Wohngebäudeversicherung - Versicherungssteuer
Leistungen der Versicherungsunternehmen sowie der Versicherungsvermittler sind von der Mehrwertsteuer befreit, dafür unterliegen die Leistungen der
Versicherungsunternehmen der Versicherungsteuer nach dem Versicherungsteuergesetz. Besteuerungsbasis ist die Prämie bzw. der Beitrag zur Versicherung,
einschließlich etwaiger Zuschläge, Gebühren etc.
Der Steuersatz beträgt seit 1.1.2007 grundsätzlich 19 Prozent, jedoch für die,
Verbundene Wohngebäudeversicherung mit Feuer: 16,34 Prozent (2010 17,75 Prozent),
Verbundene Wohngebäudeversicherung ohne Feuer: 19,00 Prozent (2010 19,00 Prozent).
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Wohngebäudeversicherung Lexikon