Wohngebäudeversicherung - Neuwert
Weit verbreiteter Versicherungswert. Der Schadenersatz besteht im Wiederbeschaffungspreis von versicherten Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand bzw. dem ortsüblichen Neubauwert (Gebäude). Der Neuwert kann in der Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.
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