Sturm- und Hagelversicherung - Rechtsgrundlagen
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält zur Sturmversicherung keine spezifischen Bestimmungen.
Es ist jedoch mit Wirkung vom 1.1.2008 geändert worden. Für Neuverträge, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die
bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden, gibt es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2008 mit dem alten VVG. Danach gilt das neue Recht.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008) sind wesentliche Grundlage vor allem für die gefahrenspezifischen Aspekte wie versicherte
Gefahren, Ausschluss von Gefahren und Schäden sowie Obliegenheiten des VN.
An nur das Sturm- und Hagelrisiko betreffenden Zusatzklauseln stehen für die individuelle Vertragsgestaltung derzeit lediglich drei Musterklauseln des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur Verfügung, und zwar Klausel SK 6401 für den Einschluss neu hinzukommender
Betriebsgrundstücke, die Klauseln SK 6412 und SK 6413 betreffen die abhängige und selbständige Außenversicherung. Im Übrigen kommen je nach Bedarf die
spartenübergreifenden Klauseln SK 1101 bis SK 1904 und SK 2201 bis SK 2702 in Betracht, diese sind im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung
erörtert.
Den Vertragsparteien steht es frei, abweichend von den oben erwähnten normierten Bedingungen Vereinbarungen zu treffen.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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