Wohngebäudeversicherung - Bezugsfertigkeit
Ein Wohngebäude gilt im Sinne der Wohngebäudeversicherung als bezugsfertig, wenn es bestimmungsgemäß von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann, auch wenn noch Restarbeiten (z. B. Malerarbeiten und Tapezieren) anstehen.
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