Schiedsgutachter
Ein Schiedsgutachter kann zum Einsatz kommen, wenn es um die Gewährleistung und die Beseitigung von Mängeln geht. Der Schiedsgutachter greift vermittelnd in die Auseinandersetzung zwischen Bauträger und Käufer oder auch zwischen Handwerker und Bauherr ein. Der Einsatz des Schiedsgutachters dient dazu, Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden.
Der Unabhängige hilft
Haben Handwerker beziehungsweise Bauträger und der Käufer unterschiedliche Meinungen über Mängel oder Gewährleistungspflichten kann einer der beiden den Einsatz eines Schiedsgutachters verlangen. Er wird normalerweise von der örtlichen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer benannt. Er entscheidet abschließend.
Vorteil: Der Mangel wird innerhalb kurzer Zeit rechtsverbindlich festgestellt.
Umstrittene Klausel
Die so genannten Schiedsgutachterklauseln, die den Einsatz des Schiedsgutachters festlegen, sind nicht unumstritten, sofern sie lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also im Kleingedruckten, stehen. Sind sie Bestandteil des notariellen Kaufvertrags, ist sichergestellt, dass Käufer und Bauträger mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind.