Wohngebäudeversicherung - Totalschaden am Gebäude
Als Totalschaden am Gebäude bezeichnet man einen Schaden, der den Versicherungswert erreicht oder übersteigt. Dabei ist es gleich, ob die betroffene Immobilie völlig zerstört wurde oder ob die Reparatur- bzw. Wiederaufbaukosten durch die Wohngebäudeversicherung bei einer nur teilweisen Zerstörung den Versicherungswert übersteigen.
In der Regel geht mit einem Totalschaden auch eine dauerhafte Entwertung des Gebäudes einher.
Allerdings ist die Abgrenzung zur dauernden Entwertung eines Gebäudes begrifflich unscharf gefasst. Diese liegt insbesondere dann vor, wenn das Gebäude ohnehin zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft zweckentfremdet ist.
In diesen Fällen kann gemäß den diversen VGB nur noch die Gebäudesubstanz ohne Grundstücksanteile zum gemeinen Wert, d.h. zum erzielbaren Verkaufserlös, versichert werden.
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