Versicherungsnehmer bei Gebäuden, die zum Abbruch oder dauerhaft für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind, nur Anspruch auf eine Entschädigung durch die Wohngebäudeversicherung in Höhe des gemeinen Wertes hat.
Als Neuwert gilt Wiederbeschaffungswert einer Sache von gleicher Art in neuwertiger Qualität. In der Wohngebäudeversicherung beinhaltet der Neuwert eines Gebäudes den ortsüblichen Neubauwert zuzüglich notwendiger Zusatzkosten wie Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Gemäß den VGB 2010, 2008 (MB) sowie VGB 2000 (MB) ist die Standarddeckungsform in der Wohngebäudeversicherung allerdings der auf dem Neuwert aufbauende gleitende Neuwert, der Wertsteigerungen der Immobilie methodisch besser erfasst. Ist andererseits ein Gebäude zum Abriss bestimmt oder wird es dauerhaft wertmindernd zweckentfremdet benutzt (z.B. ein Wohnhaus als Lagerstätte), muss anstelle des Neuwertes der gemeine Wert angesetzt werden.
Der Neuwertfaktor wird jeweils zum 01.01. eines Jahres neu festgelegt. Der Anpassungssatz ergibt sich zu 80 % aus der Veränderung (Erhöhung oder Verminderung) des Baupreisindexes und zu 20 % aus der Veränderung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe. Der Neuwertfaktor wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Die Prämie verändert sich entsprechend dem neuen Neuwertfaktor zur nächsten Prämienfälligkeit.
Versicherungssumme
Für die Ermittlung der Versicherungssumme wird der Wert eines Wohngebäudes vorerst auf einen fiktiven 14-er Wert zurückgerechnet, welchen Wert der Immobilie 1914 gehabt hätte. So wird der Versicherungswert 1914 und die dazugehörige Versicherungssumme 1914 gebildet. Die Versicherungssumme für die Gegenwart wird unter Zuhilfenahme des Bundesbauindexes errechnet, der die jährlichen Veränderungen der Preise, der Löhne usw. erfasst.
Beispiel
Nach diesem sogenannten 14-er Wert wird die Versicherungsprämie zur Wohngebäudeversicherung errechnet und dieser an den sich jährlich verändernden Bundesbauindex angepasst, sodass keine Unterversicherung entsteht.
Alle baulichen Veränderungen muss der Versicherungsnehmer allerdings unverzüglich der Versicherungsgesellschaft anzeigen, damit diese den 14-er Wert für das Gebäude neu festlegen kann und Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung vermieden wird.
Der Versicherungsnehmer sollte hier vor Abschluss des Versicherungsvertrages alle Angaben bezüglich des aktuellen Neubauwertes, baulicher Veränderungen usw. vollständig der Versicherungsgesellschaft angeben, denn alle Fehler bei der Angabe des Versicherungswertes gehen zulasten des Versicherungsnehmers.
Gleitende Neuwertversicherung
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Wohngebäudes, bewertet nach Preisen zur Wohngebäude Versicherung des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Ausnahme: Für das laufende Jahr ist der Vorjahreswert des Monats Mai maßgebend.
Die Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung, welche dem Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls tatsächlich zur Verfügung steht, ergibt sich aus der Multiplikation der Versicherungssumme 1914 mit dem im Schadenzeitpunkt gültigen Neuwertfaktor. Der Neuwertfaktor ändert sich von Jahr zu Jahr je nach Entwicklung des Baupreisindexes.
Die Versicherungssumme 1914 und der gleitende Neuwertfaktor sind ferner Grundlage der Berechnung der vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Versicherungsprämie. Nur aus der Versicherungssumme 1914 lässt sich der Beitrag 1914 errechnen, der, multipliziert mit dem aktuell gültigen gleitenden Neuwertfaktor, den Jahresbeitrag für die kommende Versicherungsperiode ergibt.
Jährliche Änderungen der Versicherungssumme und damit gleichzeitig der Versicherungsprämie vermeiden eine für den Versicherungsnehmer ungünstige Unterversicherung des Gebäudes. Die Vereinbarung des gleitenden Neuwerts geht daher mit der Verzichtserklärung des Versicherers auf den Unterversicherungseinwand einher. Ist im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gleitender Neuwert vereinbart und die Versicherungssumme 1914 ermittelt, kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich im Schadenfall mit einem Ersatz in voller Höhe rechnen.
Ausnahme: Er hat bewusst, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig, falsche Auskünfte zum zu versichernden Gebäude erteilt.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Jeder Eigentümer einer Wohnimmobilie, egal ob das eigene Einfamilienhaus, oder großer Mehrfamilienhäuser, sollte über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Denn auch in Deutschland treten immer häufiger Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Überflutungen, oder starke Stürme auf, die starke Schäden nach sich ziehen und die Kosten für Wiederaufbauten, oder Reparaturarbeiten oftmals in die Hunderttausende gehen, sodaß sich die Frage, Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll? nicht stellen sollte, bzw. diese sich von selber beantwortet.
Immer mehr Unwetter zerstören, oder beschädigen eine große Anzahl an Wohn- und Gewerbegebäuden. Daher gehört die Wohngebäudeversicherung mit zu den am wichtigsten Versicherungsarten für Hausbesitzer. Erfahren Sie hier, warum eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll, oder empfehlenswert ist.
Da es sich bei der Wohngebäudeversicherung um ein sehr umfangreiches und komplexes Gebiet handelt, lohnt sich immer ein Vergleich übers Internet durchzuführen. Um Ihnen als Eigenheimbesitzer, oder Verwaltungen von größeren Mehrfamilienhäusern sich über die einzelnen Versicherer zu informieren, können Sie sich durch den hier integrierten Wohngebäudeversicherung Vergleich einen Überblick der in unserem Rechner ingrierten Anbieter verschaffen.
Vor allem liegt der Vorteil beim online Wohngebäudeversicherung vergleichen darin, daß Sie so gut, wie alle Versicherungsunternehmen mit den jeweilig angebotenen Tarifen und Beiträgen in einem Überblick haben, ohne sich erst mühsam von verschiedenen Agenturen Angebote erstellen lassen zu müssen, was wiederum mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden wäre.
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