Wohngebäudeversicherung - Umbauter Raum
Der Rauminhalt wird in der Wohngebäudeversicherung nach folgenden Formeln ermittelt:
Vollgeschosse (Keller, Erdgeschoss, Obergeschosse): Länge × Breite × Höhe
Ausgebautes Dachgeschoss: Länge × Breite × (Höhe : 2)
Nicht ausgebautes Dachgeschoss: (Länge × Breite × ½ Höhe) : 3
Beispiel
Ein Gebäude weist eine Grundfläche von 8 m × 10 m = 80 m auf. Es verfügt über einen Keller und ein Erdgeschoss; der Rauminhalt hierfür beträgt
2 x (8 m × 10 m) = 160 Kubikmeter (m3).
Zusätzlich verfügt es über ein ausgebautes Dachgeschoss, das eine maximale Höhe von 3,70 m erreicht. Dessen Rauminhalt berechnet sich wie folgt:
(8 m × 10 m)× (3,70 m : 2) = 148 m3.
Das gesamte Gebäude hat damit 160 m3 + 148 m3 = 308 m3 umbauten Raum.
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