Wohngebäudeversicherung - Energiepass für Wohngebäude
Im Zuge immer steigender Energiepreise verlangen Mieter und Käufer einer Immobilie einen Nachweis des Energieverbrauchs für die Wohnimmobilie, einen sogenannten Energiepass. Doch was ist eigentlich genau ein Energiepass und wo bekommen Sie als Vermieter, oder Verpächter einen solchen Nachweis her? Bei einem Energiepass handelt es sich um einen Nachweis über den aktuellen Energieverbrauch der Wohnimmobilie. Sie erhalten einen solchen Energiepass von der Energieeinsparverordnung (EnEV).
In einem Energiepass werden folgende Angaben gemacht,
Adresse des Gebäudes,
Baujahr des Gebäudes,
Art der Heizung,
Energiebedarf,
Verbrauch und
Schadstoffemmissionen.
Der Energiepass ist dann dem Mieter oder Käufer bei Anmietungen oder Hauskauf vorzulegen. Für vor 1965 fertig gestellte Gebäude ist der Energiepass ab Juli 2008 vorgeschrieben, für jüngere Gebäude voraussichtlich ab Januar 2009 und für gewerbliche Immobilien wie Büros oder Werkstätten voraussichtlich ab Juli 2009.
Unterschieden wird ferner zwischen einem Verbrauchsausweis für nach 1978 gebaute Häuser sowie einen Bedarfsausweis für ältere bzw. kleine, nach 1987 gebaute Gebäude.
Ausgestellt wird der Energiepass durch Architekten, Energieberater, Schornsteinfeger usw.
Hinweis:
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