Hausratversicherung
Der Abschluß einer Hausratversicherung ist für jeden Eigentümer, oder Mieter einer Wohnung generell empfehlenswert. Im Versicherungsumfang der verbundenen Hausratversicherung alle zur Einrichtung gehörenden Gegenstände, welche dem Gebrauch und Verbrauch dienen, also Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Bekleidung, Vorräte an Lebensmitteln usw. Darüberhinaus zählen zu den mitversicherten Sachen beispielsweise Sachen welche entweder ausgeliehen, oder per Ratenkauf angeschafft wurden und so sich unter Eigentumsvorbehalt Dritter in der Wohnung befinden.
Gegen Prämienaufschlag und mit einer von 1 Prozent begrenzten Entschädigungssumme können Fahrräder gegen den einfachen Diebstahl für den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 22.00 in den Versicherungsumfang mit einbezogen werden. Jedoch gelten hierfür besondere Regelungen, welche der Versicherungsnehmer einhalten muß. Zum Einen muß dieser dem Hausratversicherer nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Schaden (zum Beispiel bei einem Fahrraddiebstahl) dieses in verkehrsüblicher Weise gesichert war, zum Beispiel mit einem Fahrradschloss abgeschlossen und zum Anderen muß das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahl entweder in Gebrauch sein, oder sich im Fahrradkeller befunden haben.
Auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten beispielsweise durch einen durch Blitzschlag verursachten Schaden im Fernseher sind gegen einen Beitragsaufschlag versicherbar.
Weiterführende Informationen zur Hausratversicherungen
Neue Leistungsarten der Hausratversicherung
Ganzheitliche Deckungskonzepte und flexible Bausteinprodukte
Flexible Modullösungen
Bausteinprodukte als neuer Trend
Deckungserweiterungen
Bewertung
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausratversicherung
Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden. Nicht versichert sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Die Leistungseinschränkung ist aus den Bedingungen Hausratversicherung herausgenommen worden.
Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt, sondern nur der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Schadensversicherungen sind z. B. die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung.
Diese Ereignisse für sich betrachtet erfüllen noch nicht die Kriterien der versicherten Gefahren Sturm oder Hagel im Sinne der Hausratversicherung. Sie können aber sehr wohl durch Sturm als mitwirkende Ursache zu Schäden führen. Insoweit sind diese Ausschlüsse konstitutiv. Durch orkanartigen Sturm werden Flutwellen über den Deich auf ein dahinter liegendes Gebäude geschleudert und beschädigen den darin befindlichen Hausrat. Sturm löst eine Lawine aus, die ein Gebäude und den darin befindlichen Hausrat beschädigt.
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung zufallende Betriebsrisiken gesehen.
Die Versicherungssumme kann an steigende Versicherungswerte angepasst werden, indem man sich Hausratversicherung an einem bestimmten Preisindex orientiert. Die Versicherung von Vorräten mit fester Versicherungssumme würde Unternehmen mit schwankenden Beständen nur unzureichenden Versicherungsschutz bieten. Dieses Problem wird durch die sog. Stichtagsversicherung gelöst. Bei ihr wird der in Betracht kommende Höchstwert der Vorräte als Höchstversicherungssumme festgelegt.
Um diese Deckungslücke zu schließen, müssten Sie im Bedarfsfall versuchen, in Anlehnung an die Industrieklausel SK 1303 etwa folgende Vertragsergänzung zu erreichen. Abweichend von § 8 Nr. 1b) VHB 2008 sind auch Bewegungs- und Schutzkosten versichert, die der Wiederherstellung des durch eine der versicherten Gefahren beschädigten Wohngebäudes dienen. Die Hausratversicherung erfasst solche Bewegungs- und Schutzkosten nur, wenn sie dem Versicherungsnehmer selbst entstehen, also bezüglich seines eigenen Hausrats.
Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.
Deshalb ist eine Leistungspflicht des Versicherers nicht mehr gegeben, wenn die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes von längerer Dauer ist und dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach Einlieferung ins Krankenhaus, Sachen weggenommen werden. Bei Unfall als Ursache für die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes besteht Versicherungsschutz unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer den Unfall verschuldet hat. Ist jedoch die Widerstandskraft ist der Versicherer leistungsfrei.
Falls der Anteil des führenden Versicherers die Berufungs- oder Revisionssumme nicht erreicht, ist der Versicherungsnehmer berechtigt und auf Verlangen des führenden oder eines mitbeteiligten Hausratversicherung verpflichtet, die Klage auf einen zweiten, erforderlichenfalls auf weitere Versicherer auszudehnen, bis diese Summe erreicht ist. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so gilt Nr. 2 nicht. Der den Hausratversicherung Vertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen.
Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände - nicht aber Handelsware -, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers der Hausratversicherung oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. § 9 Nr. 2 (Versicherungsort) bleibt unberührt.
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Neue Leistungsarten der Hausratversicherung
Ein starker Wettbewerb hat oft den Effekt, dass sich Innovationen entwickeln, allerdings ein eher seltener Vorgang im Rahmen der Hausratversicherung. Dennoch hat sich das Angebot der Versicherer erheblich verändert.
Kein Wunder, denn Schadenquoten von unter 50 % in den letzten Jahren (46 % Gesamtschadenquote im Jahr 2009) locken die Konkurrenz an. Versicherer versuchen mit attraktiven Angeboten ihre Marktanteile zu vergrößern, denn längst reicht allein eine günstige Preisgestaltung nicht mehr aus. Besserer Service und Bedingungsverbesserungen sind vermehrt gefragt.
So werden Produkte offeriert, mit denen dem individuellen Bedarf der Kunden besser entsprochen werden kann als bisher.
Ganzheitliche Deckungskonzepte und flexible Bausteinprodukte
Die Allgefahrendeckung, im Industriegeschäft inzwischen üblich, ist auch im Privatgeschäft immer populärer geworden. Ganzheitliche Deckungskonzepte sind erwünscht, ebenso einfache und verständliche Beschreibungen des Versicherungsschutzes. Allerdings ruft der intensive Wettbewerb um Marktanteile nicht überall große Begeisterung hervor, denn oft werden die Erweitungen des Versicherungsschutzes zu nicht ausreichenden Prämien oder gar prämienfrei angeboten.
Flexible Modullösungen
Die meisten Hausratversicherer haben das bisherige Produktlinienkonzept verlassen und sind auf flexiblere Modullösungen umgestiegen.
Bisher wurde Hausratversicherungsschutz mit unterschiedlich umfangreichen Versicherungslösungen in den Stufen Klassik, Komfort und Exklusiv (Namen und Deckungsumfang waren bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich) geboten. Nun sind nicht nur unterschiedliche Gefahren wählbar, sondern auch unterschiedliche Kosten, die der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Bisher hatte der Kunde oft das Gefühl, für Dinge zu bezahlen, die er gar nicht benötigte. Die Bedingungen, zu denen der Deckungsschutz jetzt gewährt wird, sind teilweise neu und können von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Damit entsteht ein neues Problem: das der Rechtssicherheit. Denn leicht verständliche Beschreibungen des Versicherungsschutzes sind nicht immer rechtssicher. Eine Erfahrung, mit der insbesondere die Allgefahrendeckung zu kämpfen hatte und noch hat.
Bausteinprodukte als neuer Trend
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Gesellschaften haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut/Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Hausratversicherungen nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Deckungserweiterungen
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen (zwischen 6 und 22 Uhr, ansonsten nur eingeschränkter Versicherungsschutz), Geltungsbereich: weltweit bis 2.000 EUR.
Diebstahl aus dem Krankenzimmer bis 2.000 EUR (Bargeld bis 200 EUR).
Sportausrüstung, die sich ständig außerhalb der Erstwohnung befindet.
Verzicht auf eine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles bis 300 EUR/m² Wohnfläche.
Handwerkerservice wie z.B. Schlüsseldienst, Sanitätsinstallateurservice, Schädlingsbekämpfung im Notfall (bis 300 EUR, max. 2.100 EUR pro Versicherungsfall).
Absicherung von Schäden durch Stromausfall am Tiefkühlgut/Gefriergut.
Fahrraddiebstahl in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, auch wenn das Fahrrad außer Gebrauch ist.
Baustein Elementar schließt Überschwemmung (ausgenommen Zürszone 4), Witterungsniederschläge, Rückstau, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch bei einer Selbstbeteiligung von 500 EUR ein.
Der Baustein Glas umfasst Gebäude- und Mobiliarverglasung, Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien, künstlerisch bearbeitete Gläser, Scheiben und Platten aus Kunststoff.
Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen des versicherten Hausrats; ersetzt wird alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Absicherung von Dingen, die deutlich über den Umfang einer normalen Hausratversicherung hinausgehen: z.B. Schäden durch Phishing (Vermögensschäden verursacht durch unberechtigte Personen beim Online-Banking - bis 1.000 EUR) oder Kosten der Datenrettung.
Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sind mitversichert.
Außenversicherung kann erhöht werden.
Handelsware bis zum Wert von 5.000 EUR kann eingeschlossen werden, die in der Wohnung vorübergehend gelagert wird.
Erweiterte Elementarschadenversicherung.
Glasversicherung (Außen- und Mobiliarverglasung).
Einschluss Trickdiebstahl bis 1.000 EUR.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit.
Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit.
Bewertung
Eine Bewertung der Deckungserweiterungen sollte individuell vorgenommen werden. Ein Rundumschutz ist zwar werbewirksam, er kostet in der Regel auch unnötig Geld. Wichtig ist es, die Gefahren abzusichern, die tatsächlich einen erheblichen Schaden verursachen können. Dazu zählen die Gefahren, die durch die Basisdeckung bereits abgesichert sind.
Zusatzdeckungen sollten sich nach dem individuellen Bedarf richten. Sinnvoll ist in jedem Fall der Einschluss der groben Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe, die Mitversicherung von Elementarschäden und der Einschluss von unverschlossenem Bargeld in Höhe von mindestens 3.000 EUR. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass Verbesserungen des Deckungsumfangs automatisch auch für Bestandskunden übernommen werden.
Ist eine Hausratversicherung sinnvoll
Ob für Mieter, oder Eigentümer einer Wohnung, eine Hausratversicherung abzuschliessen, ist generell sinnvoll und empfehlenswert, auch wenn es sich um eine kleinere Wohnung handelt, oder es sich um einen vermeindlich geringen Wert des Hausrat handelt, empfehlen auch unabhängige Verbraucherberatungen wie Stiftung Warentest. Ebenso ist es auch für Hauseigentümer sinnvoll, neben der Wohngebäudeversicherung eine Hausratversicherung abzuschliessen.
Die Preise, welche für eine dem Hausrat entsprechend ausgestattete Hausratversicherung anfallen, sind im Verhältnis der möglichen Schäden und den dafür anfallenden Kosten für die Wiederherstellung und Reparaturen gering. Damit Sie sich über die Preise zu einer Hausratversicherung informieren können, haben wir Ihnen auf unserer Seite einen Beitragsrechner integriert, welcher es Ihnen ermöglicht, die Beiträge anonym und kostenlos online berechnen zu können.
Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll und sollte daher unbedingt abgeschlossen werden? Was viele Verbraucher unterschätzen, sind die Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung welche beispielsweise durch einen Brand, oder einen Wasserschaden verursacht wurden. Ebenso wird auch der eigentliche Wert des Hausrat unterschätzt. Doch wer sich mal die Mühe macht und den Wert der sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände, wie die Kücheneinrichtung, Wohn- und Schlafzimmereinrichtung, und nicht zuletzt vorhandene Elektrogeräte wie Fernseher, Waschmaschine usw. zusammenrechnet, wirde hier schnell auf Summen von mehreren Tausend Euro kommen.
Viele Menschen stehen im Schadenfall vor dem Nichts und verlieren neben den persönlichen Dingen welche sich in der Wohnung befanden, sind auch die Einrichtungsgegenstände verloren oder zumindest beschädigt. Eine Hausratversicherung kann zwar die ideellen Werte wie persönliche Bilder nicht ersetzen, aber die anderen Alltangsgegenstände, welche dem täglichen Leben gedient haben.
Hausratversicherung
Nach allgemeinem Verständnis wird man unter Unwetter heftige, von Wind- und Sturmböen begleitete Gewitter verbunden mit sehr starken Niederschlägen (z. B.
Regen oder Hagel) zu verstehen haben. In Bezug auf die Einwirkungen von Sturm oder Hagel wird somit die «Hausratversicherung» tangiert; insoweit kann
Doppelversicherung vorliegen, nämlich wenn im konkreten Schadenereignis die sonstigen Kriterien für den Versicherungsfall nach den VHB gegeben sind. Sturm
Unwetter sind nicht als nach den AVB EPH erfasst zu betrachten.
Liegt die Versicherungssumme danach über der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, so wird der Mehrbetrag für die Berechnung der Entschädigung
verdoppelt. Der Beitragssatz verändert sich gemäß § 14 VHB 2000. Außenversicherungsschutz gemäß § 11 VHB 2000 besteht nicht. Der Versicherer nimmt abweichend
von § 27 Nr. 5 und Nr. 6 VHB 2000 keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. Nr. 1 gilt nur, solange nicht ein weiterer «Hausratversicherungsvertrag desselben
Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne Vereinbarung besteht.
Soweit nicht anders vereinbart sind ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. Voraussetzung
ist, dass diese Sachen zum versicherten Hausrat gehören und sie der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder
übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Wichtig ist diese Deckung insbesondere für Mieter oder Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung in größerem
Umfang, vor allem im Sanitärbereich auf eigene Kosten ausgebaut haben.
Infos zur Hausratversicherung
Die Versicherer wenden zur «Hausratversicherung» zum Teil unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen an. Allerdings orientieren sich diese
weitgehend an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausgegebenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, unter
Berücksichtigung der zu VHB 2000 ebenfalls herausgegebenen Zusatzklauseln. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat diese
Bedingungen unverbindlich empfohlen.
Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A
§ 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom
Versicherungsnehmer der Hausratversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt
dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt.
Der Versicherungsschutz gegen Blitzschlag erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an
elektrischen Einrichtungen entstanden sind, wenn ein Blitz nicht unmittelbar auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen (siehe § 1) befinden, oder auf
Antennenanlagen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) befindet, aufgetroffen ist. Sengschäden sind nur versichert, wenn
sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.
Hausratversicherung
Hotelkosten - Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar
wurde und dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in
dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt,
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Heizungsanlagen sind hiermit in ihrer Gesamtheit
angesprochen, also: Heizkessel, Umwälzpumpe, Rohrsystem, Ausdehnungsgefäß, Heizkörper oder Heizschlangen von Decken-, Wand- und Fußbodenstrahlungsheizungen,
zugehörige Armaturen und dgl. Dem Leitungswasser gleichgestellte Flüssigkeiten. Der Versicherungsschutz durch eine Hausratversicherung ist nicht allein auf Schäden durch ausgetretenes
Leitungswasser beschränkt sind dem Leitungswasser gleichgestellt:
In Abschnitt A § 6 Nr. 4 VHB 2008 sind folgende Sachen als nicht versichert genannt (hierbei handelt es sich zum Teil lediglich um Klarstellungen).
Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2c) aa) genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Antennenanlagen und Markisen sowie zu den vom Mieter bzw.
Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen), Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von
Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2c) genannt.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausratversicherung
Ferner gilt als Einbruchdiebstahl, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt,
um es zu öffnen ( § 3 Nr. 2b) VHB 2008); der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen
abhanden gekommen sind, oder mittels richtiger Schlüssel, die der Dieb innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch
Raub in einen Raum eines Gebäudes eindringt und Sachen wegnimmt.
Wegen Gebäudebeschädigungen, siehe Ziffer 3 zu Abschnitt A § 8 Nr. 1g) VHB 2008 und wegen Abgrenzung zwischen Folgeschäden und Vandalismusschäden siehe
Ziffer 4.4. Wie bei der Hausratversicherung, so ist auch bei der Raubversicherung die Wegnahme versicherter Sachen Gegenstand des Versicherungsschutzes,
jedoch mit dem Unterschied, dass dieser eine Gewaltanwendung des Täters gegen den Versicherungsnehmer vorausgegangen sein muss. Gegen den Versicherungsnehmer
Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
Werden innerhalb der Wohnung bzw. des Versicherungsortes beruflich oder gewerblich z. B. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik genutzt, sollten
Sie im Bedarfsfall mit dem Versicherer eine mit der erwähnten Regelung in der Hausratversicherung vergleichbare Vereinbarung treffen. Ein ähnliches Problem
besteht bei Anlagen und Geräten der Hauselektronik eines Wohn- und Geschäftshauses, die zugleich sowohl dem privaten Bereich als auch dem geschäftlichen
Bereich dienen.
Allgemeines rund um das Thema Hausratversicherung
Die nachstehende grobe Übersicht der entsprechend Abschnitt A § 6 Nr. 2 VB 2008 versicherten Sachen soll hierzu als Gedankenstütze dienen:, Möbel,
Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen, Schmucksachen und sonstige Wertsachen, Teppiche, Beleuchtungskörper, Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen,
Bestecke, Bücher, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, Ton- und Bildträger, Musikinstrumente, Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte, Küchengeschirr,
Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen, Spielsachen, Film- und Fotoausrüstung,
Der Kostenersatz durch eine Hausratversicherung ist auf eine nur kurze Bewachungsdauer angelegt, die eine möglichst umgehende Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit der
Schließvorrichtung und sonstigen Sicherungen unterstellt. Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. Sind nach einem Versicherungsfall
Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen notwendig, wird man die Aufwendungen hierfür regelmäßig den entschädigungspflichtigen Schadenabwendungs- und
Schadenminderungskosten (Rettungskosten) zuordnen können.
Um die erforderliche Reparatur durchführen zu können, müssen unbeschädigt gebliebene Sachen teils demontiert (bewegt) und teils gegen Beschädigung abgedeckt
(geschützt) werden. Diese Kostenversicherung ist zwar für die Hausratversicherung, was die Höhe der möglichen Aufwendungen im Schadenfall betrifft, nicht
von besonderer Bedeutung, wenn man berücksichtigt, dass solche Maßnahmen bei Reparatur oder Austausch von beweglichen Hausratgegenständen in der Regel kaum
ins Gewicht fallende Kosten verursachen.
Nützliche Informationen über die Hausratversicherung
Als weitere Gefahren umfasst die Leitungswasserversicherung gemäß Abschnitt A § 4 Nr. 1a) und b) VHB 2008, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder
Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen
sind.
In der Hausratversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar.
Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der
Wohngebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) gewährt Für diese
Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich unter
Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand gegen
die Wegnahme der Sache zu leisten. In Nr. 4 a) aa) ist klarstellend vermerkt, dass Gewalt nicht vorliegt, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines
bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
Worauf sollten Sie beim Abschluß einer Hausratversicherung achten
Ein ganz wichtiger Aspekt, welchen Sie beim Abschluß einer Hausratversicherung beachten sollten, ist der Wert des sich in der Wohnung befindlichen Hausrat. Die Versicherungssumme zur Hausratversicherung sollte daher so gewählt werden, dass Sie im Schadenfall die kompletten Kosten erstattet bekommen. Als Richtwert sollten ca. 650,- Euro pro Quadratmeter als Versicherungssumme für die Wohnung veranschlagt werden. Dies entspricht in etwa den Wert eines durchschnittlichen Haushalt.
Dieser Richtwert kann sich natürlich je nach Ausstattung und die sich in der Wohnung befindlichen Wertgegenstände angepasst werden. Wichtig ist, dass Sie bei höherwertigen Hausratgegenständen wie Schmuck, teure Elektogeräte ect. Nachweise über deren Existenz erbringen können, falls diese durch einen Schaden beschädigt, oder zerstört wurden.
Solche Nachweise können beispielsweise in Form von Fotos, oder Kaufbelegen erbracht werden, welche Sie Ihrem Hausratversicherer vorlegen können. Dies erleichtert nicht nur Ihrer Hausratversicherung bei der Schadenregulierung die Arbeit, sondern auch für Sie besteht so der Vorteil einer schnelleren Schadenregulierung durch Ihren Hausratversicherer.
Eine Reihe von Verbrauchern stellt sich die Frage, welche Hausratversicherung ist gut? In unserem Beitragsrechner finden Sie eine große und umfangreiche Auswahl an Anbietern inklusiv dem Hausratversicherung Testsieger 2026 zwischen denen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz vergleichen können.
Wie auch Stiftung Warentest feststellte, liegen die Einsparungen der Preise bei einer Hausratversicherung zwischen den jeweils teuersten und günstigsten Tarif von bis zu 50% ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen. Auch im durchgeführten Hausratversicherung Test für das aktuelle Jahr 2026 konnten bei den selben Leistungen Beitragseinsparungen von bis zu einigen Hundert Euro im Jahr erreicht werden. Um nicht unnötig zu viel bezahlen zu müssen, sollten Sie einen Hausratversicherung Vergleich 2026 durchführen. Neben vielen bekannten Markenanbietern, beinhalten vor allem die weniger bekannten Hausratversicherungen bei gleicher Leistung günstigere Preise.
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