Günstigste Hausversicherung
Oftmals ist die Entscheidung zu treffen, sich für die günstigste Hausversicherung zu entscheiden ein wesentlicher Nachteil. Neben der eigentlichen Beitragshöhe sollte primär auf einen ausreichenden, dem Wert Ihrer Immobilie entsprechenden Versicherungsschutz geachtet werden, was leider viele Hauseigentümer vernachlässigen.
Ob entstandene Schäden durch Feuer, Rohrleitungsbruch, oder Elementargefahren wie Stürme, Hochwasser, oder im Winter starke Schneefälle. Die Kosten, welche durch diese Ereignisse entstehen können, betragen in vielen Fällen mehrere Tausend Euro.
Für viele Hausbesitzer, welche sich entweder nur unzureichend (zu geringe Versicherungsumme gewählt), oder gar nicht abgesichert haben, müssen bei solchen Schäden mit hohen finanziellen Mehrbelastungen rechnen.
Bevor Sie sich für eine konkrete Hausversicherung entscheiden, sollten Sie sich zum Beispiel über die versicherten Gefahren und Leistungseinschlüsse informieren, damit Ihr Gewerbe,- oder Wohnimmobilie einen bestmöglichen Versicherungsschutz erhält und Sie im Bedarfsfall finanziell abgesichert sind.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausversicherung
Der Versicherungsschutz durch die Hausversicherung gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen. Eine Mitversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.
Wichtig ist auch die Beachtung der im Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten der Hausversicherung, nämlich nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, der Hausversicherung den Schadeneintritt, nachdem er vom ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen, Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung - ggf. auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten, Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung.
Die frühere Regulierungspraxis der Versicherer sah für die Höhe der Entschädigung die Preise am Schadentag als maßgebend. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls entstehende Preissteigerungen gingen also zu Lasten des VN. Die VGB regeln jetzt, dass Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung entschädigungspflichtig sind, soweit sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. Solche Mehrkosten werden durch die Hausversicherung jedoch nicht ersetzt.
Für Versicherungsverträge und für Erklärungen zum Versicherungsverhältnis ist die Textform vorgeschrieben. Diese Form ist z. B. auch gewahrt, wenn eine E-Mail mit Angabe des Absenders und Schlussformel zur darin abgegebenen Erklärung abgeschickt wird. Für den Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr sieht § 312e BGB eine besondere Regelung bezüglich der Abwicklung vor. Der Antragsteller hat alle ihm bekannten wesentlichen Umstände, die für den Abschluss der Haus Versicherung erheblich sind.
Die VGB 2008 lösen für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB ab. Darüber hinaus ist es den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Deregulierung erlaubt, von den Verbandsbedingungen abzuweichen und Deckungserweiterungen zu vereinbaren. Der Unterschied zwischen den VGB 2008 - Wert 1914 und VGB 2008 - Wohnfläche besteht lediglich in dem Verzicht auf Bildung einer Versicherungssumme in den Verträgen nach VGB 2008 - Wohnfläche sowie in der Beitragsberechnungsgrundlage. Der Versicherungsumfang für die Günstigste Hausversicherung ist der gleiche.
Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), ausgenommen sind Bruchschäden am Haus an bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Günstigste Hausversicherung auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.
Selbstbehalte und die Vereinbarung von Haftungslimiten erforderlich sein, um Versicherungsschutz durch die Günstigste Hausversicherung bieten zu können. Außerdem werden für gefährdete Objekte risikoadäquate Prämien gefordert. Hochexponierte Risiken sind im liberalisierten Versicherungsmarkt gegen Hochwasserschäden nicht versicherbar. Um die Beeinträchtigung des Unternehmens durch Elementarereignisse zu analysieren, d.h. das Risikopotenzial festzustellen, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise.
Danach gilt grundsätzlich das neue Recht. Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Gegenstand der Hausversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Haus bestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Haus anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Photovoltaikanlagen haben ihren Preis, deshalb sollte eine mögliche Risikovorsorge auch durch den Abschluss entsprechender zusätzlicher Versicherungen im Rahmen der Günstigste Hausversicherung überlegt werden. Bei der Montageversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, die die gesamte PV-Anlage während der Bau-/Montagezeit abdeckt. Zu den versicherten Sachen gehören insbesondere, Photovoltaikmodule und Sonnenkollektoren, Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren, Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler, Überspannungseinrichtungen und Verkabelung.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Hausversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
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Weitere Informationen über die Hausversicherung
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern mit unterschiedlichen Tarifen und Leistungen. Finden Sie zwischen allen Versicherern die Günstigste Hausversicherung, welche Ihnen ein optimalen Leistungsangebot bietet.
In weniger gefährdeten Gebieten sind die Beiträge wesentlich geringer, als in Regionen, in denen es häufiger zu Elementarschäden kommt. All diese Faktoren spielen bei der Beitragsfindung eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund haben wir für Sie einen Beitragsrechner integriert, der alle Risiken berücksichtigt und Ihnen die Beiträge aller Anbieter errechnet und Ihnen einen Überblick über die jeweilig angebotenen Leistungen gibt und Sie diese miteinander vergleichen können.
Hausversicherung
Die Rechtsfolgen der Verletzung sind vielseitig; die Folgen können Vertragsänderung, Rücktritt und Leistungsfreiheit sowie Kündigung sein. Hat der VN die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Haus Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Hausversicherung rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom VN unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil.
Selbstbehalte und die Vereinbarung von Haftungslimiten erforderlich sein, um Versicherungsschutz für Haus bieten zu können. Außerdem werden für gefährdete Objekte risikoadäquate Prämien gefordert. Hochexponierte Risiken sind im liberalisierten Versicherungsmarkt gegen Hochwasserschäden nicht versicherbar. Um die Beeinträchtigung des Unternehmens der Elementarereignisse zu analysieren, d.h. das Risikopotenzial festzustellen, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise.
In der Gleitenden Neuwertversicherung ist die Entschädigung durch die Versicherungssumme nicht begrenzt. Dies ergibt sich aus der dargelegten Systematik der Gleitenden Neuwertversicherung, sodass bei einem Totalschaden des Haus zusätzlich zum Substanzschaden auch für die behandelten Kosten bis zu den dafür gesondert geregelten Entschädigungsgrenzen volle Entschädigung zu leisten ist, sofern keine Unterversicherung vorliegt. Unzureichende Entschädigung in der Neuwertversicherung bei Totalschaden.
Infos zur Hausversicherung
Das BGB findet allerdings keine Anwendung, wenn spezielle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorrangig eingreifen. So gelten z. B. für den Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers nicht die allgemeinen Regelungen des BGB, sondern die speziellen Vorschriften der §§ 37, 38 VVG. Da Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Kaufmannseigenschaft besitzen, gelten für sie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
Nach Abschnitt A § 5 Nr. 4c VGB 2008 gelten diese vorgenannten Sachen als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden. Nicht versichert - aber gesondert versicherbar - durch die Hausversicherung sind in das Gebäude eingefügte, nicht aber ausgetauschte Sachen (ob Bestandteil oder Zubehör des Haus), die ein Mieter oder Haus Besitzer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt.
Wenn wir über Elementarschäden sprechen, dann handelt es sich im Wesentlichen immer um Großschäden am Haus, ja sogar um Katastrophenschäden, die das Ergebnis eines Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Damit wird auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob auf eine Versicherung derartiger Schadenereignisse verzichtet werden kann. Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Elementargefahren eine unterschiedliche Zerstörungskraft besitzen. So haben auch in unseren Breiten Stürme erhebliche Schäden angerichtet.
Günstigste Hausversicherung
Die nach den Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln versicherbaren Elementarrisiken erweitern die versicherten Gefahren der betreffenden Hausversicherung, der sie zugeordnet sind, sodass ein einheitlicher Versicherungsvertrag zustande kommt. Insoweit unterscheidet sich diese Vertragsform nicht von derjenigen, bei der die Elementarereignisse als versicherte Gefahren am Haus fester Bestandteil der AVB sind. Bei den ECB 99 besteht der wesentliche Unterschied zu den bisherigen ECB in der Selbstständigkeit des Bedingungswerkes.
Änderungen des Versicherungswertes infolge Baupreisänderungen muss der VN selber beobachten und für die richtige und rechtzeitige Anpassung der Versicherungssumme sorgen. Da Baupreissteigerungen während der Vertragszeit leicht übersehen werden können und deshalb die Gefahr einer (zeitweiligen) Unterversicherung besteht, ist eine Neuwertversicherung zu aktuellen Baupreisen nicht ratsam. Statt zum Neuwert können Haus auch zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert durch die Günstigste Hausversicherung versichert werden.
Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle und sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, insbesondere Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper. In dieser beispielhaften Aufzählung wird abschließend Flugkörper in gewissem Sinne als Synonym für Luftfahrzeuge verwendet, dadurch entfällt die Differenzierung zwischen bemannt und unbemannt. Begriffliche Klarstellungen und die Berücksichtigung des technischen Fortschritts haben zu einer Neufassung dieser Bestimmung für Haus beigetragen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausversicherung
Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leistet der Versicherer Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sie der Entsorgung versicherter Haus oder Anlagen dienen. Klausel zur Sturmversicherung, Klausel PK 7363 schließt mit Wirkung für die Gefahren Sturm und Blitzschlag die notwendigen Kosten ein, die für das Entfernen, den Transport und die Entsorgung waren.
Jedenfalls ist er an seinen Antrag dann nicht mehr gebunden. Der Hausversicherung Anbieter hat ein Interesse daran, vor Vertragsabschluss, also vor Annahme des Angebots das an ihn herangetragene Risiko zu prüfen. Deshalb verpflichtet er den Versicherungsnehmer regelmäßig, sich über einen längeren Zeitraum an das Angebot gebunden zu halten. Läuft die Bindefrist ab, kann der Versicherer diesen Versicherungsantrag nicht mehr annehmen. Der Haus Versicherer ist verpflichtet, dem VN rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die sog. Verbraucherinformationen mitzuteilen.
An vertraglichen Obliegenheiten hat nach den VGB 2008 der VN außerdem die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen, nicht genutzte Haus oder Haus teile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Allgemeines rund um das Thema Hausversicherung
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Haus, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser u. dergl. Deshalb sind die zu versichernden Haus und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen. Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Es müsste aber genügen, dass der VN die in Abschnitt A § 15 VGB 2008 bzw. § 23 VGB 2000 enthaltenen Obliegenheiten beachtet, um den Versicherungsschutz weiterhin zu erhalten. Im Bedarfsfall sollten Sie mit dem Haus Versicherer vereinbaren, dass abweichend von Abschnitt A § 15 Nr. 1 VGB 2008 bzw. § 8 Nr. 4e VGB 2000 Versicherungsschutz durch die Günstigste Hausversicherung besteht, wenn keine unverschließbaren Öffnungen mehr vorhanden sind und die Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt A § 14 VGB 2008 bzw. § 24 VGB 2000 beachtet werden.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist, werden individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen. In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Haus Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.
Nützliche Informationen über die Hausversicherung
Der Gemeine Wert ist der für den VN erzielbare Verkaufspreis für das Haus (ohne Wert des Baugrundes und der nicht versicherten Grundstücksbestandteile). Für Haus, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind, ist Versicherungswert nach den VGB grundsätzlich der Gemeine Wert. Eine dauernde Entwertung liegt hiernach insbesondere vor, wenn Haus für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind. Für die Versicherung zum Gemeinen Wert können im Übrigen ähnliche Gründe vorliegen, wie sie zur Zeitwertversicherung genannt worden sind.
Soweit in der Günstigste Hausversicherung noch die VGB 2000 zugrunde liegen, sind PV-Anlagen grundsätzlich mitversichert, denn der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Gebäude mit seinen Bestandteilen. Haus zubehör ist versichert, wenn es der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder seiner Nutzung zu Wohnzwecken dient. Dennoch ist es ratsam, mit dem Versicherer den Einschluss abzuklären, was schon im Hinblick auf die Summenerhöhung wichtig ist, wenn die Anlage erst nachträglich installiert wurde.
Durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen (Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn die Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.), an Laden- und Schaufensterscheiben, Gefahren der Feuerversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an versicherten Sachen, solange das versicherte Haus noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.
Empfehlungen und Tipps
Hier finden Sie die Günstigste Hausversicherung, welche Ihnen trotzdem ein Optimum an Versicherungsschutz anbieten. Ein guter Versicherer sollte vor allem eine schnelle Regulierung von entstandenen Kosten im Schadenfall durchführen, damit die angefallenen Reparaturkosten, oder den Wiederaufbau Ihres Wohngebäudes nach einem Schaden, schnell abgedeckt werden.
Gerade bei entstandenen Schäden ist es wichtig, einen zuverlässigen Vertragspartner zu haben, welcher Ihnen unbürokratisch und schnell hilfreich zur Seite steht. Generell gilt es, dass eine gute Hausversicherung durchaus auch günstige Beiträge hat, hierbei kommt es auf die gewünschten Leistungseinschlüsse an.