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Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung - Allgemeine Infos
Was genau ist eine Wohngebäudeversicherung und für welche Schäden wird durch diese Versicherungsform finanzielle Entschädigung geleistet? Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung und wann sollte diese spätestens abgeschlossen werden? Kann auf den Abschluß dieser Versicherungsform verzichtet werden, oder ist diese sinnvoll?
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Mit der Wohngebäudeversicherung können also auch gemischt genutzte Gebäude versichert werden. Unter einer gemischt genutzten Immobilie ist zu verstehen, wenn sich zum Beispiel im Erdgeschoss eine gastromische Einrichtung wie ein Restaurante, eine Pizzeria, eine Kneipe ect. oder andere gewerbliche Räumlichkeiten wie Geschäfte, Praxen, Büros ect. befinden und die restlichen Räumlichkeiten der Immobilie zu wohnzwecken dient.
Im Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung sind drei verschiedene Unterversicherungen integriert, welche die Gefahren Feuer, Wasser, sowie Sturm und Hagel absichert. In der Regel wird die Wohngebäudeversicherung als verbundene (oder auch gebündelte) Versicherung abgeschlossen, welche die drei vorgenannten Unterversicherungen in sich vereint, also bündelt.
Beim Abschluß einer Wohngebäudeversicherung sind generell einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen, um den Versicherungsschutz im Schadenfall in vollem Umfang zu erhalten. Neben der genauen Angabe der Gebäudedaten wie zum Beispiel Ausstattung und die Verwendung bestimmter Materialien, die vorhandene Grundfläche unterteilt im Dachgeschoss, Kellergeschoss, sowie im Wohnbereich, sowie die Nutzungsart der Immobilie (Wenn zum Beispiel ein Teil des Gebäudes gewerblich genutzt wird, die Größe der dafür genutzten Fläche.), sowie die Bauart des Gebäudes und nicht zuletzt die Versicherungssumme.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine reine Schadensversicherung, welche aus mehreren Versicherungsarten, der Feuerversicherung, der Leistungswasserversicherung, sowie der Sturmversicherung besteht, die mehrere Gefahren abdecken, Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Grundsätzlich gilt im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung nach den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen als Versicherungswert der Versicherungswert 1914 als vereinbart. Abweichend hierzu kann als Versicherungswert der Neuwert, der Zeitwert oder der gemeine Wert vereinbart werden. Der Versicherungswert ist neben der Versicherungssumme die entscheidende Grundlage für die Entschädigungsberechnung. Der Versicherungswert im Schadenfall sollte der vereinbarten Versicherungssumme entsprechen.
Unter dem Versicherungswert 1914 versteht man den ortsüblichen Neubauwert (Neuwert), bewertet zu den Preisen von 1914. Ermittelt wird der Versicherungswert 1914 mithilfe des vom statistischen Bundesamt jährlich veröffentlichten Baupreisindexes. Durch Division des Neubauwertes im Gestehungsjahr des Gebäudes mit dem im Gestehungsjahr gültigen Baupreisindex erhält man den Versicherungswert 1914. Um die Unterversicherungsverzichtserklärung zu erhalten, gilt der Versicherungswert 1914 nur als richtig ermittelt,
wenn er von einem von der Wohngebäudeversicherer anerkannten Bausachverständigen geschätzt worden ist
oder der Versicherungsnehmer im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres angibt und der Wohngebäudeversicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet
oder der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausstattung und Ausbau des Wohngebäudes zutreffend beantwortet hat und die Wohngebäudeversicherung auf eigene Verantwortung den Versicherungswert 1914 ermittelt.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Wohngebäudeversicherung besteht nunmehr auch in der Wohngebäudeversicherung nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.
Eine recht brauchbare Hilfestellung für die Ermittlung des Versicherungswertes bieten die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Vorlagen mit Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes. Nach diesen Angaben errechnet die Wohngebäudeversicherung dann die Versicherungssumme 1914. Versicherungswert in der Neuwert- und Zeitwertversicherung auf aktueller Preisbasis. Der Neuwert als Versicherungswert bestimmt sich ebenfalls nach dem ortsüblichen Neubauwert, jedoch nach aktuellen Preisen.
Der VN ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme die Wohngebäudeversicherung in Textform Fragen zum Risiko stellt. Auch wenn ein anderer (z.B. der Versicherungsvermittler) für Sie das Antragsformular ausgefüllt hat, sollten Sie das Antragsformular sorgfältig durchlesen und prüfen, ob alle Fragen richtig und vollständig beantwortet sind. Den Versuch, den Versicherer im Zusammenhang mit der Schadenermittlung arglistig zu täuschen.
Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung herleiten. Falls Wohngebäude Eigentümer und Versicherter nicht dieselbe Person sind spricht man von einer Versicherung für fremde Rechnung. Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsvertrag dann im Namen für den Versicherten abgeschlossen.
Des Weiteren gilt der Unterversicherungsverzicht nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung bei Vertragsabschluss zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss der Wohngebäudeversicherung durch wertsteigernde Baumaßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dieser Unterversicherungsverzicht betrifft nur die Gleitende Neuwertversicherung. Wird abweichend davon eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung zum Gemeinen Wert abgeschlossen, trägt der VN das Risiko einer Unterversicherung.
Klauseln der Wohngebäudeversicherung zu sonstigen Gefahren, Schäden und Kosten, Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte des Wohngebäude (Klausel PK 7360). Nach Klauseln PK 7360 entschädigt der Versicherer bis zum vereinbarten Betrag auch Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass verwertbare Reste wegen behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Über Klausel PK 7365 ist der Anteil der Sachverständigenkosten versicherbar, die der VN im normierten Sachverständigenverfahren zu tragen hat.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Wohngebäudeversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), ausgenommen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Wohngebäudeversicherung auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden im Wohngebäude an Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Risikoerfassung und -bewertung durch die Wohngebäudeversicherung bei Elementarschäden besonders schwierig ist, weil Stürme einen größeren Teil des Kontinents erfassen und deshalb mehrere Werke gleichzeitig gefährden können, Überschwemmungen und Hochwasser zwar weitgehend regional begrenzt verlaufen, in ihrer Auswirkung jedoch schwer einschätzbar sind und Erdbebenschäden in gleicher Weise betrachtet werden müssen, enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen.
Die AVB müssen als Rechtsgrundlagen der Vertragsbeziehung unmissverständlich formuliert sein. Das fordert das sog. Transparenzgebot. Insoweit unterliegen die AVB der Nachprüfbarkeit durch die Gerichte. Bei Risikoausschlussklauseln entspricht es dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, diese eng auszulegen. Im sog. Privatkundengeschäft gehören die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu den Verbraucherinformationen, die die Wohngebäudeversicherung dem Versicherungsnehmer zu erteilen hat.
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Welche Leistungen erbringt eine Wohngebäudeversicherung
Die Höhe der finanziellen Entwschädigungsleistungen richtet sich immer nach der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Diese sollte also genauestens vor Antragsstellung ermittelt werden. Hierfür können bei älteren Gebäuden erstellte Gutachten durch Sachverständige behilflich sein, um den aktuellen Gebäudewert ermitteln zu lassen.
Wird ein versichertes Wohngebäude durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren, wie zum Beispiel durch einen Sturm, oder durch einen Brand beschädigt oder ganz zerstört, wird durch die Wohngebäudeversicherung finanzielle Entschädigung geleistet, jedoch nur bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Kosten und finanziellen Aufwendungen werden durch die Wohngebäudeversicherungen geleistet?
Der Umfang an finanziellen Entschädigungszahlungen erstreckt sich auf alle anfallenden Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an Resten noch vorhandener Gebäudeteile, falls diese zu stark beschädigt sind und nicht wieder aufgebaut werden können. Desweiteren werden alle Arbeitskosten erstattet, die dazu benötigt werden, um den Ursprungszustand, also vor der Beschädigung wieder herzustellen. Hierunter fallen alle Instandsetzungsarbeiten, Renovierungsarbeiten und sonstige Reparaturarbeiten.
Weiterhin werden Hotelkosten durch eine "gute Wohngebäudeversicherung" für den Zeitraum der andauernden Renovierungs- und Wiederaufbauarbeiten übernommen, falls die Immobilie während dieses Zeitraums nicht bewohnbar ist. Bei vermieteten Wohngebäuden wird der entstandene Mietausfall entschädigt, welche sich in der Höhe und im Zahlungszeitraum nach den den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Wohngebäudeversicherer richtet.
Unterschiede zwischen den einzelnen Wohngebäudeversicherungen bestehen vor allem im Preis, sowie im Leistungsumfang. Wie können Sie einfach und ohne viel Zeitaufwand eine Gute Wohngebäudeversicherung mit einem fairen Preis- Leistungsverhältnis?
Hier stellen wir Ihnen einen kostenlosen Beitragsrechner zur Verfügung, mit dem Sie die anfallenden Preise direkt online berechnen können. Hierbei werden alle Faktoren berücksichtigt, die zur Beitragfindung dienen, wie zum Beispiel der Gebäudestandort, also in welcher Region sich das zu versichernde Gebäude befindet und inwieweit diese Region als Risikogebiet eingestuft ist.
Für eingetretene Schadensfälle ist eine zuverlässige und gute Wohngebäudeversicherung, der sofort und unbürokratisch im Schadensfall eintritt, unerlässlich. Aufgrund der großen Anzahl derzeitig vorhandener Anbieter lohnt sich ein Wohngebäudeversicherung Vergleich im Internet auf jeden Fall.
Denn die Unterschiede im Preis- Leistungsverhältnis sind enorm und können manchmal einige Hundert Euro betragen. Viele Wohngebäudeversicherung Anbieter bieten ihre Leistungen zu erheblich günstigeren Preisen an und das mit teilweise besseren Leistungseinschlüssen, als die großen und bekannten Unternehmen.
Wie steht es um den Kundenservice, oder die Geschwindigkeit bei der Schadenregulierung? Mit dem auf unserer Webseite integrierten Onlinerechner finden Sie eine gute und Günstige Wohngebäudeversicherung, sortiert nach Bewertungen sowie der Beitragshöhe, die Ihnen bei der Wahl der auf Ihre Bedürfnisse am geeignetsten Versicherung behilflich sind.
Weiterhin finden Sie eine viele zusätzliche Infos über die einzelnen Wohngebäudeversicherer, welche gerade bei kleineren und weniger bekannten Gesellschaften für Sie von Nutzen sein können.
Mit dem Leistungsvergleich haben Sie die Möglichkeit, die jeweilig angebotenen Tarifarten und den dazugehörigen Leistungseinschlüssen, sowie die Preise der einzelnen Anbieter zu vergleichen.
Dies ermöglicht Ihnen, einen optimalen Versicherungsschutz Ihrer Wohnimmobilie zu einem möglichst niedrigen Beitrag zu finden und sparen sich so einen erheblichen Zeitaufwand. Wenn Sie eine gute Wohngebäudeversicherung gefunden haben, welcher Ihre Anforderungen erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohngebäudeversicherung direkt online abzuschließen.
Verbesserter Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung
Auch die Anbieter von Wohngebäudeversicherungen sind in der letzten Zeit den Kundenwünschen entgegengekommen. Nicht nur Bedingungen und Tarifstrukturen wurden überarbeitet, sondern auch eine ganze Reihe neuer Leistungen eingeführt. Eine Vielzahl von Deckungsvarianten ermöglicht es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu finden. So haben mehrere Gesellschaften neue Versicherungsvarianten entwickelt.
Verbesserungen des Versicherungsschutzes und Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung bestehen zum Beispiel hinsichtlich:
beitragsfreie Rohbauversicherung bis 24 Monate für Feuer-, Sturm- und Hagelschäden,
Such- und Leckortungskosten bei Nässeschäden durch defekte Dichtungsfugen,
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen bis zur Versicherungswerte (auch für Restwerte),
Mehrkosten für Technologiefortschritt, grobe Fahrlässigkeit bis 10.000 EUR,
Versicherungsschutz bei Graffitischäden bis 10.000 EUR,
Entschädigung bei Vandalismus, mutwillige Beschädigung an Einfamilienhäusern bis 10.000 EUR,
Versicherungsschutz für Verkehrssicherungsmaßnahmen bis zur Höhe der Versicherungssumme,
Erstattung von Kosten für das Beseitigen von Bienen-, Hornissen- und Wespennestern,
Einschluss der Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden bis zur Höhe der Versicherungssumme,
Neu sind auch Ökobausteine wie Photovoltaik (ohne zusätzliche Photovoltaikversicherung, Windkraft, Energetische Modernisierung, Primärenergie,
Allgefahrendeckung für Photovoltaik-Anlagen,
Nachlässe für Neubauten (bis zu 50 %) und Passivhäuser,
Gebäudeschutzbrief für Hausbesitzer, der Notfälle in der Elektro- oder Sanitärinstallation, Schlüsseldienst oder das Entfernen von Wespennestern abdeckt,
Mitversicherung von Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden auch für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Versicherungsschutz bis 500.000 EUR,
Mitversicherung von Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks,
Aufräum- und Wiederanpflanzungsaufwendungen bei Grünanlagen können bis 10.000 EUR versichert werden,
Übernahme der Mehrkosten für eine Wiederherstellung mit umweltfreundlichen Baustoffen (Öko-Klausel).
Diese Beispiele zeigen die neuerdings von den Gesellschaften angebotene Breite des Versicherungsschutzes der Wohngebäudeversicherung, der von fast allen Versicherern in unterschiedlicher Ausprägung angeboten wird.
Grundsätzlich sollte jedoch nicht vergessen werden, dass nicht Leistungsangebote wie z.B. das Entfernen von Wespennestern oder Hotelkosten für die Auswahl des Deckungsschutzes ausschlag-gebend seien sollten, sondern vielmehr die Absicherung möglicher existenzgefährdender Großschäden.
Dazu gehören z.B. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, und zwar nicht nur bis 10.000 EUR, sondern bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Wohngebäudeversicherung
Wichtig ist auch die Beachtung der im Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten, nämlich nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, der Wohngebäudeversicherung den Schadeneintritt, nachdem er vom ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen, Weisungen des Wohngebäude Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung - ggf. auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten, Weisungen des Wohngebäude Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung.
Naturkatastrophen verursachen immer größere Schäden. Wie die Schweizer Rück in ihrem jährlichen Vergleich ermittelt hat, belasteten allein die Naturkatastrophen die Wohngebäude Versicherer im Jahr 2007 mit rd. 28 Milliarden Dollar. Die volkswirtschaftlichen Schäden in der Welt sind noch weit höher, vor allem als Folge von Stürmen und Überschwemmungen. Sie stiegen 2007 auf nun 70 Milliarden USD. Als Folge von Katastrophen waren in 2007 die meisten Todesopfer in Bangladesch, Indien, China und Pakistan zu beklagen.
Wegen der Festschreibung des Versicherungswertes im 1914er-Modell auf die Preise von 1914 bzw. wegen der Fixierung der Risikoübernahme im Wohnflächenmodell entsprechend der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Wohngebäude ist bei Änderungen des Baupreisniveaus während der Vertragszeit eine Anpassung der Beiträge an die damit einhergehenden veränderten Leistungsanforderungen des Versicherers notwendig. Dies geschieht in jährlichen Intervallen.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung herleiten. Falls Versicherungsnehmer und Wohngebäude Versicherter nicht dieselbe Person sind spricht man von einer Versicherung für fremde Rechnung. Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsvertrag dann im Namen für den Versicherten abgeschlossen.
Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen Risikoverhältnisse gestatten. Generell gilt für Wohngebäude: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Für Neuverträge der Wohngebäudeversicherung, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Wohngebäude Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Wohngebäudeversicherung
Grundsätzlich sind in der Wohngebäudeversicherung Elementargefahren ausgeschlossen. Viele Wohngebäude Versicherungsformen enthalten jedoch durch die Deckung unbenannter Gefahren oder durch ausdrücklichen Einschluss einen mehr oder weniger umfassenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren. So in der Feuerversicherung (Blitzschlag) und in der Leitungswasserversicherung (Frost). In der Industrieversicherung sind die Elementargefahren häufig durch die Allgefahrendeckung abgedeckt.
Denn das Wort durch schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Sturm reißt eine Öffnung in die Dacheindeckung, sodass Niederschlagswasser in das Gebäude eindringen kann. Der entstehende Nässeschaden am Gebäude ist als Folge des Sturmereignisses gedeckt. Die Kosten der mit der Behebung des Schadens am Wohngebäude verbundenen Nebenarbeiten sind ebenfalls entschädigungspflichtig, z.B. Aufschlagen der Wand, um den durch die Wohngebäudeversicherung versicherten Rohrbruch beheben zu können.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hinsichtlich der besonderen, die Feuerversicherung betreffenden Bestimmungen für die Wohngebäudeversicherung auch insoweit anwendbar, als sie die Gefahren Leitungswasser und Sturm in das Wohngebäude einschließen (ausgenommen die Bestimmungen über den Realrechtsgläubigerschutz). Die Allgemeinen Wohngebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2008) und die Allgemeinen Wohngebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2000 als Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vereinigen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Klausel PK 7160: Die nach den VGB ausgeschlossenen Überspannungsschäden durch Blitz können über diese Klausel in den Versicherungsschutz des Wohngebäude eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag (in der Gleitenden Neuwertversicherung multipliziert mit dem gleitenden Neuwertfaktor). Klausel PK 7363: Wegen der hiernach versicherten Kosten für die Beseitigung durch Blitzschlag umgestürzter Bäume. Klausel PK 7362: Wegen der Deckung von Kosten für die Dekontaminierung und den Austausch verseuchten Erdreichs.
Die allgemeinen Rechtsgrundlagen eines Wohngebäudeversicherung Versicherungsvertrags finden sich vor allem in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit grundsätzlich auch für Versicherungsverträge.
Soweit möglich, ist der Wohngebäudeversicherung unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in Schriftform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfanges der Leistungspflicht des Wohngebäude Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten, vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Wohngebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser u. dergl. Deshalb sind die zu versichernden Wohngebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen. Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Durch folgende Klausel der Wohngebäudeversicherung wird dem Leitungswasser gleichgestellt nach Klausel PK 7166 Nr. 1: Wasser aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren. An zusätzlichen Kosten sind versicherbar nach Klausel PK 7167 notwendige Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von innerhalb des versicherten Wohngebäude sowie von auf dem Versicherungsgrundstück verlegten Ableitungsrohren, Klausel PK 7364 Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Leitungswasserschadens entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt hat.
Zu der Unterschrift des Antragstellers kommen die Unterschrift des Vermittlers sowie ggf. die Unterschrift der Eltern als gesetzliche Vertreter, falls der Antragsteller noch minderjährig ist, und in der Lebensversicherung die Unterzeichnung durch die zu versichernde Person, sofern sie nicht mit dem Antragsteller und späteren Wohngebäude Inhaber identisch ist. Der Antrag nimmt ausdrücklich auf die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sparte Bezug, die Vertragsbestandteil werden sollen.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Die Wiederherstellung des Wohngebäude kann mit erhöhten Aufwendungen deshalb verbunden sein, weil behördliche Auflagen der unveränderten Wiederherstellung entgegenstehen. Diese werden ebenfalls ersetzt, soweit nicht die behördlichen Auflagen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden. Restwerte, die nicht mehr verwertet werden dürfen. Nach den VGB wird indessen keine Entschädigung für verwertbare Reste versicherter Wohngebäude die infolge der behördlichen Wiederherstellungsbeschränkung nicht mehr verwertet werden dürfen.
Thermische Solaranlagen werden hauptsächlich im Wohngebäudebereich des Wohngebäude für die Erwärmung von Brauchwasser oder zur Raumheizung (Heizungsunterstützung) genutzt. Mögliche Schäden sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Die Erzeugung von Solarstrom durch PV-Anlagen hat erst mit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des 100.000 Dächer Solarstrom Programms eine größere Bedeutung erlangt, wenn man von der Versorgung von Autobahntelefonen, Parkuhren einmal absieht.
Der Begriff Leitungsrohr schließt die Rohrverbindungen wie Muffen, Flanschen einschließlich Dichtung und dergleichen ein, aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen, sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und oder Berieselungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen des Wohngebäude gleich.
Ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig und sinnvoll
Jeder Hauseigentümer, der nicht über eine Wohngebäudeversicherung verfügt, geht ein großes finanzielles Risiko ein, was im Schadenfall sogar den eigenen finanziellen Ruin bedeuten kann. So rät auch das unabhängige Verbraucherinstitut Stiftung Warentest jedem Hauseigentümer, eine Wohngebäudeversicherung abzuschliessen. Um eine gute und günstige Wohngebäudeversicherung zu finden, hilft es sich um Internet umzusehen und einen Vergleich durchzuführen. Das spart nicht nur Geld ein, sondern bringt meist auch eine bessere Leistungsqualität.
Eine gute Wohngebäudeversicherung muß nicht teuer sein. Jedoch sollten Sie, bevor Sie sich für einen bestimmten Wohngebäudeversicherer entscheiden, einen Wohngebäudeversicherung Vergleich im Internet durchzuführen. Solche Vergleichsmöglichkeiten ergeben oftmals Beitragseinsparung von bis zu einigen HundertEuro jährlich und dass, ohne auf benötigte Leistungen verzichten zu müssen.
Auf keinen Fall sollten Sie auf den Abschluß einer Wohngebäudeversicherung verzichten, da diese nicht nur sinnvoll, sondern äußerst wichtig ist. Warum ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll? Die Zahl der umweltbedingten Zerstörungen oder Beschädigungen von Wohngebäuden ist auf Grund der immer mehr zunehmenden naturbedingten Gefahren wie Stürme, Hagel, oder Hochwasser deutlich angestiegen. Die Folgen sind neben den psychischen Belastungen der Betroffenen vor allem die finanziellen Verluste, wenn diese über keine ausreichende Wohngebäudeversicherung verfügten. Denn in vielen Fällen sind nicht nur persönliche Erinnerungen mit der Zerstörung der Wohnimmobilie verloren gegangen, sondern das ganze Zuhause inklusiv aller Möbel Bekleidung ect., also die gesamte Existenz. Ganze Familien sind finanziell ruiniert und haben den Rest ihres Lebens mit den Folgen zu kämpfen.
Beitragsberechnung zur Wohngebäudeversicherung
Der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung wird anhand der Versicherungssumme berechnet. Die Versicherungssumme entspricht entweder dem Wert 1914 oder dem aktuellen Neuwert. Die Versicherungssumme wird mit dem jeweiligen Prämiensatz multipliziert. Ist gleitende Neuwertversicherung vereinbart, so wird der Prämiensatz zusätzlich mit dem gültigen Neuwertfaktor multipliziert. Der Prämiensatz wird anhand eines Tarifs ermittelt. In dem Prämiensatz werden die versicherten Gefahren, die Bauartklasse, sowie Zuschläge und Rabatte berücksichtigt.
Tarifzonen
Ähnlich wie in den Tarifen der Hausratversicherung unterscheiden die Versicherer in der Wohngebäudeversicherung in Tarifzonen. Je nach örtlicher Lage wird das zu versichernde Risiko einer Tarifzone zugeordnet. In der Regel gibt es drei Tarifzonen, wobei Tarifzone 1 die günstigste und Tarifzone 3 die teuerste ist. Hauptgrund für die Tarifzoneneinteilung ist, dass die Wohngebäudeversicherung die unterschiedlichen Sturmzonen in der Beitragsberechnung berücksichtigen wollen. So stellen Küstenlagen ein höheres Sturmrisiko dar als Orte im Landesinneren.
Gemeiner Wert, Neuwert und Neuwertfaktor
Der gemeine Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis. Der gemeine Wert ist auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungswert, falls das Wohngebäude zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist. Das bedeutet, dass auch dann, wenn Neuwert als Versicherungswert vereinbart wurde, der Versicherungsnehmer bei Gebäuden, die zum Abbruch oder dauerhaft für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind, nur Anspruch auf eine Entschädigung durch die Wohngebäudeversicherung in Höhe des gemeinen Wertes hat.
Als Neuwert gilt Wiederbeschaffungswert einer Sache von gleicher Art in neuwertiger Qualität. In der Wohngebäudeversicherung beinhaltet der Neuwert eines Gebäudes den ortsüblichen Neubauwert zuzüglich notwendiger Zusatzkosten wie Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Gemäß den VGB 2010, 2008 (MB) sowie VGB 2000 (MB) ist die Standarddeckungsform in der Wohngebäudeversicherung allerdings der auf dem Neuwert aufbauende gleitende Neuwert, der Wertsteigerungen der Immobilie methodisch besser erfasst. Ist andererseits ein Gebäude zum Abriss bestimmt oder wird es dauerhaft wertmindernd zweckentfremdet benutzt (z.B. ein Wohnhaus als Lagerstätte), muss anstelle des Neuwertes der gemeine Wert angesetzt werden.
Der Neuwertfaktor wird jeweils zum 01.01. eines Jahres neu festgelegt. Der Anpassungssatz ergibt sich zu 80 % aus der Veränderung (Erhöhung oder Verminderung) des Baupreisindexes und zu 20 % aus der Veränderung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe. Der Neuwertfaktor wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Die Prämie verändert sich entsprechend dem neuen Neuwertfaktor zur nächsten Prämienfälligkeit.
Versicherungssumme
Für die Ermittlung der Versicherungssumme wird der Wert eines Wohngebäudes vorerst auf einen fiktiven 14-er Wert zurückgerechnet, welchen Wert der Immobilie 1914 gehabt hätte. So wird der Versicherungswert 1914 und die dazugehörige Versicherungssumme 1914 gebildet. Die Versicherungssumme für die Gegenwart wird unter Zuhilfenahme des Bundesbauindexes errechnet, der die jährlichen Veränderungen der Preise, der Löhne usw. erfasst.
Beispiel
Nach diesem sogenannten 14-er Wert wird die Versicherungsprämie zur Wohngebäudeversicherung errechnet und dieser an den sich jährlich verändernden Bundesbauindex angepasst, sodass keine Unterversicherung entsteht.
Alle baulichen Veränderungen muss der Versicherungsnehmer allerdings unverzüglich der Versicherungsgesellschaft anzeigen, damit diese den 14-er Wert für das Gebäude neu festlegen kann und Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung vermieden wird.
Der Versicherungsnehmer sollte hier vor Abschluss des Versicherungsvertrages alle Angaben bezüglich des aktuellen Neubauwertes, baulicher Veränderungen usw. vollständig der Versicherungsgesellschaft angeben, denn alle Fehler bei der Angabe des Versicherungswertes gehen zulasten des Versicherungsnehmers.
Gleitende Neuwertversicherung
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Wohngebäudes, bewertet nach Preisen zur Wohngebäude Versicherung des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Ausnahme: Für das laufende Jahr ist der Vorjahreswert des Monats Mai maßgebend.
Die Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung, welche dem Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls tatsächlich zur Verfügung steht, ergibt sich aus der Multiplikation der Versicherungssumme 1914 mit dem im Schadenzeitpunkt gültigen Neuwertfaktor. Der Neuwertfaktor ändert sich von Jahr zu Jahr je nach Entwicklung des Baupreisindexes.
Die Versicherungssumme 1914 und der gleitende Neuwertfaktor sind ferner Grundlage der Berechnung der vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Versicherungsprämie. Nur aus der Versicherungssumme 1914 lässt sich der Beitrag 1914 errechnen, der, multipliziert mit dem aktuell gültigen gleitenden Neuwertfaktor, den Jahresbeitrag für die kommende Versicherungsperiode ergibt.
Jährliche Änderungen der Versicherungssumme und damit gleichzeitig der Versicherungsprämie vermeiden eine für den Versicherungsnehmer ungünstige Unterversicherung des Gebäudes. Die Vereinbarung des gleitenden Neuwerts geht daher mit der Verzichtserklärung des Versicherers auf den Unterversicherungseinwand einher. Ist im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gleitender Neuwert vereinbart und die Versicherungssumme 1914 ermittelt, kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich im Schadenfall mit einem Ersatz in voller Höhe rechnen.
Ausnahme: Er hat bewusst, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig, falsche Auskünfte zum zu versichernden Gebäude erteilt.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Jeder Eigentümer einer Wohnimmobilie, egal ob das eigene Einfamilienhaus, oder großer Mehrfamilienhäuser, sollte über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Denn auch in Deutschland treten immer häufiger Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Überflutungen, oder starke Stürme auf, die starke Schäden nach sich ziehen und die Kosten für Wiederaufbauten, oder Reparaturarbeiten oftmals in die Hunderttausende gehen, sodaß sich die Frage, Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll? nicht stellen sollte, bzw. diese sich von selber beantwortet.
Immer mehr Unwetter zerstören, oder beschädigen eine große Anzahl an Wohn- und Gewerbegebäuden. Daher gehört die Wohngebäudeversicherung mit zu den am wichtigsten Versicherungsarten für Hausbesitzer. Erfahren Sie hier, warum eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll, oder empfehlenswert ist.
Da es sich bei der Wohngebäudeversicherung um ein sehr umfangreiches und komplexes Gebiet handelt, lohnt sich immer ein Vergleich übers Internet durchzuführen. Um Ihnen als Eigenheimbesitzer, oder Verwaltungen von größeren Mehrfamilienhäusern sich über die einzelnen Versicherer zu informieren, können Sie sich durch den hier integrierten Wohngebäudeversicherung Vergleich einen Überblick der in unserem Rechner ingrierten Anbieter verschaffen.
Vor allem liegt der Vorteil beim online Wohngebäudeversicherung vergleichen darin, daß Sie so gut, wie alle Versicherungsunternehmen mit den jeweilig angebotenen Tarifen und Beiträgen in einem Überblick haben, ohne sich erst mühsam von verschiedenen Agenturen Angebote erstellen lassen zu müssen, was wiederum mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden wäre.
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