Apella Immobilienversicherung
Die Apella Immobilienversicherung bietet mit Ihrem Tarif Apella-Plus-Premium ein rundum Sorglospaket für Makler und Versicherungskunden, ein Konzept drei Risikoträger, sehr schnelle und reibungslose Schadensabwicklung.
Es gibt einige weitere Einschlüsse im Vergleich zum Plus Paket, welche in den Bedingungen, welche Sie im Leistungsvergleich nach der Beitragsberechnung entnehmen können, aufegührt sind. Zudem gehört die Apella mit zu den günstigsten Anbieter im Versicherungssegment Immobilienversicherung.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Immobilienversicherung
Durch chemische Vorgänge aus versicherten Sachen entstanden sind und die den Grund und Boden des Versicherungsortes beaufschlagen oder das Erdreich durchdringen. In letzterem Fall werde das Erdreich insgesamt zum Objekt der Aufräumung. Rühren die Schadstoffe allerdings ausschließlich aus nicht versicherten Sachen, könne (übrigens anders als nach den AFB 87) aus der Immobilienversicherung für die Aufräumung durch Dekontamination Entschädigung nicht verlangt werden.
In der Gleitenden Neuwertversicherung verändert sich der Beitrag nach VGB 2008 (Wert 1914) durch eine entsprechende Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors. Grundlage ist hierbei der auf die Versicherungssumme Preisbasis 1914 bezogene Grundbeitrag. Dieser wird mit dem Anpassungsfaktor gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Der Beitrag zur Immobilienversicherung erhöht oder vermindert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Prozentsätzen, um die sich die anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das Baugewerbe verändert haben.
Nebenarbeiten fallen auch dann unter den Versicherungsschutz, wenn sie nichtversicherte Sachen betreffen - so beispielsweise gärtnerische Arbeiten, wenn die Bepflanzung beseitigt werden muss, um an die im Erdreich verlegten Zuleitungsrohre der Wasserversorgung heranzukommen und den Rohrbruchschaden beheben zu können. Die Immobilienversicherung hat gemäß § 85 VVG die Kosten, welche durch die Ermittlung und Feststellung des Schadens entstehen, dem VN insoweit zu erstatten, als ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war.
Auch Schadenminderungsmaßnahmen können nur begrenzt wirksam werden, weil ein ganzes Gebiet betroffen ist und die Infrastruktur nachhaltig gestört sein kann. Betriebe können im Immobilien nicht produzieren, weil großräumig Strom, Wasser und Gas abgeschaltet werden, Mitarbeiter können nicht auf das Betriebsgrundstück, weil die Zufahrten von Sicherheitskräften gesperrt werden, die Nachfrage nach Reparaturmaterial und -leistung sprunghaft ansteigt, was zu Engpässen und Preiserhöhungen der Immobilienversicherung führt.
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des im Vertrag zur Apella Immobilienversicherung benannten Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Klausel PK 7160: Die durch die Apella Immobilienversicherung ausgeschlossenen Überspannungsschäden durch Blitz können über diese Klausel in den Versicherungsschutz für Immobilien eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag (in der Gleitenden Neuwertversicherung multipliziert mit dem gleitenden Neuwertfaktor). Klausel PK 7363: Wegen der hiernach versicherten Kosten für die Beseitigung durch Blitzschlag umgestürzter Bäume. Klausel PK 7362: Wegen der Deckung von Kosten für die Dekontaminierung und den Austausch verseuchten Erdreichs.
Soll die Apella Immobilienversicherung zum Zeitwert genommen werden, ist statt einer festen Versicherungssumme die Gleitende Neuwertversicherung auf Zeitwertbasis zu vereinbaren und z.B. wie folgt beurkunden zu lassen. In Änderung der VGB ist Versicherungswert 1914 der ortsübliche Neuwertwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Die Ermittlung der Versicherungssumme nach Preisen von 1914 war schon immer problematisch.
Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen Risikoverhältnisse für Immobilien gestatten. Generell gilt: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Für Neuverträge der Immobilienversicherung, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Soweit möglich, ist der Apella Immobilienversicherung unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in Schriftform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten, vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
Die AVB müssen als Rechtsgrundlagen der Vertragsbeziehung unmissverständlich formuliert sein. Das fordert das sog. Transparenzgebot. Insoweit unterliegen die AVB der Nachprüfbarkeit durch die Gerichte. Bei Risikoausschlussklauseln entspricht es dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, diese eng auszulegen. Im sog. Privatkundengeschäft gehören die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu den Verbraucherinformationen, die die Immobilienversicherung dem Versicherungsnehmer zu erteilen hat.
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Weitere Informationen über die Apella Immobilienversicherung
Die Apella AG ist ein eigenständiges Unternehmen, welches freien Finanzdienstleistern eine kooperative Gemeinschaft ermöglicht. Das erklärte Ziel von Apella ist, Verbraucher am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen.
Hierfür werden durch die Apella AG mit den verschiedensten Versicherern individuelle Versicherungsprodukte auf die Bedürfnisse des Kunden erarbeitet.
Immobilienversicherung
Der Immobilien Eigentümer hat nach den VGB alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Als Sicherheitsvorschriften sind solche als vertragliche Obliegenheit anzusehen, die zur Verminderung der versicherten Gefahren oder Verhütung einer Gefahrerhöhung erlassen sind. Gesetzliche Sicherheitsvorschriften sind in vielen Gesetzen enthalten und konkretisieren sich z.B. in Bauordnungen; behördliche Sicherheitsvorschriften sind Verwaltungsakte von Hoheitsträgern und betreffen z.B. Unfallverhütungsvorschriften.
Die Deckung für Immobilien von Elementarschäden, soweit sie über Blitzschlag, Sturm und Hagel hinausgehen, sah die Deutsche Versicherungswirtschaft in der Vergangenheit als unkalkulierbar an. Sie bot deshalb dafür keinen Versicherungsschutz. Bestand für Baden-Württemberg, dort war von 1960 bis 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Erst 1991 hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) diesen Rechtsstandpunkt aufgegeben.
Nebenarbeiten fallen auch dann unter den Versicherungsschutz, wenn sie nichtversicherte Sachen betreffen - so beispielsweise gärtnerische Arbeiten, wenn die Bepflanzung beseitigt werden muss, um an die im Erdreich verlegten Zuleitungsrohre der Wasserversorgung heranzukommen und den Rohrbruchschaden beheben zu können. Der Immobilien Versicherer hat gemäß § 85 VVG die Kosten, welche durch die Ermittlung und Feststellung des Schadens entstehen, dem VN insoweit zu erstatten, als ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war.
Infos zur Immobilienversicherung
Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung herleiten. Falls Versicherungsnehmer und Immobilien Versicherter nicht dieselbe Person sind spricht man von einer Versicherung für fremde Rechnung. Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsvertrag dann im Namen für den Versicherten abgeschlossen.
Dies umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Immobilienversicherung Bedingungen eine automatische Anpassung des Vertrags an Änderungen des Baupreisniveaus für Immobilien vorsehen. Der Rückgriff in diesem Beitrag auch auf die bisherigen VGB 2000 schein mir geboten zugleich aber im Zusammenhang mit dem neuen VVG den Versicherungsschutz im Vergleich zu den VGB 2000 in einigen Bereichen nicht unwesentlich verändern. Insoweit werden die qualitativen Unterschiede zwischen den neuen und den bisherigen VGB herausgestellt.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Immobilien Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Apella Immobilienversicherung
Es ist davon auszugehen, dass Deckung im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann, wenn auch für das Massengeschäft der Immobilienversicherung die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Betrieben wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Immobilien Versicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Vom Risiko abhängig werden im Einzelfall auch Sicherheitsvorkehrungen.
Bei Vereinbarung der Klausel PK 7360 sind auch solche Restwerte zu entschädigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt für die erhöhten Aufwendungen auf einen zu vereinbarenden Betrag, für die Restwerte mit dem Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte Immobilien und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Anspruch des VN auf Zahlung des Teils der Entschädigung durch die Apella Immobilienversicherung, ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
Zu Wohnzwecken dienendes Immobilien zubehör ist insbesondere in Mehrfamilienhäusern anzutreffen. Hierunter fallen Heizstoffe für Sammelheizungen, Gemeinschaftswasch- und -trockenanlagen, Gebührenzähler der Gas-, Wasser- und Stromversorgung u. dgl. Da nur solches Zubehör mitversichert ist, dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, können sich bei gemischt genutzten Immobilien Abgrenzungsprobleme ergeben. Für solche Fälle, aber auch für Gebäudezubehör, welches ausschließlich gewerblichen Zwecken dient.
Tipps zum Versicherungsgebiet Immobilienversicherung
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Immobilien oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Vertragspartner der Immobilienversicherung ist ausschließlich der Versicherungsnehmer, der die Prämie zu entrichten hat und den Versicherungsschein erhält. Dem Versicherten stehen bei Eintritt des Versicherungsfalls die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu. Er kann sie jedoch grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist oder wenn der Versicherungsnehmer zustimmt. Für den Abschluss eines Versicherungsvertrags für Immobilien gelten grundsätzlich die Regeln des Zivilrechts.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Immobilien Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
Allgemeines rund um das Thema Immobilienversicherung
Auf Antrag sind auf dem Dach des Immobilien befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) aber gesondert versicherbar. Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Außer den versicherten Sachen deckt die Immobilienversicherung auch verschiedene Kosten und sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen.
Klauseln der Apella Immobilienversicherung zu sonstigen Gefahren, Schäden und Kosten, Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte (Klausel PK 7360). Nach Klauseln PK 7360 entschädigt der Immobilien Versicherer bis zum vereinbarten Betrag auch Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass verwertbare Reste wegen behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Über Klausel PK 7365 ist der Anteil der Sachverständigenkosten versicherbar, die der VN im normierten Sachverständigenverfahren zu tragen hat.
Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis vom Immobilien Versicherer geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Gegenleistung hat der Versicherungsnehmer die vereinbarte Prämie zu zahlen. Das Versicherungsvertragsrecht ist schuldrechtlicher Natur.
Nützliche Informationen über die Immobilienversicherung
Die Wiederherstellung des Immobilien kann mit erhöhten Aufwendungen deshalb verbunden sein, weil behördliche Auflagen der unveränderten Wiederherstellung entgegenstehen. Diese werden ebenfalls ersetzt, soweit nicht die behördlichen Auflagen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden. Restwerte, die nicht mehr verwertet werden dürfen. Nach den VGB wird indessen keine Entschädigung für verwertbare Reste versicherter Immobilien die infolge der behördlichen Wiederherstellungsbeschränkung nicht mehr verwertet werden dürfen.
Um den nachteiligen Folgen einer Unterversicherung vorzubeugen, sollten Sie die Antragsfragen zur Beschreibung des Immobilien und seiner Ausstattung sorgfältig beantworten, werterhöhende Baumaßnahmen dem Versicherer rechtzeitig anzeigen, bei Abschluss einer weiteren Versicherung für das Gebäude (z.B. für einen neu errichteten Anbau) bei einer anderen Apella Immobilienversicherung von diesem Versicherer eine verbindliche Erklärung verlangen, dass er die Folgen einer Unterversicherung aus dem bisherigen Vertrag trägt.
Versuchen Sie, in Ihren Verhandlungen den Versicherungsschutz bei Bedarf analog der Klauseln 7262 bzw. 7263 auf Frost und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf bzw. außerhalb des Versicherungsgrundstücks auszudehnen. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leitstet der Immobilien Versicherer Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, soweit sie der Entsorgung versicherter Immobilien oder Anlagen dienen.
Empfehlungen und Tipps
Die Apella Immobilienversicherung bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge. Immer Hausbesitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Versicherers für diesen Anbieter und sind mit dem Leistungsangebot in unserem Immobilienversicherung Beitragsvergleich sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Die Apella ist nicht nur eine Billige Immobilienversicherung, sondern durch die indivuelle Gestaltung des Versicherungsschutz, welcher sich speziell an die Bedürfnisse des Kunden orientiert, ist diese auch eine recht gute Immobilienversicherung, wo das Preis Leistungsangebot stimmt.