Hausratversicherung
Der Abschluß einer Hausratversicherung ist für jeden Eigentümer, oder Mieter einer Wohnung generell empfehlenswert. Im Versicherungsumfang der verbundenen Hausratversicherung alle zur Einrichtung gehörenden Gegenstände, welche dem Gebrauch und Verbrauch dienen, also Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Bekleidung, Vorräte an Lebensmitteln usw. Darüberhinaus zählen zu den mitversicherten Sachen beispielsweise Sachen welche entweder ausgeliehen, oder per Ratenkauf angeschafft wurden und so sich unter Eigentumsvorbehalt Dritter in der Wohnung befinden.
Gegen Prämienaufschlag und mit einer von 1 Prozent begrenzten Entschädigungssumme können Fahrräder gegen den einfachen Diebstahl für den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 22.00 in den Versicherungsumfang mit einbezogen werden. Jedoch gelten hierfür besondere Regelungen, welche der Versicherungsnehmer einhalten muß. Zum Einen muß dieser dem Hausratversicherer nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Schaden (zum Beispiel bei einem Fahrraddiebstahl) dieses in verkehrsüblicher Weise gesichert war, zum Beispiel mit einem Fahrradschloss abgeschlossen und zum Anderen muß das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahl entweder in Gebrauch sein, oder sich im Fahrradkeller befunden haben.
Auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten beispielsweise durch einen durch Blitzschlag verursachten Schaden im Fernseher sind gegen einen Beitragsaufschlag versicherbar.
Weiterführende Informationen zur Hausratversicherungen
Neue Leistungsarten der Hausratversicherung
Ganzheitliche Deckungskonzepte und flexible Bausteinprodukte
Flexible Modullösungen
Bausteinprodukte als neuer Trend
Deckungserweiterungen
Bewertung
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausratversicherung
Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A § 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom Versicherungsnehmer der Hausratversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt.
Ob aber Aufwendungen für provisorische Maßnahmen dieser Art als Rettungskosten durch die Hausratversicherung zu ersetzen sind, hängt nach Martin (SVR W II 48) von der Wahrscheinlichkeit und der wahrscheinlichen Nähe eines drohenden zweiten Versicherungsfalls ab; insoweit schließt diese Kostenposition eine Deckungslücke. Kosten für Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen. Die Aufzählung der Gebäudeteile, für die Ersatz der Reparaturkosten bei einem Leitungswasserschaden im Rahmen der Hausratversicherung geleistet wird, ist abschließend und somit sind andere Gebäudeteile nicht erfasst, z.B. Wandplatten oder der Unterboden des Bodenbelags (s. aber wegen Frostschäden an vom Mieter eingebrachten sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen an Leitungswasserrohren Ziffer 4.5.2).
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter sind nicht versichert, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden § 13 Nr. 1f) VHB 2008). Diese Bestimmung der Hausratversicherung betrifft die versicherten Kosten gemäß § 8 VHB 2008 insgesamt. Relevant könnte sie aber lediglich hinsichtlich der Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Bewachungskosten, Kosten für provisorische Maßnahmen und Schadenabwendungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden.
Kosten für die Bewachung, wenn die durch die Hausratversicherung versicherte Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtung oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von x Stunden. Insbesondere kommt eine Bewachung durch einen professionellen Wachdienst in Betracht oder nach einem Brandschaden auch durch die Feuerwehr. Für Letztere wird allerdings ein Kostenersatz nicht geleistet.
Einbrechen heißt, durch eine gewaltsam geschaffene Öffnung (z.B. Aufbrechen der Tür) in den Versicherungsort eindringen. Einsteigen heißt, durch eine nicht zum Betreten in der Hausratversicherung angegebenen Raumes bestimmte (z.B. offenes Fenster) oder durch eine vom Dieb geschaffene Öffnung (z.B. Abdecken von Dachziegeln) eindringt. Falsch ist nach § 3 Nr. 2a) VHB 2008 ein Schlüssel, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist.
Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen Wohngebäudeversicherungen sind 550.000 Zusatzversicherungen gegen Elementarschäden abgeschlossen worden. Wenn auch der dafür geforderte Beitrag von Versicherer zu Versicherer schwankt.
Der Kostenersatz durch eine Hausratversicherung ist auf eine nur kurze Bewachungsdauer angelegt, die eine möglichst umgehende Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit der Schließvorrichtung und sonstigen Sicherungen unterstellt. Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. Sind nach einem Versicherungsfall Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen notwendig, wird man die Aufwendungen hierfür regelmäßig den entschädigungspflichtigen Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Rettungskosten) zuordnen können.
Zugleich ergibt sich aus dieser Bestimmung, dass eine durch diesen Personenkreis verübte Tat nicht versichert ist. Versicherungsschutz besteht nicht nur hinsichtlich der durch Raub weggenommenen Sachen, sondern auch für Schäden an versicherten Sachen als Folge des Raubes. Nach der Tat stößt der Täter bei der Flucht aus der Wohnung versicherte Sachen um und beschädigt sie. Versichert sind im Rahmen der Hausratversicherung auch Schäden an versicherten Sachen, die bei einem Raubversuch entstehen. Der Täter versucht, dem Versicherungsnehmer unter Gewaltanwendung eine Sache wegzunehmen.
Die weitere Voraussetzung, dass nur Sachen versichert sind, die im privaten Haushaltsbereich eingesetzt sind, lässt die Frage nach dem Verwendungszweck der Sachen und nach dem räumlichen Geltungsbereich der Versicherung stellen. Die Versicherungsbedingungen enthalten keine Bestimmung, wonach neben rein privat genutzten Sachen auch beruflich genutzte Sachen versichert sind. Es bedarf daher der Klärung, ob, wie in der Verbundenen Hausratversicherung nach VHB 2000 geregelt, beruflich oder gewerblich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände.
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Neue Leistungsarten der Hausratversicherung
Ein starker Wettbewerb hat oft den Effekt, dass sich Innovationen entwickeln, allerdings ein eher seltener Vorgang im Rahmen der Hausratversicherung. Dennoch hat sich das Angebot der Versicherer erheblich verändert.
Kein Wunder, denn Schadenquoten von unter 50 % in den letzten Jahren (46 % Gesamtschadenquote im Jahr 2009) locken die Konkurrenz an. Versicherer versuchen mit attraktiven Angeboten ihre Marktanteile zu vergrößern, denn längst reicht allein eine günstige Preisgestaltung nicht mehr aus. Besserer Service und Bedingungsverbesserungen sind vermehrt gefragt.
So werden Produkte offeriert, mit denen dem individuellen Bedarf der Kunden besser entsprochen werden kann als bisher.
Ganzheitliche Deckungskonzepte und flexible Bausteinprodukte
Die Allgefahrendeckung, im Industriegeschäft inzwischen üblich, ist auch im Privatgeschäft immer populärer geworden. Ganzheitliche Deckungskonzepte sind erwünscht, ebenso einfache und verständliche Beschreibungen des Versicherungsschutzes. Allerdings ruft der intensive Wettbewerb um Marktanteile nicht überall große Begeisterung hervor, denn oft werden die Erweitungen des Versicherungsschutzes zu nicht ausreichenden Prämien oder gar prämienfrei angeboten.
Flexible Modullösungen
Die meisten Hausratversicherer haben das bisherige Produktlinienkonzept verlassen und sind auf flexiblere Modullösungen umgestiegen.
Bisher wurde Hausratversicherungsschutz mit unterschiedlich umfangreichen Versicherungslösungen in den Stufen Klassik, Komfort und Exklusiv (Namen und Deckungsumfang waren bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich) geboten. Nun sind nicht nur unterschiedliche Gefahren wählbar, sondern auch unterschiedliche Kosten, die der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Bisher hatte der Kunde oft das Gefühl, für Dinge zu bezahlen, die er gar nicht benötigte. Die Bedingungen, zu denen der Deckungsschutz jetzt gewährt wird, sind teilweise neu und können von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Damit entsteht ein neues Problem: das der Rechtssicherheit. Denn leicht verständliche Beschreibungen des Versicherungsschutzes sind nicht immer rechtssicher. Eine Erfahrung, mit der insbesondere die Allgefahrendeckung zu kämpfen hatte und noch hat.
Bausteinprodukte als neuer Trend
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Gesellschaften haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut/Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Hausratversicherungen nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Deckungserweiterungen
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen (zwischen 6 und 22 Uhr, ansonsten nur eingeschränkter Versicherungsschutz), Geltungsbereich: weltweit bis 2.000 EUR.
Diebstahl aus dem Krankenzimmer bis 2.000 EUR (Bargeld bis 200 EUR).
Sportausrüstung, die sich ständig außerhalb der Erstwohnung befindet.
Verzicht auf eine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles bis 300 EUR/m² Wohnfläche.
Handwerkerservice wie z.B. Schlüsseldienst, Sanitätsinstallateurservice, Schädlingsbekämpfung im Notfall (bis 300 EUR, max. 2.100 EUR pro Versicherungsfall).
Absicherung von Schäden durch Stromausfall am Tiefkühlgut/Gefriergut.
Fahrraddiebstahl in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, auch wenn das Fahrrad außer Gebrauch ist.
Baustein Elementar schließt Überschwemmung (ausgenommen Zürszone 4), Witterungsniederschläge, Rückstau, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch bei einer Selbstbeteiligung von 500 EUR ein.
Der Baustein Glas umfasst Gebäude- und Mobiliarverglasung, Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien, künstlerisch bearbeitete Gläser, Scheiben und Platten aus Kunststoff.
Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen des versicherten Hausrats; ersetzt wird alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Absicherung von Dingen, die deutlich über den Umfang einer normalen Hausratversicherung hinausgehen: z.B. Schäden durch Phishing (Vermögensschäden verursacht durch unberechtigte Personen beim Online-Banking - bis 1.000 EUR) oder Kosten der Datenrettung.
Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sind mitversichert.
Außenversicherung kann erhöht werden.
Handelsware bis zum Wert von 5.000 EUR kann eingeschlossen werden, die in der Wohnung vorübergehend gelagert wird.
Erweiterte Elementarschadenversicherung.
Glasversicherung (Außen- und Mobiliarverglasung).
Einschluss Trickdiebstahl bis 1.000 EUR.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit.
Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit.
Bewertung
Eine Bewertung der Deckungserweiterungen sollte individuell vorgenommen werden. Ein Rundumschutz ist zwar werbewirksam, er kostet in der Regel auch unnötig Geld. Wichtig ist es, die Gefahren abzusichern, die tatsächlich einen erheblichen Schaden verursachen können. Dazu zählen die Gefahren, die durch die Basisdeckung bereits abgesichert sind.
Zusatzdeckungen sollten sich nach dem individuellen Bedarf richten. Sinnvoll ist in jedem Fall der Einschluss der groben Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe, die Mitversicherung von Elementarschäden und der Einschluss von unverschlossenem Bargeld in Höhe von mindestens 3.000 EUR. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass Verbesserungen des Deckungsumfangs automatisch auch für Bestandskunden übernommen werden.
Ist eine Hausratversicherung sinnvoll
Ob für Mieter, oder Eigentümer einer Wohnung, eine Hausratversicherung abzuschliessen, ist generell sinnvoll und empfehlenswert, auch wenn es sich um eine kleinere Wohnung handelt, oder es sich um einen vermeindlich geringen Wert des Hausrat handelt, empfehlen auch unabhängige Verbraucherberatungen wie Stiftung Warentest. Ebenso ist es auch für Hauseigentümer sinnvoll, neben der Wohngebäudeversicherung eine Hausratversicherung abzuschliessen.
Die Preise, welche für eine dem Hausrat entsprechend ausgestattete Hausratversicherung anfallen, sind im Verhältnis der möglichen Schäden und den dafür anfallenden Kosten für die Wiederherstellung und Reparaturen gering. Damit Sie sich über die Preise zu einer Hausratversicherung informieren können, haben wir Ihnen auf unserer Seite einen Beitragsrechner integriert, welcher es Ihnen ermöglicht, die Beiträge anonym und kostenlos online berechnen zu können.
Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll und sollte daher unbedingt abgeschlossen werden? Was viele Verbraucher unterschätzen, sind die Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung welche beispielsweise durch einen Brand, oder einen Wasserschaden verursacht wurden. Ebenso wird auch der eigentliche Wert des Hausrat unterschätzt. Doch wer sich mal die Mühe macht und den Wert der sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände, wie die Kücheneinrichtung, Wohn- und Schlafzimmereinrichtung, und nicht zuletzt vorhandene Elektrogeräte wie Fernseher, Waschmaschine usw. zusammenrechnet, wirde hier schnell auf Summen von mehreren Tausend Euro kommen.
Viele Menschen stehen im Schadenfall vor dem Nichts und verlieren neben den persönlichen Dingen welche sich in der Wohnung befanden, sind auch die Einrichtungsgegenstände verloren oder zumindest beschädigt. Eine Hausratversicherung kann zwar die ideellen Werte wie persönliche Bilder nicht ersetzen, aber die anderen Alltangsgegenstände, welche dem täglichen Leben gedient haben.
Hausratversicherung
Nach allgemeinem Verständnis wird man unter Unwetter heftige, von Wind- und Sturmböen begleitete Gewitter verbunden mit sehr starken Niederschlägen (z. B.
Regen oder Hagel) zu verstehen haben. In Bezug auf die Einwirkungen von Sturm oder Hagel wird somit die «Hausratversicherung» tangiert; insoweit kann
Doppelversicherung vorliegen, nämlich wenn im konkreten Schadenereignis die sonstigen Kriterien für den Versicherungsfall nach den VHB gegeben sind. Sturm
Unwetter sind nicht als nach den AVB EPH erfasst zu betrachten.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf x Prozent der Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart
werden. Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. Der
Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich anzuzeigen.
Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung sind u.a. Schäden versichert, die der Dieb bei Entwendung versicherter Sachen oder beim Versuch einer solchen
Tat an anderen versicherten Sachen anrichtet (s. Ziff. 4.2). Das heißt aber nicht, dass jede während des Einbruchdiebstahls vom Dieb angerichtete
Beschädigung als Einbruchdiebstahl-Folgeschaden zu ersetzen ist. Erst recht sind Beschädigungen nicht gedeckt, die der Täter nach einem Einbruch anrichtet,
dem eine Diebstahlabsicht nicht vorausgegangen war.
Infos zur Hausratversicherung
Insbesondere für die Beraubungsversicherung ist die Bestimmung des § 3 Nr. 4b) VHB 2008 wichtig, wonach Personen dem Versicherungsnehmer gleichstehen, die
mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind. Das können Familienangehörige sein, aber auch zufällig anwesende andere Personen. Für den
Versicherungsfall ist es somit unerheblich, ob die Gewaltanwendung oder deren Androhung gegen den Versicherungsnehmer oder eine der mit seiner Zustimmung
anwesenden Personen zu Hilfe eilende Person gerichtet ist.
Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A
§ 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom
Versicherungsnehmer der Hausratversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt
dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß § 26 VHB 2000 leistungsfrei sein. Versicherungsnehmer und
Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass
dieser erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch,
so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Hausratversicherung
Hotelkosten - Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar
wurde und dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in
dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt,
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Der Täter muss die versicherten Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt haben. Das Motiv für die Tat ist unerheblich; sofern aber Wut wegen mangelnder
Beute Tatmotiv ist, können sich je nach Art des Eindringens in die Wohnung Vandalismusversicherung und Hausratversicherung überschneiden. Zerstört
oder beschädigt aber der Dieb bei der Wegnahme oder bei dem Abtransport gestohlener versicherter Sachen rücksichtslos andere versicherte Sachen, obwohl er
dies ohne Weiteres hätte vermeiden können.
Der versicherte Hausrat wird im Versicherungsschein pauschal ausgewiesen. Lediglich für Wertsachen sind gesonderte Beträge als Entschädigungsgrenzen
vorgesehen. Um einen Überblick über den Gesamtumfang des versicherten Hausrats zu erhalten, sollte der Versicherungsnehmer ein Verzeichnis der
Hausratgegenstände anlegen, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherer bei Festlegung der Versicherungssumme nach vorgegebenem Mindestbetrag pro
Quadratmeter Wohnfläche auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausratversicherung
Der Täter verlässt die Wohnung durch die Terrassentür und lässt diese offen stehen, sodass während eines heftigen Regenschauers Regenwasser durch die
Terrassentür eindringt und versicherte Sachen durchnässt. Aus Wut wegen unzureichender Beute zertrümmert der Einbrecher versicherte Sachen. Beim Versuch,
zwecks Einbrechen in die Wohnung das Fenster auszuhebeln, stürzen die dahinter stehenden Blumenvasen mit lautem Getöse hinunter und gehen zu Bruch; der
Täter lässt von der Absicht, einzubrechen ab (Einbruchdiebstahlversuch).
Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden
gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt,
sondern nur der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Schadensversicherungen sind z. B. die Hausratversicherung
und die Gebäudeversicherung.
Die Deckung ist nicht auf einen privaten Haushaltsbereich beschränkt, sondern gilt grundsätzlich überall und ist bis auf das Einbruchdiebstahlrisiko nicht
daran gebunden, dass sich die Sachen in Gebäuden befinden. Die Entschädigung ist im übrigen auf 25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Der
Versicherungswert ist in § 5 Nr. 1 AVB EPH als Einzel-Versicherungswert deklariert, der sich auf die einzelne versicherte Sache bezieht und dem Neuwert der
Sache entspricht.
Allgemeines rund um das Thema Hausratversicherung
Werden Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung eingelagert, so besteht dafür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung
(s. Ziff. 7). Eine nicht nur vorübergehende Einlagerung bedarf jedoch der vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer. Wenn der Versicherer für die
Übernahme der Deckung Klausel PK 7214 voraussetzt, so sind analog der Klausel PK 7213 wie für die Versicherung von Sachen in Wochenendhäusern etc. auch in
diesem Fall Bargeld und Wertsachen ausgeschlossen.
Nach Abschnitt A § 2 Nr. 5 VHB 2008 sind nicht versichert ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben, Sengschäden, Schäden, die an
Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den
in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Die Ausschlüsse aus der Hausratversicherung gemäß Nr. 5b und 5c gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß
Nr. 1 sind.
Eine Raub Situation liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der
Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und
dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Zwischen der Ausschaltung der Widerstandskraft und der Wegnahme der Sachen muss ein unmittelbarer
zeitlicher Zusammenhang bestehen.
Nützliche Informationen über die Hausratversicherung
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an
der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als
Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch
Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer zufallende Betriebsrisiken gesehen.
Ob Entsprechendes auch für Hagel gilt, ist sehr fraglich; zumindest heftigen, mit großer Intensität niedergehenden Hagel wird man dem Begriff Unwetter
zuordnen müssen. Für im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nach VGB mitversichertes Gebäudezubehör gelten die zu den VHB aufgezeigten Aspekte gleichermaßen.
Besteht als Ergänzung der Hausratversicherung für den Hausrat eine Elementarschadenversicherung nach den BEH oder als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung
für Gebäude mit Zubehör nach den BEW.
Ob aber Aufwendungen für provisorische Maßnahmen dieser Art als Rettungskosten zu ersetzen sind, hängt nach Martin (SVR W II 48) von der Wahrscheinlichkeit
und der wahrscheinlichen Nähe eines drohenden zweiten Versicherungsfalls ab; insoweit schließt diese Kostenposition eine Deckungslücke. Kosten für
Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch
Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Worauf sollten Sie beim Abschluß einer Hausratversicherung achten
Ein ganz wichtiger Aspekt, welchen Sie beim Abschluß einer Hausratversicherung beachten sollten, ist der Wert des sich in der Wohnung befindlichen Hausrat. Die Versicherungssumme zur Hausratversicherung sollte daher so gewählt werden, dass Sie im Schadenfall die kompletten Kosten erstattet bekommen. Als Richtwert sollten ca. 650,- Euro pro Quadratmeter als Versicherungssumme für die Wohnung veranschlagt werden. Dies entspricht in etwa den Wert eines durchschnittlichen Haushalt.
Dieser Richtwert kann sich natürlich je nach Ausstattung und die sich in der Wohnung befindlichen Wertgegenstände angepasst werden. Wichtig ist, dass Sie bei höherwertigen Hausratgegenständen wie Schmuck, teure Elektogeräte ect. Nachweise über deren Existenz erbringen können, falls diese durch einen Schaden beschädigt, oder zerstört wurden.
Solche Nachweise können beispielsweise in Form von Fotos, oder Kaufbelegen erbracht werden, welche Sie Ihrem Hausratversicherer vorlegen können. Dies erleichtert nicht nur Ihrer Hausratversicherung bei der Schadenregulierung die Arbeit, sondern auch für Sie besteht so der Vorteil einer schnelleren Schadenregulierung durch Ihren Hausratversicherer.
Eine Reihe von Verbrauchern stellt sich die Frage, welche Hausratversicherung ist gut? In unserem Beitragsrechner finden Sie eine große und umfangreiche Auswahl an Anbietern inklusiv dem Hausratversicherung Testsieger 2025 zwischen denen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz vergleichen können.
Wie auch Stiftung Warentest feststellte, liegen die Einsparungen der Preise bei einer Hausratversicherung zwischen den jeweils teuersten und günstigsten Tarif von bis zu 50% ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen. Auch im durchgeführten Hausratversicherung Test für das aktuelle Jahr 2025 konnten bei den selben Leistungen Beitragseinsparungen von bis zu einigen Hundert Euro im Jahr erreicht werden. Um nicht unnötig zu viel bezahlen zu müssen, sollten Sie einen Hausratversicherung Vergleich 2025 durchführen. Neben vielen bekannten Markenanbietern, beinhalten vor allem die weniger bekannten Hausratversicherungen bei gleicher Leistung günstigere Preise.
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