Wohngebäudeversicherung - Zuschläge und Rabatte
Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung werden Zuschläge in erster Linie für die Bauartklasse erhoben, sofern sie höher als I oder II ist. Ferner werden Zuschläge für die Erhöhung von Kostenpositionen, zusätzlichen Einschlüssen (Klauseln) oder für die Versicherung von Elementarschäden erhoben.
Auch für Gefahrerhöhungen, beispielsweise wenn ein Gebäude nicht ständig bewohnt wird, oder eine Fußbodenheizung installiert ist, oder Klimaanlagen, Solaranlagen, Schwimmbecken vorhanden sind, können Zuschläge verlangt werden.
Prämienunterschiede aufgrund der Zuordnung zu bsw. einer Sturmzone sind dagegen keine Zuschläge, sondern von vornherein Bestandteil der Prämienkalkulation.
Die Tarife der Versicherer sind hierbei durchaus sehr unterschiedlich kalkuliert.
Zusätzliche Einschlüsse
Zusätzlich zu den in den allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen versicherten Gefahren, können bei der Wohngebäudeversicherung je nach Bedingungswerk weitere Gefahren gegen zusätzliche Vereinbarung versichert werden. Zusätzlich können beispielsweise eingeschlossen werden:
Elementarschäden
Dekontimation von Erdreich
Fahrzeuganprall
Überspannungsschäden nicht nur durch Blitz
Kosten für Unterbringung im Hotel
Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte
Graffitischäden
Aufräumkosten für Bäume
Mietausfall für länger als 12 Monate
Feuernutzwärmeschäden
Unbemannte Flugkörper
Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes oder
Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes.
Rabatte in der Wohngebäudeversicherung
Noch vor wenigen Jahren galt für die Wohngebäudeversicherung, dass Dauernachlässe und Rabatte nicht sehr häufig vorkamen. Die zügige Ausdifferenzierung der Produkte am Versicherungsmarkt hat um diese Sparte allerdings keinen Bogen geschlagen. Heute sind am Markt Produkte platziert, die Rabatte nach den folgenden Kriterien aufweisen:
bereits bestehende Verträge,
Beruf des Versicherungsnehmers (z.B. im öffentlichen Dienst),
Schadenfreiheitsjahre,
Selbstbehalte,
Vertragslaufzeit,
Vorhandensein von Brandschutzeinrichtungen und
Zahlungsweise.
Gegebenfalls können diese Kriterien kombiniert werden. Daneben ist bei einigen Anbietern auch eine Beitragsrückgewähr möglich.
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