Gebäudeversicherung Beitragsvergleich
Niedrige Beiträge und bestmöglichen Versicherungsschutz. Diese Faktoren spielen in der heutigen Zeit mit die größte Rolle für die meisten Versicherungsnehmer bei der Wahl einer Gebäudeversicherung. Aufgrund der Vielzahl am Markt existierender Versicherer gibt es neben den Leistungsunterschieden auch erhebliche Unterschiede in der anfallenden Beitragshöhe.
Daher lohnt sich immer ein Gebäudeversicherung Beitragsvergleich mit dem Sie ganz einfach die jeweilig anfallenden Beiträge online berechnen und vergleichen können. Da wir in unserem Onlinerechner neben vielen großen und bekannten Versicherungsgesellschaften auch eine Reihe von kleineren, weniger bekannten Gebäudeversicherung integriert haben, können Sie erhebliche Beitragseinsparungen erzielen, geniessen aber dennoch bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihr Wohngebäude.
Gebäudeversicherung - Versicherte und nicht versicherte Sachen
Gegenstand der Gebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung einbezogen sind.
Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser und dergleichen. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen.
Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Gebäudeversicherung - Versicherungswert
Die Gebäudeversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden.
Gebäudeversicherung Beitragsvergleich - Entschädigungsleistung
Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der Besitzverlust.
Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht. Denn das Wort »durch« schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten erfasst sind, und zwar durch die
Feuerversicherung,
Leitungswasserversicherung und
Sturmversicherung.
Der Versicherungsumfang stimmt weitgehend mit der durch die VGB gebotenen Deckung überein. Ohnehin erlaubt der modulare Charakter der neuen Musterbedingungen eine Austauschbarkeit, sodass wegen der Änderungen grundsätzlich auf die Synopsen der Beiträge dieser Versicherungen verwiesen werden kann, die sinngemäß auch für die Gebäudeversicherung Beitragsvergleich gelten.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gebäudeversicherung
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hinsichtlich der besonderen, die Feuerversicherung betreffenden Bestimmungen für die Gebäudeversicherung auch insoweit anwendbar, als sie die Gefahren Leitungswasser und Sturm einschließen (ausgenommen die Bestimmungen über den Realrechtsgläubigerschutz). Die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2008) und die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2000 als Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vereinigen.
Blitzschutz ist bei privat genutzten Wohngebäuden nicht vorgeschrieben. Er ist jedoch besonders empfehlenswert, wenn eine PV-Anlage installiert wurde. Bei Freilandanlagen kommen noch zusätzliche Absicherungen hinzu, mit denen Diebstahl und Vandalismus erschwert werden (z.B. Einzäunung und Videoüberwachung). Bei der Absicherung über eine Gebäudeversicherung ist zunächst einmal zu prüfen, welche Versicherungen bereits bestehen oder ob ein Einschluss der PV-Anlage erreichbar ist und welche Risiken selbst getragen werden können.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist, werden individuelle Vereinbarungen zwischen Gebäudeversicherung und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen. In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Gebäudeversicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags für Gebäude. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.
Außerhalb versicherter Gebäude erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit die Rohre der Vorsorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die neuen VGB 2008 beinhalten hinsichtlich des Deckungsschutzes durch die Gebäudeversicherung Beitragsvergleich für thermische Solaranlagen gegenüber den bisherigen Bedingungen im Wesentlichen Klarstellungen. Der Begriff des Nässeschäden gilt auch für thermische Solaranlagen.
Bewertungsgrundlage nach VGB 2008 (Wohnfläche). Einen Versicherungswert gibt es nach den VGB 2008 (Wohnfläche) nicht, und somit wird im Versicherungsvertrag auch keine Versicherungssumme ausgewiesen. Hier beschreiten die Gebäudeversicherung Beitragsvergleich bei gleichem Leistungsversprechen wie beim 1914er-Modell - einen anderen Weg, das Risiko der Gefahrenübernahme zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der im Antrag aufzunehmenden Gebäude beschreibung mit Angaben über, Grundfläche in Quadratmetern, Voll- oder Teilkeller bzw. nicht unterkellert.
Die Deckung von Elementarschäden, soweit sie über Blitzschlag, Sturm und Hagel hinausgehen, sah die Deutsche Versicherungswirtschaft in der Vergangenheit als unkalkulierbar an. Sie bot deshalb dafür keinen Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung Beitragsvergleich. Sie bestand für Baden-Württemberg, dort war von 1960 bis 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Erst 1991 hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) diesen Rechtsstandpunkt aufgegeben.
Es müsste aber genügen, dass der VN die in Abschnitt A § 15 VGB 2008 bzw. § 23 VGB 2000 enthaltenen Obliegenheiten beachtet, um den Versicherungsschutz weiterhin zu erhalten. Im Bedarfsfall sollten Sie mit dem Gebäude Versicherer vereinbaren, dass abweichend von Abschnitt A § 15 Nr. 1 VGB 2008 bzw. § 8 Nr. 4e VGB 2000 Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung besteht, wenn keine unverschließbaren Öffnungen mehr vorhanden sind und die Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt A § 14 VGB 2008 bzw. § 24 VGB 2000 beachtet werden.
Wegen der Festschreibung des Versicherungswertes im 1914er-Modell auf die Preise von 1914 bzw. wegen der Fixierung der Risikoübernahme im Wohnflächenmodell entsprechend der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Gebäudes ist bei Änderungen des Baupreisniveaus während der Vertragszeit eine Anpassung der Beiträge für die Gebäudeversicherung Beitragsvergleich an die damit einhergehenden veränderten Leistungsanforderungen des Versicherers notwendig. Dies geschieht in jährlichen Intervallen.
Sie wurde gewährt der erweiterten EC-Versicherung, ECB 99 oder Klausel 9511 zu den ECB 87 für die Sachversicherung und nach Klausel 9611 zu den ECBUB 87 in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Rahmen dieser Deckungen war auch die Versicherung von Einzelgefahren möglich. Mit Wirkung seit 1. Januar 2009 sind diese Bedingungen durch die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung und die Bedingungen für die Gebäudeversicherung zusätzlicher Gefahren.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Passend zu Ihrer Gebäudeversicherung, eine günstige Hausratversicherung mit optimalen Leistungen finden.
Schon ab
1,49 €
monatl.
Hier eine günstige und gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden. Jetzt Beiträge vergleichen und sparen.
Jetzt bis
280,- €
sparen
Ständig steigende Gaspreise? Wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Gasanbieter und sparen Sie bares Geld.
Jetzt bis
350,- €
sparen
Strompreise werden immer teurer. Finden Sie hier günstige Stromanbieter und wechseln Sie bequem online.
Weitere Informationen über die Gebäudeversicherung
Denn auch die relativ unbekannten Versicherungsunternehmen bieten einen hervorragenden Kundenservice und garantieren Ihnen eine schnelle Schadenregulierung, sowie einen großen Umfang für versicherte Kosten und versicherte Gefahren. Durch die Bewertung von Kunden für den jeweiligen Anbieter haben Sie einen Überblick, wie andere Versicherungsnehmer mit den Leistungen und dem Kundenservice der jeweiligen Gesellschaft zufrieden sind.
Sparen Sie sich durch den von uns angebotenen Beitragsvergleich einen nicht unerheblichen Zeitaufwand im Gegensatz zu dem, den Sie aufbringen müßten, wenn Sie auf herkömmliche Methoden die verschiedenen Anbieter vergleichen wollten, also von Versicherungsbüro zu Versicherungsbüro fahren und sich von der jeweiligen Gebäudeversicherung einzeln Angebote anfertigen lassen und diese zu Hause vergleichen.
Bei Bedarf bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz ganz bequem online abzuschließen. Sollten Sie Fragen haben, oder Hilfe benötigen steht Ihnen unser Telefonsupport gern zu Ihrer Verfügung.
Gebäudeversicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat für diesen Versicherungszweig keine Musterbedingungen herausgegeben. Die Ausführungen beziehen sich deshalb auf unternehmensindividuelle Versicherungsbedingungen. Im Rahmen dieses Beitrages werden das mögliche Schadenpotenzial und die derzeitigen Absicherungsmöglichkeiten der PV-Anlagen für Wohngebäude dargestellt. Für Unternehmen, die PV-Anlagen am Gebäude in Form von Fassadenanlagen, sind risikospezifischen Besonderheiten der Anlage berücksichtigt.
Großunternehmen arbeiten grundsätzlich mit einer erheblichen Selbstbeteiligung. Kleinbetriebe bzw. mittelständische Unternehmen sollten bei der Festlegung der Risikobeteiligung berücksichtigen, dass oft enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen und deshalb eine aussagefähige Statistik für die Festlegung des Selbstbehalts nicht zur Verfügung steht. Die Höhe des Selbstbehaltes zur Gebäude Versicherung sollte sich wie üblich an den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens und an der Prämienersparnis orientieren.
Sicherstellung der vertragsgemäßen Verwendung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls, Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf steht dem VN jedoch bei Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zur Höhe des Versicherungswertes des Gebäude Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten zum Neuwert zu, ohne dass die Verwendung des den Zeitwertschaden übersteigenden Entschädigungsbetrags gesichert sein muss. Verwendung der Entschädigung für versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung.
Infos zur Gebäudeversicherung
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes.
Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs-Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Gebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
Besonderen Bedingungen für die Gebäude Versicherung weiterer Elementarschäden in der Gebäude-, Hausrat-, Geschäfts- und Industrieversicherung zur planmäßigen Verwendung genehmigt. Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der VWG haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen Gebäudeversicherung sind 550.000 Zusatzversicherungen abgeschlossen worden.
Gebäudeversicherung Beitragsvergleich
Die Sturm- und die Hagelversicherung sind als eigenständige Versicherungssparten ebenfalls der Elementarversicherung zuzuordnen. Auch in der Technischen Gebäudeversicherung und Transportversicherungen sind Elementargefahren mitversichert. Aufgrund der erheblichen Nachfrage bieten die VU seit einigen Jahren eine erweiterte Elementarschadendeckung für Hausrat, Gebäude und industrielle Risiken an. Ergänzt wird sie durch die Elementarschaden Mietverlust- und Klein Betriebsunterbrechungsversicherung.
Änderungen des Versicherungswertes infolge Baupreisänderungen muss der VN selber beobachten und für die richtige und rechtzeitige Anpassung der Versicherungssumme sorgen. Da Baupreissteigerungen während der Vertragszeit leicht übersehen werden können und deshalb die Gefahr einer (zeitweiligen) Unterversicherung besteht, ist eine Neuwertversicherung zu aktuellen Baupreisen nicht ratsam. Statt zum Neuwert können Gebäude auch zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert durch die Gebäudeversicherung Beitragsvergleich versichert werden.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hinsichtlich der besonderen, die Feuerversicherung betreffenden Bestimmungen für die Gebäudeversicherung auch insoweit anwendbar, als sie die Gefahren Leitungswasser und Sturm in das Gebäude einschließen (ausgenommen die Bestimmungen über den Realrechtsgläubigerschutz). Die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2008) und die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2000 als Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vereinigen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Gebäudeversicherung
Sengschäden - Aus der Definition des Brandbegriffs ergibt sich, dass Sengschäden im Gebäude nicht versichert sind, außer wenn sie durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind, wie die VGB klarstellend vermerken. Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen - Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Widerruft der Kunde den Gebäudeversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den gezahlte Prämien als auch für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Gebäudeversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.
Photovoltaikanlagen haben ihren Preis, deshalb sollte eine mögliche Risiko-vorsorge auch durch den Abschluss entsprechender zusätzlicher Gebäude Versicherungen überlegt werden. Bei der Montageversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, die die gesamte PV-Anlage während der Bau-/Montagezeit abdeckt. Zu den versicherten Sachen gehören insbesondere, Photovoltaikmodule und Sonnenkollektoren, Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren, Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler, Überspannungseinrichtungen und Verkabelung.
Allgemeines rund um das Thema Gebäudeversicherung
Gebäude Zubehör ist mitversichert. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Der Instandhaltung dienen beispielsweise hierfür vorrätig gehaltene Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen, Ersatzteile für technische Gebäudebestandteile wie z.B. für die Sanitäranlagen.
Die Gebäudeversicherung Beitragsvergleich leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück des Gebäude befinden und der VN die Gefahr trägt.
Ein Gebäude Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. In der Praxis wird der Antrag regelmäßig vom Kunden gestellt, wenn auch die Initiative häufig von einem Versicherungsvermittler ausgeht. Im Fall des Direktvertriebs wendet sich der Interessent aufgrund von Prospekten oder Zeitungsanzeigen bzw. über das Internet an das Versicherungsunternehmen.
Nützliche Informationen über die Gebäudeversicherung
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Gebäude an der bisherigen Stelle, es sei denn, dass dies rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten ist; es genügt dann die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soll nach einem Versicherungsfall das Gebäude nicht in der gleichen Art und Zweckbestimmung oder an anderer Stelle wiederhergestellt werden, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Gebäude Versicherer zu klären, ob im konkreten Fall seinerseits Bedenken bestehen.
Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Gebäude unverzüglich der Polizei anzuzeigen, dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen, das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch die Gebäudeversicherung Beitragsvergleich freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung aufzubewahren;
Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Gebäudeversicherung weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Versicherung besteht nunmehr auch in der Gebäudeversicherung nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden am Gebäude durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.
Empfehlungen und Tipps
Mit dem auf unserer Webseite integrierten Gebäudeversicherung Beitragsvergleich können Sie ganz einfach die Gebäudeversicherung berechnen und im Anschluß die Leistungen und Tarife der verschiedenen Gebäudeversicherung berechnen. Neben guten Leistungen erwarten alle Versicherungsnehmer von auch günstige Beiträge. Es gibt für die Beitragsbemessung eine Reihe von wichtigen Faktoren, die eine Rolle spielen.
So zum Beispiel ist neben den von Ihnen gewünschten Versicherungsleistungen auch das regionale Gebiet, in dem sich Ihr Objekt befindet ein ausschlaggebender Punkt, der die Beitragshöhe ausmacht. Generell gilt, das eine Gebäudeversicherung günstig sein kann, aber gleichfalls auch ein Optimum an Leistungen enthält.
Sie befinden sich:
Startseite »
Gebäudeversicherung Beitragsvergleich