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Geschäftsgebäudeversicherung - Allgemeine Informationen

Gegenüber den Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung (VGB) wo bereits erhebliche Deckungserweiterungen eingeschlossen sind, müssen diese in der Geschäftsgebäudeversicherung gesondert vereinbart werden. Eine Wohngebäudeversicherung ist jedoch nur dann für gemischt genutzte Wohn- und Geschäftsgebäude anwendbar, wenn das zu versichernde Geschäftsgebäude mehr als 50% Wohnflächenanteil enthält.

Die Tarifierung (Preiskalkulation) einer Geschäftsgebäudeversicherung wird von den Faktoren
Kleiner Haken in grün Versicherungssumme

Kleiner Haken in grün Bauart des Geschäftsgebäude (Zuschläge zum Beispiel für nicht massive Außenwände oder eine Bedachung aus Holz, Stroh o.ä.)
Kleiner Haken in grün Nachbarschaft des Geschäftsgebäude (besonders brandgefährdete Nachbargebäude oder -betriebe führen ebenfalls zu Zuschlägen)
Kleiner Haken in grün Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse des Geschäftsgebäude selber (zum Beispiel Art des im Geschäftsgebäude untergebrachten Betriebes, der gelagerten Stoffe, abgebildet im Tarifierungskennzeichen F im Betriebsartenverzeichnis einer Geschäftsgebäudeversicherung)
geprägt.

Praxistipp

Alle Geschäftsgebäude, die nicht zu wohnzwecken, oder deren Grundfläche zu mehr als 50 Prozent (bei Wohn- und Geschäftsgebäude) gewerblich genutzt werden, müssen mit einer Geschäftsgebäudeversicherung abgesichert werden. Der Begriff Geschäftsgebäude wird daher sehr flexibel ausgelegt. Einerseits dienen solche Gewerbegebäude der Ausübung eines auf Gewinnerzielung ausgerichteten Gewerbes. Andererseits zählen sogar kirchliche oder karitative Gebäude zu Geschäftsgebäude.

Welche Immobilien zählen zu Geschäftsgebäude im Sinne der Geschäftsgebäudeversicherung? Unter den Begriff Geschäftsgebäude fallen zum Beispiel Fabrikationsgebäude, Lagerhallen, Werkstätten, Industrieparks, Büro- und Verwaltungshäuser, Hotels und Gaststätten, Kliniken, Seniorenheime, Einkaufszentren, Warenhäuser, Ladenlokale, SB-Märkte, kirchliche und karitative Einrichtungen In einer Geschäftsgebäudeversicherung werden im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung die Gefahren Feuer, Wasser und Sturm gesonderte Bedingungswerke angewandt.

Bei der Preiskalkulation der Geschäftsgebäude Versicherung fliessen verschiedene Faktoren in die Berechnung ein, wie beispielsweise
Die Versicherungssumme
Die Bauart des Geschäftsgebäude (Es können beispielsweise Aufschläge bei nicht massiven Außenwänden, oder einer weichen Bedachung wie Holz, Stroh ect. erfolgen.)
Die unmittelbare Lage des Geschäftsgebäude (Es können Aufschläge erfolgen, wenn die angrenzenden Gebäude besonders brandgefährdet, wo im Falle eines Brand das Feuer auf das zu versichernde Geschäftsgebäude übergreifen kann.)
Auch Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse des zu versichernden Geschäftsgebäude selber, wenn beispielsweise besonders gefährliche Stoffe in Lagerräumen untergebracht sind, oder des sich im Geschäftsgebäude befindlichen Betrieb.

Geschäftsgebäudeversicherung - Deckungserweiterungen

Der Versicherungsschutz der Geschäftsgebäude Versicherung nach den bereits erwähnten Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist lückenhaft, er stellt nur eine Grundabsicherung dar. Deswegen ist es üblich, Zusatzdeckungen zu vereinbaren. Der Markt ist in diesem Bereich sehr erfinderisch und bringt auch Stilblüten an angeblichen Innovationen mit sich. Aus Kundensicht sinnvoller erscheinen da die zunehmenden All-Risk- oder Multi-Risk-Deckungen, die meist eine hohe Sicherheit vor ärgerlichen Deckungslücken bieten. Hier einige Beispiele für sinnvolle Deckungserweiterungen für Geschäftsgebäude

Kleiner Haken in grün Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Feuerlöschkosten:
Diese sind standardmäßig oft nur mit 5% der Versicherungssumme mitversichert, was in der Praxis oft nicht mehr ausreicht, empfehlenswert sind 10%, angeboten werden teilweise in Paketen auch schon 100 %


Kleiner Haken in grün Dekontamination nach einem Brand:
Diese muss separat versichert werden und sollte ebenfalls mit 10% der Versicherungssumme enthalten sein. Da bei Bränden häufig Verseuchungen des Erdreichs auftreten und die Behörden hier stärker als früher auf eine Entseuchung bestehen, hat der Einschluss große Praxisrelevanz.


Kleiner Haken in grün Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen:
Ähnlich wie die oben erwähnten Aufräumungskosten sind diese Kosten oft nur mit 5% der Versicherungssumme enthalten und sollten auf 10% angehoben werden. Bei älteren Geschäftsgebäude ist die Wahrscheinlichkeit von Auflagen für den Wiederaufbau durch geänderte Bauvorschriften sehr hoch.


Kleiner Haken in grün Sachverständigen-Kosten:
Im Schadenfall ist es häufig erforderlich, eine Einigung über die Entschädigungsleistung mit der Hilfe eines Sachverständigen herbeizuführen.


Kleiner Haken in grün Preisdifferenzversicherung:
Bei Großschäden am Geschäftsgebäude kann sich die Regulierung über Jahre erstrecken, weil die Geschäftsgebäudeversicherung entweder seine Ermittlungen noch nicht abschließen konnte (es sei denn, der Versicherte trägt hieran selber Schuld) oder weil die Geschäftsgebäudeversicherung erst dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Wiederaufbau des Geschäftsgebäude tatsächlich erfolgt. In der Zwischenzeit eintretende Preissteigerungen werden durch diese Geschäftsgebäude Versicherung aufgefangen.


Kleiner Haken in grün Überspannungsschäden:
Durch indirekte Blitzeinwirkung auftretende Überspannungsschäden werden meistens als Zusatzeinschluss zur Feuerversicherung angeboten, auch wenn sie nicht zu einem Brand geführt haben.


Kleiner Haken in grün Mietausfall:
Brennt ein vermietetes Geschäftsgebäude ab, sind die Mieter bis zur vollständigen Wiederherstellung des alten Zustands zur Minderung oder Einstellung der Mietzahlung berechtigt. Dieser Ausfall wird standardmäßig in der Wohngebäudeversicherung für private Wohngebäude mit einer Begrenzung auf in der Regel 12 Monate Mietausfallzeit mitversichert, in der Geschäftsgebäudeversicherung ist dies nur über einen ausdrücklichen Einschluss üblich.

Wird ein Geschäftsgebäude neu errichtet, ist während der Errichtungszeit eine Feuerrohbauversicherung möglich. Dieser befristete Versicherungsvertrag umfasst nur das Feuerrisiko. Die Feuer Rohbauversicherung ist in der privaten Gebäudeversicherung beitragsfrei, wenn anschließend die normale Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. In der Geschäftsgebäudeversicherung ist dies Verhandlungssache.

Praxistipp
In der Landwirtschaftlichen Feuerversicherung gibt es eigenständige Versicherungsformen und -bedingungen, die den Besonderheiten der Landwirtschaft (z.B. Vieh als Inventar) gerecht wird.

Bei mehrjährigen Verträgen der Geschäftsgebäude Versicherung kann ein Nachlass kalkuliert werden. Auf die Versicherungsprämie wird die jeweils gültige Versicherungsteuer von derzeit 11 % (ab 01.01.2007 14 %) erhoben. Bei gebündelten Versicherungsverträgen zur Geschäftsgebäude kommen andere Versicherungsteuersätze zum Tragen:
Wohngebäudeversicherung mit Feuer 17,75%
Wohngebäudeversicherung ohne Feuer 19,00%

Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Geschäftsgebäudeversicherung

Ein Versicherungsvertrag mit der Geschäftsgebäudeversicherung kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. In der Praxis wird der Antrag regelmäßig vom Kunden gestellt, wenn auch die Initiative häufig von einem Versicherungsvermittler ausgeht. Im Fall des Direktvertriebs wendet sich der Interessent aufgrund von Prospekten oder Zeitungsanzeigen bzw. über das Internet an das Versicherungsunternehmen.

Die VGB 2008 lösen für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB ab. Darüber hinaus ist es den einzelnen Geschäftsgebäudeversicherung im Rahmen der Deregulierung erlaubt, von den Verbandsbedingungen abzuweichen und Deckungserweiterungen zu vereinbaren. Der Unterschied zwischen den VGB 2008 - Wert 1914 und VGB 2008 - Wohnfläche besteht lediglich in dem Verzicht auf Bildung einer Versicherungssumme in den Verträgen nach VGB 2008 - Wohnfläche sowie in der Beitragsberechnungsgrundlage. Der Versicherungsumfang ist der gleiche.

Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis von der Geschäftsgebäudeversicherung geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Gegenleistung hat der Versicherungsnehmer die vereinbarte Prämie zu zahlen. Das Versicherungsvertragsrecht ist schuldrechtlicher Natur.

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf bewirkt die Beendigung des bis dahin auflösend bedingt rechtswirksamen Versicherungsvertrags. Um die Frist einzuhalten, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Den Zugang muss der Geschäftsgebäude Besitzer aber nach wie vor beweisen. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde die maßgeblichen Unterlagen wie den Versicherungsschein, die AVB und die Verbraucherinformationen erhalten hat.

Zwar ist das Ausmaß der Erwärmung bis zum Jahre 2100 heute noch nicht abschätzbar, doch kaum ein Wissenschaftler bestreitet heute, dass sich das Klima ändert. Gebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie die Infrastruktur sind zudem auf die Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet (gesichert), sodass schon aus diesem Grunde mit erhöhter Schadenbelastung zu rechnen ist. Deshalb wird auch die Geschäftsgebäudeversicherung in Zukunft einen erheblichen Stellenwert haben. Durchgeführte Schadenverhütungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden auch über die Versicherbarkeit entscheiden.

Durch folgende Klausel der Geschäftsgebäudeversicherung wird dem Leitungswasser gleichgestellt nach Klausel PK 7166 Nr. 1: Wasser aus im Geschäftsgebäude verlaufenden Regenfallrohren. An zusätzlichen Kosten sind versicherbar nach Klausel PK 7167 notwendige Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von innerhalb des versicherten Gebäudes sowie von auf dem Versicherungsgrundstück verlegten Ableitungsrohren, Klausel PK 7364 Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Leitungswasserschadens entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt hat.

Soweit in der Geschäftsgebäudeversicherung noch die VGB 2000 zugrunde liegen, sind PV-Anlagen grundsätzlich mitversichert, denn der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Gebäude mit seinen Bestandteilen. Gebäudezubehör ist versichert, wenn es der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder seiner Nutzung zu Wohnzwecken dient. Dennoch ist es ratsam, mit dem Versicherer den Einschluss abzuklären, was schon im Hinblick auf die Summenerhöhung wichtig ist, wenn die Anlage erst nachträglich installiert wurde.

Die Geschäftsgebäudeversicherung vertritt indessen bisher eine entgegenstehende Auffassung und bietet die Versicherung von Kosten einer Dekontamination des Erdreichs nur im Rahmen der zusätzlich zu vereinbarenden Klausel PK 7362 zu den VGB an. Darin wird übrigens ausdrücklich erklärt, dass diese Kosten nicht als Aufräumungskosten gelten. Zu Einzelheiten siehe die Ausführungen zur analogen Klausel 3301 im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung. Dies kann auch die unter 3.1 beschriebenen Aufwendungen für Geschäftsgebäude betreffen.

Die gleiche Gesellschaft führt in ihrer Pressemitteilung vom 29.12.2008 aus. Nach einer vorläufigen Einschätzung der Geschäftsgebäudeversicherung war 2008 das zehntwärmste Jahr seit Beginn der routinemäßigen Temperaturmessungen, auf der Nordhalbkugel das achtwärmste. Damit fallen die 10 wärmsten Jahre seit Beginn der systematischen Messung in die vergangenen 12 Jahre. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind die vom Menschen emittierten Treibhausgase die Ursache für die fortschreitende Erwärmung der Atmosphäre.

Widerruft der Kunde den Geschäftsgebäudeversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den Versicherer gezahlte Prämien als auch für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Geschäftsgebäudeversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.

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Neuwertversicherung für Geschäftsgebäude

Es wird ein aktueller Wert für Geschäftsgebäude ermittelt, zum Beispiel der Kaufpreis, der Baupreis oder ein von einem Sachverständigen festgestellter Wert. Dieser Wert bleibt so lange auch Versicherungswert, wie er nicht durch freie Vereinbarung zwischen Kunde und Geschäftsgebäudeversicherung geändert wird mit dem Risiko, in eine Unterversicherung zu geraten.

Gleitende Neuwertversicherung für Geschäftsgebäude

Durch Umrechnung mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes wird ein Wert 1914 aus einem aktuellen Wert (Bau-, Kaufpreis, Sachverständigenbewertung) errechnet. Jedes Jahr werden die Änderungen des Baupreisindexes festgestellt und die Prämie zur Geschäftsgebäudeversicherung entsprechend im Verhältnis angepasst. Im Schadenfall steht der sich jeweils aus dem aktuellen Baupreisindex multipliziert mit der Versicherungssumme 1914 ergebende Versicherungswert des Geschäftsgebäude zur Verfügung. Damit kann es bei einer einmal richtigen Ermittlung der Versicherungssumme 1914 keine Unterversicherung mehr geben.

Wertzuschlagsklausel für Geschäftsgebäude

Ähnlich wie die Gleitende Neuwertversicherung für Geschäftsgebäude dient diese Versicherungsform der Geschäftsgebäudeversicherung zur Vermeidung von Unterversicherung und verwendet ein (bei jüngeren Geschäftsgebäude theoretisches) Basisjahr 1970 oder 1980, zu dem der Versicherungswert festgestellt und als Versicherungssumme vereinbart wird. Jahr für Jahr wird diese Versicherungssumme für Geschäftsgebäude gemäß den Änderungen der Baupreise durch einen Wertzuschlag erhöht und die Prämie neu berechnet.
In der Inventarversicherung für Geschäftsgebäude kann Wertzuschlag nur für die Position Einrichtung des Geschäftsgebäude vereinbart werden. Die Vereinbarung von Wertzuschlag setzt voraus, dass die Grundsumme 1980 mindestens 250.000 Euro beträgt.

Beispiel einer Wertzuschlagsklausel: Klausel 1708 - Wertzuschlag

Nr. 1 Die Versicherungssumme für Positionen, zu denen dies besonders vereinbart ist, werden gebildet aus den Werten der versicherten Sachen auf der Preisbasis des Jahres 1980 (Grundsumme) und den Wertzuschlägen für Preissteigerungen.
Nr. 2 Der Versicherungsnehmer der Geschäftsgebäudeversicherung prüft zu Beginn jedes Versicherungsjahres die Wertzuschläge. Veränderungen gelten rückwirkend vom Beginn des Versicherungsjahres an, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate des Versicherungsjahres beantragt werden.

So lange kein Antrag gemäß Abs. 1 Satz 2 gestellt ist, gilt hilfsweise folgende Regelung:
Die Wertzuschläge verändern sich ab Beginn des Versicherungsjahres um die Prozentpunkte, um die sich der Preisindex für Geschäftsgebäude aus der Fachserie 17, Reihe 4 und der Index für Arbeitsmaschinen im Geschäftsgebäude aus der Fachserie 17, Reihe 2 gegenüber dem Vorjahr verändert haben.
Nr. 3 Soweit sie angewendet werden, sind für Nr. 2. die vom Statistischen Bundesamt vor Beginn des Versicherungsjahres zuletzt veröffentlichten Preisindizes maßgebend.
Nr. 4 Die Geschäftsgebäudeversicherung haftet bis zur Grundsumme zuzüglich doppeltem Wertzuschlag, sofern der Gesamtbetrag aus Grundsumme und Wertzuschlag bei Beginn des Versicherungsjahres ausreichend war. Grundsumme und Wertzuschlag für Geschäftsgebäude gelten als richtig bemessen, wenn sie durch eine der Geschäftsgebäudeversicherung eingereichte Schätzung eines Sachverständigen festgesetzt worden sind.
Nr. 5 Die Vertragsparteien können die vorstehenden Vereinbarungen durch Kündigung mit sechswöchiger Frist außer Kraft setzen.

In der Geschäftsinventarversicherung kann Wertzuschlag nur für die Position Einrichtung im Geschäftsgebäude vereinbart werden. Die Vereinbarung von Wertzuschlag setzt voraus, dass die Grundsumme 1980 mindestens 250.000 Euro beträgt.

Geschäftsgebäudeversicherung

Geschäftsgebäudeversicherung - Unabhängiger und Kostenloser Beitragsvergleich Inzwischen nimmt die Stromerzeugung durch Solarzellen beim Bau neuer Geschäftsgebäude einen immer größeren Stellenwert ein. PV-Anlagen sind nicht nur langlebig, sondern auch teuer, so dass sich die Frage nach dem möglichen Schadenpotenzial und der Absicherung stellt. Die Gefährdung der PV-Anlagen ergibt sich schon allein aus der Art der Installation. Denn PV-Anlagen werden auf Hausdächern oder Fassaden installiert und sind damit den Naturereignissen ausgesetzt. Dazu gehören Blitzschlag, Feuer, Sturm, Hagel und Schneedruck. Die Deckung für Geschäftsgebäude von Elementarschäden, soweit sie über Blitzschlag, Sturm und Hagel hinausgehen, sah die Deutsche Versicherungswirtschaft in der Vergangenheit als unkalkulierbar an. Sie bot deshalb dafür keinen Versicherungsschutz. Bestand für Baden-Württemberg, dort war von 1960 bis 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Erst 1991 hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) diesen Rechtsstandpunkt aufgegeben. So hat das Wohnflächenmodell doch den Nachteil, dass es dem Versicherungsinteressenten erschwert ist, sich einen schnellen Marktüberblick über den günstigsten Beitrag zu verschaffen. Genügt es ihm beim 1914er-Modell des Geschäftsgebäude, den Beitragssatz je Tausend Euro Versicherungssumme zu erfragen, erhält er beim Wohnflächenmodell einen Beitragsüberblick erst, wenn er den angefragten Versicherern die oben skizzierten Informationen geliefert hat und diese daraufhin die Beitragsermittlungen vorgenommen haben.

Infos zur Geschäftsgebäudeversicherung

Geschäftsgebäudeversicherung - Sehr gute Leistungen zum günstigsten Preis Die Annahme des Antrags wird entweder ausdrücklich in einem gesonderten Annahmeschreiben oder konkludent durch Übersendung des Versicherungsscheins mit der Rechnung über die erste Prämie erklärt. Mit dem Zugang der Annahmebestätigung oder der Urkunde beim Antragsteller ist der Vertrag formell zustande gekommen. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag des Geschäftsgebäude Versicherers. Besteht die Entscheidung des Versicherers in der Annahme des Antrags mit der Einschränkung. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Insoweit besteht Übereinstimmung mit den AFB der Geschäftsgebäudeversicherung 2008, sodass auf die Interpretationen im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen werden kann. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf Sachen. So ist beispielsweise der Versicherungsfall gegeben, wenn ein Blitz in einen vor dem versicherten Geschäftsgebäude stehenden Baum einschlägt und das Gebäude beschädigen. In der Hausrat- und Geschäftsgebäudeversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. Die separate Geschäftsgebäude Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der Geschäftsgebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden gewährt. Für diese Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.

Geschäftsgebäudeversicherung

Geschäftsgebäudeversicherung - Sparen Sie bares Geld durch unseren Vergleich Zwar ist das Ausmaß der Erwärmung bis zum Jahre 2100 heute noch nicht abschätzbar, doch kaum ein Wissenschaftler bestreitet heute, dass sich das Klima ändert. Geschäftsgebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie die Infrastruktur sind zudem auf die Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet (gesichert), sodass schon aus diesem Grunde mit erhöhter Schadenbelastung zu rechnen ist. Deshalb wird auch die Geschäftsgebäudeversicherung in Zukunft einen erheblichen Stellenwert haben. Durchgeführte Schadenverhütungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden auch über die Versicherbarkeit entscheiden. Wird jedoch nicht die Standarddeckung der Gleitenden Neuwertversicherung gewählt, sondern die Neuwertversicherung, Zeitwertversicherung oder eine Geschäftsgebäudeversicherung zum Gemeinen Wert des Geschäftsgebäude, ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und für Mietausfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt allerdings nicht für Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, soweit diese auf Weisungen des Versicherers entstanden sind. Danach gilt grundsätzlich das neue Recht. Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Gegenstand der Geschäftsgebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Geschäftsgebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.

Tipps zum Versicherungsgebiet Geschäftsgebäudeversicherung

Geschäftsgebäudeversicherung - Die besten und billgsten Anbieter im Überblick Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Geschäftsgebäude oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen. Jedenfalls ist er an seinen Antrag dann nicht mehr gebunden. Der Geschäftsgebäudeversicherung Anbieter hat ein Interesse daran, vor Vertragsabschluss, also vor Annahme des Angebots das an ihn herangetragene Risiko zu prüfen. Deshalb verpflichtet er den Versicherungsnehmer regelmäßig, sich über einen längeren Zeitraum an das Angebot gebunden zu halten. Läuft die Bindefrist ab, kann der Versicherer diesen Versicherungsantrag nicht mehr annehmen. Der Geschäftsgebäude Versicherer ist verpflichtet, dem VN rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die sog. Verbraucherinformationen mitzuteilen. An vertraglichen Obliegenheiten hat nach den VGB 2008 der VN außerdem die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen, nicht genutzte Geschäftsgebäude oder Geschäftsgebäude teile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.

Allgemeines rund um das Thema Geschäftsgebäudeversicherung

Geschäftsgebäudeversicherung - Alle Top Anbieter im Überblick Als Grundstücksbestandsteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen. Für die Erweiterung um sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile boten die Geschäftsgebäude Versicherer zu den VGB 2000 mit Klausel 7264 einen Normtext an, wonach Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedigungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Sturmflut, durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) (Deckung über Elementarschadenversicherung möglich). Der Ausschluss von Schäden durch Schneedruck führt auch dann zur Leistungsfreiheit der Geschäftsgebäudeversicherung, wenn Sturm mitursächlich für den Schaden am Geschäftsgebäude war, dieser also nur durch das Zusammenwirken von Schneedruck und Sturmeinwirkung entstehen konnte. Ein Geschäftsgebäude Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. In der Praxis wird der Antrag regelmäßig vom Kunden gestellt, wenn auch die Initiative häufig von einem Versicherungsvermittler ausgeht. Im Fall des Direktvertriebs wendet sich der Interessent aufgrund von Prospekten oder Zeitungsanzeigen bzw. über das Internet an das Versicherungsunternehmen.

Nützliche Informationen über die Geschäftsgebäudeversicherung

Geschäftsgebäudeversicherung - Beiträge online vergleichen und richtig sparen Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Geschäftsgebäude an der bisherigen Stelle, es sei denn, dass dies rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten ist; es genügt dann die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soll nach einem Versicherungsfall das Geschäftsgebäude nicht in der gleichen Art und Zweckbestimmung oder an anderer Stelle wiederhergestellt werden, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Geschäftsgebäude Versicherer zu klären, ob im konkreten Fall seinerseits Bedenken bestehen. Verletzt der VN vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Geschäftsgebäude Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der VN beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Verletzt der VN eine Obliegenheit vorsätzlich, so ist die Geschäftsgebäudeversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei. Der Versicherungsschutz des Geschäftsgebäude gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen. Eine Mitversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.

Geschäftsgebäudeversicherung - Einbruchsdiebstahlversicherung

Die Geschäftsgebäudeversicherung leistet mit der Einbruchsdiebstahlversicherung Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Kleiner Haken in grün Einbruchdiebstahl,
Kleiner Haken in grün Raub innerhalb eines gewerblich genutzten Geschäftsgebäude oder Grundstücks,
Kleiner Haken in grün Raub auf Transportwegen,
Kleiner Haken in grün Vandalismus nach einem Einbruch,
oder durch den Versuch einer solchen Tat abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden.

Hinweis
Bei dem Versuch kommt es darauf an, dass der Täter damit begonnen hat, die nach den Bedingungen gedeckten Tatbestände, die für einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall vorausgesetzt werden, in die Tat umzusetzen. Es kommt nicht darauf an, ob er sie vollendet hat. Ebenso ist unerheblich, aus welchem Grund die Handlungen abgebrochen wurden.

Jede dieser vier genannten Gefahren ist durch die Geschäftsgebäude Versicherung nur versichert, wenn dies vereinbart ist. Die Gefahr Vandalismus nach einem Einbruch kann nicht einzeln, sondern stets nur in Verbindung mit der Gefahr Einbruchdiebstahl versichert werden.

Die Formulierung Vandalismus nach einem Einbruch in das Geschäftsgebäude grenzt die Entschädigungspflicht der Geschäftsgebäudeversicherung insoweit ein, als Vandalismusschäden durch Raub nicht ersatzpflichtig sind. Versuchen Sie deshalb, eine Deckungserweiterung bei Ihrer Geschäftsgebäude Versicherung zu erreichen, dass Schäden, die durch Vandalismus bei einem Raub an den versicherten Sachen im Geschäftsgebäude entstehen, gedeckt sind.

Geschäftsgebäudeversicherung - Feuerversicherung

Mit der Feuerversicherung bietet die Geschäftsgebäudeversicherung Versicherungsschutz für Schäden (Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen) am versicherten Geschäftsgebäude ein, die entstehen durch,

Kleiner Haken in grün Brand (Als Brand wird ein Feuer bezeichnet, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.)

Kleiner Haken in grün Blitzschlag (Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.)

Kleiner Haken in grün Überberspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden (Diese Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden andere Art am versicherten Geschäftsgebäude entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.)

Kleiner Haken in grün Explosion (Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.)

Kleiner Haken in grün Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (auch Teile, oder seine komplette Ladung.)

Kleiner Haken in grün Löschen, Niederreißen oder Ausräumen (infolge eines dieser zuvor genannten Ereignisse.)

Kleiner Haken in grün Folgeschäden (sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen, soweit sie Folgeschäden von Brand, Blitzschlag und Explosionsschäden sind.)

Geschäftsgebäudeversicherung - Leitungswasserversicherung

Die Geschäftsgebäudeversicherung leistet mit der Leitungswasserversicherung Entschädigung für versicherte Geschäftsgebäude, die durch Wasser zerstört oder beschädigt werden, das
Kleiner Haken in grün aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
Kleiner Haken in grün aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
Kleiner Haken in grün aus den Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
Kleiner Haken in grün aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, oder
Kleiner Haken in grün aus Wasserbetten und Aquarien
bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Geschäftsgebäudeversicherung - Sturm- und Hagelversicherung

Die Geschäftsgebäudeversicherung leistet in der Sturm- und Hagelversicherung Entschädigung für versicherte Geschäftsgebäude, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.

Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).

Lässt sich diese Windstärke für den Versicherungsort des Geschäftsgebäude nicht feststellen, kann der Versicherungsnehmer des Geschäftsgebäude Beweiserleichterungen nutzen.

Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer der Geschäftsgebäude Versicherung nachweist, dass

Kleiner Haken in grün die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden am Geschäftsgebäude in einwandfreiem Zustand oder ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass

Kleiner Haken in grün der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Geschäftsgebäude oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude (gilt bei der Geschäftsgebäudeversicherung nur für Geschäftsgebäude) baulich verbunbenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.

Die Sturmversicherung für Geschäftsgebäude erstreckt sich nur auf Schäden, die entstehen

Kleiner Haken in grün durch unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels auf die versicherten Sachen oder auf Geschäftsgebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden,

Kleiner Haken in grün dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen oder auf gewerblich genutzte Geschäftsgebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft

Kleiner Haken in grün als Folge eines Sturmschadens nach 1 und 2 an versicherten Sachen,

Elementarschadenversicherung
Für gewerbliche Risiken kann eine Elementarschadenversicherung im Rahmen der Geschäftsgebäudeversicherung zum Schutz vor Elementarschäden über die besonderen Bedingungen für die Geschäftsgebäudeversicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) erreicht werden. Im Allgemeinen wird die Elementarversicherung mit der gewerblichen Sturmversicherung gebündelt.

Zu den versicherten Gefahren und Schäden für Geschäftsgebäude gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.

Die Gefahren sind nach den Elementarschadenbedingungen nur insgesamt versicherbar, das heißt, der Versicherungsnehmer der Geschäftsgebäudeversicherung muss auch die Gefahren absichern, denen die zu versichernden Sachen nicht ausgesetzt sind (Paketlösung).


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