Wohngebäudeversicherung - Mietnomaden
Der Begriff Mietnomade ist eine populäre Bezeichnung für Personen, die in unredlicher Absicht (i.d.R. Betrug durch Nichtzahlung der Mieten) für mehr oder minder kurze Zeit eine Wohnung anmieten. Beim plötzlichen, nicht vereinbarungsgemäßen Auszug hinterlassen Mietnomaden immer wieder erheblich beschädigte Wohnungen. In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme von Mietnomadismus zu verzeichnen.
Die verschiedenen VGB 62 bis VGB 2010 der Wohngebäudeversicherung erwähnen den Begriff Mietnomaden nicht. Schäden an der Gebäudesubstanz aufgrund von Mietnomadismus sind demnach nicht versichert.
Sofern keine Haftpflichtansprüche gegen den Schädiger durchgesetzt werden können, bleibt der Eigentümer auf den Schadenbeseitigungskosten sitzen. Hier hilft letztlich nur eine sorgfältige Auswahl der künftigen Mieter.
Mit dieser Problemlage nicht zu verwechseln ist der versicherte Mietausfall gemäß diversen VGB nach schuldlos beschädigtem Wohnraum.
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