Wohngebäudeversicherung - Wohnfläche
Die für die Wohngebäudeversicherung relevante Ermittlung der Wohnfläche bzw. der Nutzfläche gewerblich genutzter Räume erfolgt nach der DIN-Norm 277. Zur Wohnfläche gehören auch ausgebaute Speicher- und Kellerräume sowie Wintergärten, nicht jedoch Treppen, nicht ausgebaute Keller-/Speicherteile, Balkone, Terrassen und Loggien.
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