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Gewerbegebäudeversicherung - Allgemeine Informationen

Gegenüber den Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung (VGB) wo bereits erhebliche Deckungserweiterungen eingeschlossen sind, müssen diese in der Gewerbegebäudeversicherung gesondert vereinbart werden. Eine Wohngebäudeversicherung ist jedoch nur dann für gemischt genutzte Wohn- und Gewerbegebäude anwendbar, wenn das zu versichernde Gewerbegebäude mehr als 50% Wohnflächenanteil enthält.

Die Tarifierung (Preiskalkulation) einer Gewerbegebäudeversicherung wird von den Faktoren
Kleiner Haken in grün Versicherungssumme

Kleiner Haken in grün Bauart des Gewerbegebäude (Zuschläge zum Beispiel für nicht massive Außenwände oder eine Bedachung aus Holz, Stroh o.ä.)
Kleiner Haken in grün Nachbarschaft des Gewerbegebäude (besonders brandgefährdete Nachbargebäude oder -betriebe führen ebenfalls zu Zuschlägen)
Kleiner Haken in grün Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse des Gewerbegebäude selber (zum Beispiel Art des im Gewerbegebäude untergebrachten Betriebes, der gelagerten Stoffe, abgebildet im Tarifierungskennzeichen F im Betriebsartenverzeichnis einer Gewerbegebäudeversicherung)
geprägt.

Praxistipp

Alle Gewerbegebäude, die nicht zu wohnzwecken, oder deren Grundfläche zu mehr als 50 Prozent (bei Wohn- und Gewerbegebäude) gewerblich genutzt werden, müssen mit einer Gewerbegebäudeversicherung abgesichert werden. Der Begriff Gewerbegebäude wird daher sehr flexibel ausgelegt. Einerseits dienen solche Gewerbegebäude der Ausübung eines auf Gewinnerzielung ausgerichteten Gewerbes. Andererseits zählen sogar kirchliche oder karitative Gebäude zu Gewerbegebäude.

Welche Immobilien zählen zu Gewerbegebäude im Sinne der Gewerbegebäudeversicherung? Unter den Begriff Gewerbegebäude fallen zum Beispiel Fabrikationsgebäude, Lagerhallen, Werkstätten, Industrieparks, Büro- und Verwaltungshäuser, Hotels und Gaststätten, Kliniken, Seniorenheime, Einkaufszentren, Warenhäuser, Ladenlokale, SB-Märkte, kirchliche und karitative Einrichtungen In einer Gewerbegebäudeversicherung werden im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung die Gefahren Feuer, Wasser und Sturm gesonderte Bedingungswerke angewandt.

Bei der Preiskalkulation der Gewerbegebäude Versicherung fliessen verschiedene Faktoren in die Berechnung ein, wie beispielsweise
Die Versicherungssumme
Die Bauart des Gewerbegebäude (Es können beispielsweise Aufschläge bei nicht massiven Außenwänden, oder einer weichen Bedachung wie Holz, Stroh ect. erfolgen.)
Die unmittelbare Lage des Gewerbegebäude (Es können Aufschläge erfolgen, wenn die angrenzenden Gebäude besonders brandgefährdet, wo im Falle eines Brand das Feuer auf das zu versichernde Gewerbegebäude übergreifen kann.)
Auch Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse des zu versichernden Gewerbegebäude selber, wenn beispielsweise besonders gefährliche Stoffe in Lagerräumen untergebracht sind, oder des sich im Gewerbegebäude befindlichen Betrieb.

Gewerbegebäudeversicherung - Deckungserweiterungen

Der Versicherungsschutz der Gewerbegebäude Versicherung nach den bereits erwähnten Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist lückenhaft, er stellt nur eine Grundabsicherung dar. Deswegen ist es üblich, Zusatzdeckungen zu vereinbaren. Der Markt ist in diesem Bereich sehr erfinderisch und bringt auch Stilblüten an angeblichen Innovationen mit sich. Aus Kundensicht sinnvoller erscheinen da die zunehmenden All-Risk- oder Multi-Risk-Deckungen, die meist eine hohe Sicherheit vor ärgerlichen Deckungslücken bieten. Hier einige Beispiele für sinnvolle Deckungserweiterungen für Gewerbegebäude

Kleiner Haken in grün Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Feuerlöschkosten:
Diese sind standardmäßig oft nur mit 5% der Versicherungssumme mitversichert, was in der Praxis oft nicht mehr ausreicht, empfehlenswert sind 10%, angeboten werden teilweise in Paketen auch schon 100 %


Kleiner Haken in grün Dekontamination nach einem Brand:
Diese muss separat versichert werden und sollte ebenfalls mit 10% der Versicherungssumme enthalten sein. Da bei Bränden häufig Verseuchungen des Erdreichs auftreten und die Behörden hier stärker als früher auf eine Entseuchung bestehen, hat der Einschluss große Praxisrelevanz.


Kleiner Haken in grün Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen:
Ähnlich wie die oben erwähnten Aufräumungskosten sind diese Kosten oft nur mit 5% der Versicherungssumme enthalten und sollten auf 10% angehoben werden. Bei älteren Gewerbegebäude ist die Wahrscheinlichkeit von Auflagen für den Wiederaufbau durch geänderte Bauvorschriften sehr hoch.


Kleiner Haken in grün Sachverständigen-Kosten:
Im Schadenfall ist es häufig erforderlich, eine Einigung über die Entschädigungsleistung mit der Hilfe eines Sachverständigen herbeizuführen.


Kleiner Haken in grün Preisdifferenzversicherung:
Bei Großschäden am Gewerbegebäude kann sich die Regulierung über Jahre erstrecken, weil die Gewerbegebäudeversicherung entweder seine Ermittlungen noch nicht abschließen konnte (es sei denn, der Versicherte trägt hieran selber Schuld) oder weil die Gewerbegebäudeversicherung erst dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Wiederaufbau des Gewerbegebäude tatsächlich erfolgt. In der Zwischenzeit eintretende Preissteigerungen werden durch diese Gewerbegebäude Versicherung aufgefangen.


Kleiner Haken in grün Überspannungsschäden:
Durch indirekte Blitzeinwirkung auftretende Überspannungsschäden werden meistens als Zusatzeinschluss zur Feuerversicherung angeboten, auch wenn sie nicht zu einem Brand geführt haben.


Kleiner Haken in grün Mietausfall:
Brennt ein vermietetes Gewerbegebäude ab, sind die Mieter bis zur vollständigen Wiederherstellung des alten Zustands zur Minderung oder Einstellung der Mietzahlung berechtigt. Dieser Ausfall wird standardmäßig in der Wohngebäudeversicherung für private Wohngebäude mit einer Begrenzung auf in der Regel 12 Monate Mietausfallzeit mitversichert, in der Gewerbegebäudeversicherung ist dies nur über einen ausdrücklichen Einschluss üblich.

Wird ein Gewerbegebäude neu errichtet, ist während der Errichtungszeit eine Feuerrohbauversicherung möglich. Dieser befristete Versicherungsvertrag umfasst nur das Feuerrisiko. Die Feuer Rohbauversicherung ist in der privaten Gebäudeversicherung beitragsfrei, wenn anschließend die normale Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. In der Gewerbegebäudeversicherung ist dies Verhandlungssache.

Praxistipp
In der Landwirtschaftlichen Feuerversicherung gibt es eigenständige Versicherungsformen und -bedingungen, die den Besonderheiten der Landwirtschaft (z.B. Vieh als Inventar) gerecht wird.

Bei mehrjährigen Verträgen der Gewerbegebäude Versicherung kann ein Nachlass kalkuliert werden. Auf die Versicherungsprämie wird die jeweils gültige Versicherungsteuer von derzeit 11 % (ab 01.01.2007 14 %) erhoben. Bei gebündelten Versicherungsverträgen zur Gewerbegebäude kommen andere Versicherungsteuersätze zum Tragen:
Wohngebäudeversicherung mit Feuer 17,75%
Wohngebäudeversicherung ohne Feuer 19,00%

Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gewerbegebäudeversicherung

Der Kunde hat die Möglichkeit, einem vom Antrag abweichenden Versicherungsschein innerhalb eines Monats nach Zugang zu widersprechen. Macht er keinen Gebrauch vom Widerrufsrecht, gelten die Abweichungen als genehmigt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Kunden auf jede Abweichung und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein der Gewerbegebäudeversicherung hinweist. Zusätzlich muss er bei Übermittlung des Versicherungsscheins darauf hinweisen, dass die Abweichungen als genehmigt gelten.

Die VGB enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt z.B. eine durch die Gewerbegebäudeversicherung versicherte Ursache einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle.

Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht sind die AVB der Gewerbegebäudeversicherung auch in ihrer Funktion als Gerüst und Gerippe des Rechts und der Produktgestaltung in den freien Raum des Wettbewerbs gestellt. Dadurch ist die rechtliche Stabilisierungswirkung der bisherigen Rechtsprechung, aber auch der Kommentierung zu den AVB der einzelnen Versicherungszweige, in Frage gestellt. Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) Grundbedingungswerk, Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung.

Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags für Gewerbegebäude. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.

Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Gewerbegebäudeversicherung zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes.

Durch folgende Klausel der Gewerbegebäudeversicherung wird dem Leitungswasser gleichgestellt nach Klausel PK 7166 Nr. 1: Wasser aus im Gewerbegebäude verlaufenden Regenfallrohren. An zusätzlichen Kosten sind versicherbar nach Klausel PK 7167 notwendige Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von innerhalb des versicherten Gebäudes sowie von auf dem Versicherungsgrundstück verlegten Ableitungsrohren, Klausel PK 7364 Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Leitungswasserschadens entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt hat.

Verbleibende Restwerte werden angerechnet. Das ist der Betrag, der dafür bei Verkauf erzielt werden kann, und zwar für die bereits erschlossenen Restwerte, d.h., dass die für die Erschließung der Restewerte aufzuwendenden Kosten zu berücksichtigen sind. Die auf die Schadenaufwendungen entfallende Mehrwertsteuer wird durch die Gewerbegebäudeversicherung nicht ersetzt, wenn der VN für das versicherte Gebäude vorsteuerabzugsberechtigt ist. Aber auch der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigte VN hat nach den Bestimmungen der VGB 2008 keinen Anspruch auf Zahlung von Mehrwertsteuer.

Es müsste aber genügen, dass der VN die in Abschnitt A § 15 VGB 2008 bzw. § 23 VGB 2000 enthaltenen Obliegenheiten beachtet, um den Versicherungsschutz weiterhin zu erhalten. Im Bedarfsfall sollten Sie mit dem Gewerbegebäude Versicherer vereinbaren, dass abweichend von Abschnitt A § 15 Nr. 1 VGB 2008 bzw. § 8 Nr. 4e VGB 2000 Versicherungsschutz durch die Gewerbegebäudeversicherung besteht, wenn keine unverschließbaren Öffnungen mehr vorhanden sind und die Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt A § 14 VGB 2008 bzw. § 24 VGB 2000 beachtet werden.

Die Bestimmung über Unterversicherung gilt entsprechend für die Berechnung der Entschädigung der versicherten Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten und des Mietausfalls durch die Gewerbegebäudeversicherung. Das heißt, dass dafür eine Unterversicherung im selben Verhältnis angerechnet wird wie für den Hauptschaden, obwohl es sich eigentlich um Erstrisikopositionen handelt. Insoweit ist der Erstrisikocharakter dieser Kosten- und Vermögensfolgeschadenpositionen eingeschränkt.

Bewertungsgrundlage nach VGB 2008 (Wohnfläche). Einen Versicherungswert gibt es nach den VGB 2008 (Wohnfläche) nicht, und somit wird im Versicherungsvertrag auch keine Versicherungssumme ausgewiesen. Hier beschreiten die Gewerbegebäudeversicherung - bei gleichem Leistungsversprechen wie beim 1914er-Modell - einen anderen Weg, das Risiko der Gefahrenübernahme zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der im Antrag aufzunehmenden Gebäudebeschreibung mit Angaben über, Grundfläche in Quadratmetern, Voll- oder Teilkeller bzw. nicht unterkellert.

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Neuwertversicherung für Gewerbegebäude

Es wird ein aktueller Wert für Gewerbegebäude ermittelt, zum Beispiel der Kaufpreis, der Baupreis oder ein von einem Sachverständigen festgestellter Wert. Dieser Wert bleibt so lange auch Versicherungswert, wie er nicht durch freie Vereinbarung zwischen Kunde und Gewerbegebäudeversicherung geändert wird mit dem Risiko, in eine Unterversicherung zu geraten.

Gleitende Neuwertversicherung für Gewerbegebäude

Durch Umrechnung mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes wird ein Wert 1914 aus einem aktuellen Wert (Bau-, Kaufpreis, Sachverständigenbewertung) errechnet. Jedes Jahr werden die Änderungen des Baupreisindexes festgestellt und die Prämie zur Gewerbegebäudeversicherung entsprechend im Verhältnis angepasst. Im Schadenfall steht der sich jeweils aus dem aktuellen Baupreisindex multipliziert mit der Versicherungssumme 1914 ergebende Versicherungswert des Gewerbegebäude zur Verfügung. Damit kann es bei einer einmal richtigen Ermittlung der Versicherungssumme 1914 keine Unterversicherung mehr geben.

Wertzuschlagsklausel für Gewerbegebäude

Ähnlich wie die Gleitende Neuwertversicherung für Gewerbegebäude dient diese Versicherungsform der Gewerbegebäudeversicherung zur Vermeidung von Unterversicherung und verwendet ein (bei jüngeren Gewerbegebäude theoretisches) Basisjahr 1970 oder 1980, zu dem der Versicherungswert festgestellt und als Versicherungssumme vereinbart wird. Jahr für Jahr wird diese Versicherungssumme für Gewerbegebäude gemäß den Änderungen der Baupreise durch einen Wertzuschlag erhöht und die Prämie neu berechnet.
In der Inventarversicherung für Gewerbegebäude kann Wertzuschlag nur für die Position Einrichtung des Gewerbegebäude vereinbart werden. Die Vereinbarung von Wertzuschlag setzt voraus, dass die Grundsumme 1980 mindestens 250.000 Euro beträgt.

Beispiel einer Wertzuschlagsklausel: Klausel 1708 - Wertzuschlag

Nr. 1 Die Versicherungssumme für Positionen, zu denen dies besonders vereinbart ist, werden gebildet aus den Werten der versicherten Sachen auf der Preisbasis des Jahres 1980 (Grundsumme) und den Wertzuschlägen für Preissteigerungen.
Nr. 2 Der Versicherungsnehmer der Gewerbegebäudeversicherung prüft zu Beginn jedes Versicherungsjahres die Wertzuschläge. Veränderungen gelten rückwirkend vom Beginn des Versicherungsjahres an, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate des Versicherungsjahres beantragt werden.

So lange kein Antrag gemäß Abs. 1 Satz 2 gestellt ist, gilt hilfsweise folgende Regelung:
Die Wertzuschläge verändern sich ab Beginn des Versicherungsjahres um die Prozentpunkte, um die sich der Preisindex für Gewerbegebäude aus der Fachserie 17, Reihe 4 und der Index für Arbeitsmaschinen im Gewerbegebäude aus der Fachserie 17, Reihe 2 gegenüber dem Vorjahr verändert haben.
Nr. 3 Soweit sie angewendet werden, sind für Nr. 2. die vom Statistischen Bundesamt vor Beginn des Versicherungsjahres zuletzt veröffentlichten Preisindizes maßgebend.
Nr. 4 Die Gewerbegebäudeversicherung haftet bis zur Grundsumme zuzüglich doppeltem Wertzuschlag, sofern der Gesamtbetrag aus Grundsumme und Wertzuschlag bei Beginn des Versicherungsjahres ausreichend war. Grundsumme und Wertzuschlag für Gewerbegebäude gelten als richtig bemessen, wenn sie durch eine der Gewerbegebäudeversicherung eingereichte Schätzung eines Sachverständigen festgesetzt worden sind.
Nr. 5 Die Vertragsparteien können die vorstehenden Vereinbarungen durch Kündigung mit sechswöchiger Frist außer Kraft setzen.

In der Geschäftsinventarversicherung kann Wertzuschlag nur für die Position Einrichtung im Gewerbegebäude vereinbart werden. Die Vereinbarung von Wertzuschlag setzt voraus, dass die Grundsumme 1980 mindestens 250.000 Euro beträgt.

Gewerbegebäudeversicherung

Gewerbegebäudeversicherung - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Im Totalschadenfall des Gewerbegebäude ohne verbliebene verwertbare Reste steht bei einer dem Versicherungswert entsprechenden Versicherungssumme für diese Vermögensschäden kein Betrag mehr zur Verfügung. Der VN erhält somit zum Beispiel keine Entschädigung für die regelmäßig entstehenden Aufräumungs- und Abbruchkosten. Um einem solchen Mangel vorzubeugen, bieten sich zwei Lösungen an. Bei der Festsetzung der Versicherungssumme wird für zusätzlich anfallende Kosten in der Versicherungssumme ein angemessener Betrag berücksichtigt. Die Deckung für Gewerbegebäude von Elementarschäden, soweit sie über Blitzschlag, Sturm und Hagel hinausgehen, sah die Deutsche Versicherungswirtschaft in der Vergangenheit als unkalkulierbar an. Sie bot deshalb dafür keinen Versicherungsschutz. Bestand für Baden-Württemberg, dort war von 1960 bis 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Erst 1991 hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) diesen Rechtsstandpunkt aufgegeben. Sicherstellung der vertragsgemäßen Verwendung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls, Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf steht dem VN jedoch bei Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zur Höhe des Versicherungswertes des Gewerbegebäude Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten zum Neuwert zu, ohne dass die Verwendung des den Zeitwertschaden übersteigenden Entschädigungsbetrags gesichert sein muss. Verwendung der Entschädigung für versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung.

Infos zur Gewerbegebäudeversicherung

Gewerbegebäudeversicherung - Sehr gute Leistungen zum günstigsten Preis Die Annahme des Antrags wird entweder ausdrücklich in einem gesonderten Annahmeschreiben oder konkludent durch Übersendung des Versicherungsscheins mit der Rechnung über die erste Prämie erklärt. Mit dem Zugang der Annahmebestätigung oder der Urkunde beim Antragsteller ist der Vertrag formell zustande gekommen. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag des Gewerbegebäude Versicherers. Besteht die Entscheidung des Versicherers in der Annahme des Antrags mit der Einschränkung. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Insoweit besteht Übereinstimmung mit den AFB der Gewerbegebäudeversicherung 2008, sodass auf die Interpretationen im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen werden kann. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf Sachen. So ist beispielsweise der Versicherungsfall gegeben, wenn ein Blitz in einen vor dem versicherten Gewerbegebäude stehenden Baum einschlägt und das Gebäude beschädigen. In der Hausrat- und Gewerbegebäudeversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. Die separate Gewerbegebäude Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der Gewerbegebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden gewährt. Für diese Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.

Gewerbegebäudeversicherung

Gewerbegebäudeversicherung - Sparen Sie bares Geld durch unseren Vergleich Zwar ist das Ausmaß der Erwärmung bis zum Jahre 2100 heute noch nicht abschätzbar, doch kaum ein Wissenschaftler bestreitet heute, dass sich das Klima ändert. Gewerbegebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie die Infrastruktur sind zudem auf die Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet (gesichert), sodass schon aus diesem Grunde mit erhöhter Schadenbelastung zu rechnen ist. Deshalb wird auch die Gewerbegebäudeversicherung in Zukunft einen erheblichen Stellenwert haben. Durchgeführte Schadenverhütungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden auch über die Versicherbarkeit entscheiden. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7360 sind auch solche Restwerte zu entschädigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt für die erhöhten Aufwendungen auf einen zu vereinbarenden Betrag, für die Restwerte mit dem Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte Gewerbegebäude und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Anspruch des VN auf Zahlung des Teils der Entschädigung durch die Gewerbegebäudeversicherung, ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Durch chemische Vorgänge aus versicherten Sachen entstanden sind und die den Grund und Boden des Versicherungsortes des Gewerbegebäude beaufschlagen oder das Erdreich durchdringen. In letzterem Fall werde das Erdreich insgesamt zum Objekt der Aufräumung. Rühren die Schadstoffe allerdings ausschließlich aus nicht versicherten Sachen, könne (übrigens anders als nach den AFB 87) aus der Gewerbegebäudeversicherung für die Aufräumung durch Dekontamination Entschädigung nicht verlangt werden.

Tipps zum Versicherungsgebiet Gewerbegebäudeversicherung

Gewerbegebäudeversicherung - Hier kostenlos Preise vergleichen Die VGB enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt z.B. eine versicherte Gewerbegebäude einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle. Die Gewerbegebäudeversicherung erbringt Leistungen, wenn bestimmte Sachen, z. B. Gewerbegebäude oder Gegenstände, infolge der Verwirklichung einzelner oder mehrerer Gefahren beschädigt oder zerstört werden. Zu den Sachversicherungen zählen z. B. die Gewerbegebäudeversicherung, die Hausratversicherung, die Elektronikversicherung und die Bauleistungsversicherung. Die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Versicherungsnehmers vor berechtigten oder unberechtigten Schadensersatzansprüchen. An vertraglichen Obliegenheiten hat nach den VGB 2008 der VN außerdem die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen, nicht genutzte Gewerbegebäude oder Gewerbegebäude teile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.

Allgemeines rund um das Thema Gewerbegebäudeversicherung

Gewerbegebäudeversicherung - Alle Top Anbieter im Überblick Erfasst sind im Einzelnen die Gefahren - Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel. Die versicherten Gefahren sind in den VGB nur kurz definiert. Zur Erhellung des materiellen Gehaltes der versicherten Gefahren des Gewerbegebäude folgen deshalb nachstehend einige erläuternde Hinweise. Die genannten Versicherungsarten brauchen aber nicht insgesamt vereinbart zu werden, sondern können einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden. Durch folgende Klausel der Gewerbegebäudeversicherung wird dem Leitungswasser gleichgestellt nach Klausel PK 7166 Nr. 1: Wasser aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren. An zusätzlichen Kosten sind versicherbar nach Klausel PK 7167 notwendige Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von innerhalb des versicherten Gewerbegebäude sowie von auf dem Versicherungsgrundstück verlegten Ableitungsrohren, Klausel PK 7364 Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Leitungswasserschadens entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt hat. Die Gewerbegebäudeversicherung hat ihre Leistung bzw. seine Freistellungsverpflichtung gegenüber dem Gewerbegebäude Besitzer entweder durch die Befriedigung begründeter oder durch die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche zu erbringen. In den klassischen Haftpflichtversicherungen von Gewerbegebäude und Grundbesitzern besteht kein Direktanspruch des geschädigten Dritten gegenüber dem Haftpflichtversicherer. Anspruchsgegner ist vielmehr stets der Versicherungsnehmer als Schädiger.

Nützliche Informationen über die Gewerbegebäudeversicherung

Gewerbegebäudeversicherung - Sparen Sie bares Geld durch unseren Vergleich Die Wiederherstellung des Gewerbegebäude kann mit erhöhten Aufwendungen deshalb verbunden sein, weil behördliche Auflagen der unveränderten Wiederherstellung entgegenstehen. Diese werden ebenfalls ersetzt, soweit nicht die behördlichen Auflagen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden. Restwerte, die nicht mehr verwertet werden dürfen. Nach den VGB wird indessen keine Entschädigung für verwertbare Reste versicherter Gewerbegebäude die infolge der behördlichen Wiederherstellungsbeschränkung nicht mehr verwertet werden dürfen. Die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Obliegenheiten entsprechen denen bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften, nämlich Leistungsfreiheit bei Vorsatz, quotale Kürzung bei grobfahrlässiger Verletzung. Sofern Sie sich aus besonderen Gründen veranlasst sehen, die Schadenstelle zu verändern, und z.B. mit den Aufräumungsarbeiten beginnen, ohne dass Sie die Zustimmung durch die Gewerbegebäudeversicherung einholen konnten, sollten Sie neben der Sicherstellung beschädigter Teile des Gewerbegebäude für weitgehende Beweissicherung sorgen. Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Gewerbegebäude gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.

Gewerbegebäudeversicherung - Einbruchsdiebstahlversicherung

Die Gewerbegebäudeversicherung leistet mit der Einbruchsdiebstahlversicherung Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Kleiner Haken in grün Einbruchdiebstahl,
Kleiner Haken in grün Raub innerhalb eines gewerblich genutzten Gewerbegebäude oder Grundstücks,
Kleiner Haken in grün Raub auf Transportwegen,
Kleiner Haken in grün Vandalismus nach einem Einbruch,
oder durch den Versuch einer solchen Tat abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden.

Hinweis
Bei dem Versuch kommt es darauf an, dass der Täter damit begonnen hat, die nach den Bedingungen gedeckten Tatbestände, die für einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall vorausgesetzt werden, in die Tat umzusetzen. Es kommt nicht darauf an, ob er sie vollendet hat. Ebenso ist unerheblich, aus welchem Grund die Handlungen abgebrochen wurden.

Jede dieser vier genannten Gefahren ist durch die Gewerbegebäude Versicherung nur versichert, wenn dies vereinbart ist. Die Gefahr Vandalismus nach einem Einbruch kann nicht einzeln, sondern stets nur in Verbindung mit der Gefahr Einbruchdiebstahl versichert werden.

Die Formulierung Vandalismus nach einem Einbruch in das Gewerbegebäude grenzt die Entschädigungspflicht der Gewerbegebäudeversicherung insoweit ein, als Vandalismusschäden durch Raub nicht ersatzpflichtig sind. Versuchen Sie deshalb, eine Deckungserweiterung bei Ihrer Gewerbegebäude Versicherung zu erreichen, dass Schäden, die durch Vandalismus bei einem Raub an den versicherten Sachen im Gewerbegebäude entstehen, gedeckt sind.

Gewerbegebäudeversicherung - Feuerversicherung

Mit der Feuerversicherung bietet die Gewerbegebäudeversicherung Versicherungsschutz für Schäden (Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen) am versicherten Gewerbegebäude ein, die entstehen durch,

Kleiner Haken in grün Brand (Als Brand wird ein Feuer bezeichnet, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.)

Kleiner Haken in grün Blitzschlag (Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.)

Kleiner Haken in grün Überberspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden (Diese Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden andere Art am versicherten Gewerbegebäude entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.)

Kleiner Haken in grün Explosion (Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.)

Kleiner Haken in grün Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (auch Teile, oder seine komplette Ladung.)

Kleiner Haken in grün Löschen, Niederreißen oder Ausräumen (infolge eines dieser zuvor genannten Ereignisse.)

Kleiner Haken in grün Folgeschäden (sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen, soweit sie Folgeschäden von Brand, Blitzschlag und Explosionsschäden sind.)

Gewerbegebäudeversicherung - Leitungswasserversicherung

Die Gewerbegebäudeversicherung leistet mit der Leitungswasserversicherung Entschädigung für versicherte Gewerbegebäude, die durch Wasser zerstört oder beschädigt werden, das
Kleiner Haken in grün aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
Kleiner Haken in grün aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
Kleiner Haken in grün aus den Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
Kleiner Haken in grün aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, oder
Kleiner Haken in grün aus Wasserbetten und Aquarien
bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Gewerbegebäudeversicherung - Sturm- und Hagelversicherung

Die Gewerbegebäudeversicherung leistet in der Sturm- und Hagelversicherung Entschädigung für versicherte Gewerbegebäude, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.

Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).

Lässt sich diese Windstärke für den Versicherungsort des Gewerbegebäude nicht feststellen, kann der Versicherungsnehmer des Gewerbegebäude Beweiserleichterungen nutzen.

Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer der Gewerbegebäude Versicherung nachweist, dass

Kleiner Haken in grün die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden am Gewerbegebäude in einwandfreiem Zustand oder ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass

Kleiner Haken in grün der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gewerbegebäude oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude (gilt bei der Gewerbegebäudeversicherung nur für Gewerbegebäude) baulich verbunbenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.

Die Sturmversicherung für Gewerbegebäude erstreckt sich nur auf Schäden, die entstehen

Kleiner Haken in grün durch unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels auf die versicherten Sachen oder auf Gewerbegebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden,

Kleiner Haken in grün dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen oder auf gewerblich genutzte Gewerbegebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft

Kleiner Haken in grün als Folge eines Sturmschadens nach 1 und 2 an versicherten Sachen,

Elementarschadenversicherung
Für gewerbliche Risiken kann eine Elementarschadenversicherung im Rahmen der Gewerbegebäudeversicherung zum Schutz vor Elementarschäden über die besonderen Bedingungen für die Gewerbegebäudeversicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) erreicht werden. Im Allgemeinen wird die Elementarversicherung mit der gewerblichen Sturmversicherung gebündelt.

Zu den versicherten Gefahren und Schäden für Gewerbegebäude gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.

Die Gefahren sind nach den Elementarschadenbedingungen nur insgesamt versicherbar, das heißt, der Versicherungsnehmer der Gewerbegebäudeversicherung muss auch die Gefahren absichern, denen die zu versichernden Sachen nicht ausgesetzt sind (Paketlösung).


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