Niedrigenergiehaus
Wenn man weiß, dass in Deutschland rund 30 % der gesamten Endenergie für die Heizung von Räumen verbraucht wird, wird das Bestreben des Gesetzgebers zur Förderung energiesparender Häuser verständlich. Das Niedrigenergiehaus benötigt eine hochwirksame Wärmedämmung, für die der Bauherr zusätzliche Kosten von 2 bis 4 % der Baukosten ansetzen sollte. Dafür sind die Heizkosten um einiges geringer als bei einem konventionell gebauten Haus und im Sommer herrscht ein angenehmes Raumklima. Zusätzlich empfiehlt es sich, einen kompakten Baukörper mit möglichst wenig wärmeabstrahlenden Außenflächen zu planen. Wohn- und Kinderzimmer sollten nach Süden liegen. Ein Großteil der Fensterflächen sollte ebenfalls südlich ausgerichtet sein, damit die Sonnenwärme zur Raumheizung genutzt werden kann. Dagegen sollten auf der Nordseite die Fenster möglichst klein sein.
Niedrigenergiehaus
Insgesamt betrachtet ist die Spanne für den Begriff Niedrigenergiehaus sehr weit: Er galt bei der Ökozulage vom Finanzamt, wenn der Heizenergiebedarf 25 % unter den Anforderungen nach der alten Wärmeschutzverordnung lag. Nach unten begrenzt wird er durch die Anforderungen an ein Passivhaus, das weniger als 15 KWh pro qm Wohnfläche und Jahr verbraucht, also weniger als 1,5 cbm Erdgas oder Liter Öl. Zwischen diesen Grenzen findet man Bezeichnungen wie 3-Liter-Haus oder AktivHaus (Arbeitskreis ökologischer Holzbau - AKÖH e.V.).
Übrigens erreichen auch viele Fertighäuser bereits den Standard eines Niedrigenergiehauses.