Sturm- und Hagelversicherung - Versicherungsort
Versicherungsort sind gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 1 Abs. 1 AStB 2008 die im Versicherungsvertrag bezeichneten
Gebäude oder
Räume von Gebäuden oder
Grundstücke.
Regelmäßig werden als Versicherungsort die Betriebsgrundstücke des VN vereinbart, auf dem sich die versicherten Sachen befinden.
Bei Versicherung beweglicher Sachen erfolgt jedoch vertraglich zusätzlich eine Begrenzung des Versicherungsortes auf Räume von Gebäuden, wenn es in der
Deklaration des Versicherungsscheines z.B. heißt ...in den Geschäfts- und Lagerräumen (Versicherungsort).... Bewegliche Sachen sind somit nicht außerhalb von
Gebäuden auf dem Betriebsgrundstück versichert. Dies wird auch durch Abschnitt A § 6 Nr. 1 AStB 2008 bekräftigt, wonach Versicherungsschutz für bewegliche
Sachen nur innerhalb des Versicherungsortes besteht. Nach Abs. 2 von Nr. 1 gilt dies jedoch nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar
bevorstehenden Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört
werden oder abhanden kommen.
Sachen, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden, können im Rahmen einer Außenversicherung versichert werden.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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