Waldenburger Einfamilienhausversicherung
Die Waldenburger Versicherung AG wurde im Jahre 2000 gegründet und hat sich seitdem in den Sparten Sach- und Haftpflicht wie beispielsweise die Waldenburger Einfamilienhausversicherung als Spezialversicherer am Markt etabliert.
Als kleines Unternehmen stehen wir für schlanke Organisation, schnelle Abläufe und kurze Entscheidungswege. Für die meisten Hausbesitzer stellt das Eigenheim vor allem die private Altersvororge dar. Daher sollte gerade für das Wohngebäude ein optimaler Versicherungsschutz, welcher alle Gefahren und Risiken deckt im Vordergrund stehen.
Genau hier setzt die Waldenburger Versicherung an. Neben Ihrem kundenfreundlichen Service wird vor allem eine schnelle und unbürokratische Schadensabwicklung zum Wohl des Versicherten in den Vordergrund gestellt. Ob durch hervorragende Leistungsangebote, oder die niedrigen Beiträge.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Einfamilienhausversicherung
Zu der Unterschrift des Antragstellers kommen die Unterschrift des Vermittlers sowie ggf. die Unterschrift der Eltern als gesetzliche Vertreter, falls der Antragsteller noch minderjährig ist, und in der Einfamilienhausversicherung die Unterzeichnung durch die zu versichernde Person, sofern sie nicht mit dem Antragsteller und späteren Versicherungsnehmer identisch ist. Der Antrag nimmt ausdrücklich auf die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sparte Bezug, die Vertragsbestandteil werden sollen.
Gebäudezubehör ist ist in einer Einfamilienhausversicherung mitversichert. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Der Instandhaltung dienen beispielsweise hierfür vorrätig gehaltene Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen, Ersatzteile für technische Gebäudebestandteile wie z.B. für die Sanitäranlagen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, einem vom Antrag abweichenden Versicherungsschein der Einfamilienhausversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang zu widersprechen. Macht er keinen Gebrauch vom Widerrufsrecht, gelten die Abweichungen als genehmigt. Voraussetzung ist, dass die Einfamilienhausversicherung den Kunden auf jede Abweichung und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hinweist. Zusätzlich muss er bei Übermittlung des Versicherungsscheins darauf hinweisen, dass die Abweichungen als genehmigt gelten.
Des Weiteren gilt der Unterversicherungsverzicht nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung bei Vertragsabschluss zugrunde liegende Bauzustand des Einfamilienhaus nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde Baumaßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Einfamilienhaus Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dieser Unterversicherungsverzicht betrifft nur die Gleitende Neuwertversicherung. Wird abweichend davon eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung oder eine Einfamilienhausversicherung zum Gemeinen Wert abgeschlossen, trägt der VN das Risiko einer Unterversicherung.
Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leistet die Einfamilienhausversicherung Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sie der Entsorgung durch die Waldenburger Einfamilienhausversicherung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Klausel zur Sturmversicherung, Klausel PK 7363 schließt mit Wirkung für die Gefahren Sturm und Blitzschlag die notwendigen Kosten ein, die für das Entfernen, den Transport und die Entsorgung waren.
Bewertungsgrundlage nach VGB 2008 (Wohnfläche). Einen Versicherungswert gibt es nach den VGB 2008 (Wohnfläche) nicht, und somit wird im Versicherungsvertrag auch keine Versicherungssumme ausgewiesen. Hier beschreiten die Waldenburger Einfamilienhausversicherung bei gleichem Leistungsversprechen wie beim 1914er-Modell - einen anderen Weg, das Risiko der Gefahrenübernahme zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der im Antrag aufzunehmenden Einfamilienhaus beschreibung mit Angaben über, Grundfläche in Quadratmetern, Voll- oder Teilkeller bzw. nicht unterkellert.
Die ECB 99 stellen nun keine Annex-Deckung zu den AFB dar. Deshalb mussten neben den bisherigen speziellen Bestimmungen der ECB 87 und der VdS-Klausel 9511 auch die üblichen allgemeinen Regelungen von Bedingungen der Waldenburger Einfamilienhausversicherung berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise ist auch für die ECB 2008 und ECBUB 2008 beibehalten worden. Versicherungsbedingungen müssen seit Mitte 1994 nicht mehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Ausnahme, Pflichtversicherungen).
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hinsichtlich der besonderen, die Feuerversicherung betreffenden Bestimmungen für die Einfamilienhausversicherung auch insoweit anwendbar, als sie die Gefahren Leitungswasser und Sturm einschließen (ausgenommen die Bestimmungen über den Realrechtsgläubigerschutz). Die Allgemeinen Einfamilienhausversicherung Bedingungen (VGB 2008) und die Allgemeinen Einfamilienhausversicherung Bedingungen (VGB 2000 als Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vereinigen.
Der VN ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Waldenburger Einfamilienhausversicherung in Textform Fragen zum Risiko stellt. Auch wenn ein anderer (z.B. der Versicherungsvermittler) für Sie das Antragsformular ausgefüllt hat, sollten Sie das Antragsformular sorgfältig durchlesen und prüfen, ob alle Fragen richtig und vollständig beantwortet sind. Den Versuch, den Versicherer im Zusammenhang mit der Schadenermittlung arglistig zu täuschen.
Bei Vereinbarung der Klausel PK 7360 sind auch solche Restwerte zu entschädigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt für die erhöhten Aufwendungen auf einen zu vereinbarenden Betrag, für die Restwerte mit dem Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Anspruch des VN auf Zahlung des Teils der Entschädigung durch die Einfamilienhausversicherung, ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
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Weitere Informationen über die Waldenburger Einfamilienhausversicherung
Gegründet wurde die Waldenburger Versicherung im Jahr 1999 und begann im Jahr 2000 aktiv mit ihrem Geschäftsbereich in den Bereichen Sachversicherungen (unter anderem auch die Einfamilienhausversicherung), dem Haftpflicht- und Unfallversicherungsgebiet. Im gleichen Jahr folgte die Einführung eines neuartigen Deckungskonzeptes, die Multi Risk Police für klein- und mittelständische Handwerksbetriebe.
2005 entwickelte die Waldenburger eine Spezialdeckung für Photovoltaikanlagen und seit 2010 begann die Geschäftstätigkeit der gewerblichen und industriellen Einfamilienhausversicherung, Haftpflichtversicherung und andere Sachversicherungen. Die Bestandskunden der Waldenburger geben für das gesamte Versicherungskonzept eine positive Bewertung ab und sind von den Leistungen überzeugt.
Denn jeder Immobilienbesitzer, ob für das kleinere Einfamilienhaus, die große Villa auf dem Land, das eigene Feriendomizil, oder Eigentümer und Verwalter eines Mehrfamilienhaus. Es sollte niemand auf die bestmögliche Absicherung seiner Immobilie verzichten.
Einfamilienhausversicherung
Im Totalschadenfall des Einfamilienhaus ohne verbliebene verwertbare Reste steht bei einer dem Versicherungswert entsprechenden Versicherungssumme für diese Vermögensschäden kein Betrag mehr zur Verfügung. Der VN erhält somit zum Beispiel keine Entschädigung für die regelmäßig entstehenden Aufräumungs- und Abbruchkosten. Um einem solchen Mangel vorzubeugen, bieten sich zwei Lösungen an. Bei der Festsetzung der Versicherungssumme wird für zusätzlich anfallende Kosten in der Versicherungssumme ein angemessener Betrag berücksichtigt.
Für Baden-Württemberg war von 1960 bis Mitte 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Einfamilienhaus gesetzlich vorgeschrieben. Rund 80 Prozent der VN haben diese Deckung freiwillig fortgeführt. Die bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossenen Haushaltsversicherungen schlossen Schäden ein, die durch Hochwasser an Sachen innerhalb von Einfamilienhaus entstehen. Zur Feuer-Pflichtversicherung für Einfamilienhaus gab es eine freiwillige Ergänzung gegen weiter zufällig eintretende Elementarereignisse, die Hochwasser und Überschwemmung einschlossen.
So hat das Wohnflächenmodell doch den Nachteil, dass es dem Versicherungsinteressenten erschwert ist, sich einen schnellen Marktüberblick über den günstigsten Beitrag zu verschaffen. Genügt es ihm beim 1914er-Modell des Einfamilienhaus, den Beitragssatz je Tausend Euro Versicherungssumme zu erfragen, erhält er beim Wohnflächenmodell einen Beitragsüberblick erst, wenn er den angefragten Versicherern die oben skizzierten Informationen geliefert hat und diese daraufhin die Beitragsermittlungen vorgenommen haben.
Infos zur Einfamilienhausversicherung
Die Annahme des Antrags wird entweder ausdrücklich in einem gesonderten Annahmeschreiben oder konkludent durch Übersendung des Versicherungsscheins mit der Rechnung über die erste Prämie erklärt. Mit dem Zugang der Annahmebestätigung oder der Urkunde beim Antragsteller ist der Vertrag formell zustande gekommen. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag des Einfamilienhaus Versicherers. Besteht die Entscheidung des Versicherers in der Annahme des Antrags mit der Einschränkung.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Insoweit besteht Übereinstimmung mit den AFB der Einfamilienhausversicherung 2008, sodass auf die Interpretationen im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen werden kann. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf Sachen. So ist beispielsweise der Versicherungsfall gegeben, wenn ein Blitz in einen vor dem versicherten Einfamilienhaus stehenden Baum einschlägt und das Gebäude beschädigen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Risikoerfassung und -bewertung bei Elementarschäden besonders schwierig ist, weil Stürme einen größeren Teil des Kontinents erfassen und deshalb mehrere Werke gleichzeitig gefährden können, Überschwemmungen und Hochwasser zwar weitgehend regional begrenzt verlaufen, in ihrer Auswirkung jedoch schwer einschätzbar sind und Erdbebenschäden am Einfamilienhaus in gleicher Weise betrachtet werden müssen, enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen.
Waldenburger Einfamilienhausversicherung
Die Sturm- und die Hagelversicherung sind als eigenständige Versicherungssparten ebenfalls der Elementarversicherung zuzuordnen. Auch in der Technischen Einfamilienhausversicherung und Transportversicherungen sind Elementargefahren mitversichert. Aufgrund der erheblichen Nachfrage bieten die VU seit einigen Jahren eine erweiterte Elementarschadendeckung für Hausrat, Einfamilienhaus und industrielle Risiken an. Ergänzt wird sie durch die Elementarschaden Mietverlust- und Klein Betriebsunterbrechungsversicherung.
Bewertungsgrundlage nach VGB 2008 (Wohnfläche). Einen Versicherungswert gibt es nach den VGB 2008 (Wohnfläche) nicht, und somit wird im Versicherungsvertrag auch keine Versicherungssumme ausgewiesen. Hier beschreiten die Waldenburger Einfamilienhausversicherung - bei gleichem Leistungsversprechen wie beim 1914er-Modell - einen anderen Weg, das Risiko der Gefahrenübernahme zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der im Antrag aufzunehmenden Einfamilienhaus beschreibung mit Angaben über, Grundfläche in Quadratmetern, Voll- oder Teilkeller bzw. nicht unterkellert.
Durch chemische Vorgänge aus versicherten Sachen entstanden sind und die den Grund und Boden des Versicherungsortes des Einfamilienhaus beaufschlagen oder das Erdreich durchdringen. In letzterem Fall werde das Erdreich insgesamt zum Objekt der Aufräumung. Rühren die Schadstoffe allerdings ausschließlich aus nicht versicherten Sachen, könne (übrigens anders als nach den AFB 87) aus der Einfamilienhausversicherung für die Aufräumung durch Dekontamination Entschädigung nicht verlangt werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Einfamilienhausversicherung
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen. Der Begriff Wasserversorgung umfasst nicht nur die Frischwasserzuführung, sondern auch das abzuleitende Verbrauchswasser. Aus Leitungsrohren muss das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten sein. Die Art des Rohrmaterials im Einfamilienhaus ist unerheblich, sofern es die erforderliche Festigkeit besitzt, dem Wasserdruck standzuhalten. Unter diesen Voraussetzungen sind auch Schläuche als Rohre anzusehen.
Widerruft der Kunde den Einfamilienhausversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den gezahlte Prämien als auch für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Einfamilienhausversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.
Der VN ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Einfamilienhaus Versicherer in Textform Fragen zum Risiko stellt. Auch wenn ein anderer (z.B. der Versicherungsvermittler) für Sie das Antragsformular ausgefüllt hat, sollten Sie das Antragsformular sorgfältig durchlesen und prüfen, ob alle Fragen richtig und vollständig beantwortet sind. Den Versuch, den Versicherer im Zusammenhang mit der Schadenermittlung arglistig zu täuschen.
Allgemeines rund um das Thema Einfamilienhausversicherung
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten im Einfamilienhaus sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Die Waldenburger Einfamilienhausversicherung leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück des Einfamilienhaus befinden und der VN die Gefahr trägt.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist, werden individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen. In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Einfamilienhaus Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.
Nützliche Informationen über die Einfamilienhausversicherung
Der Anpassungsfaktor berücksichtigt auch die Mehrwertsteuer. Er ist also auf Gebäude von nicht vorsteuerabzugsberechtigten VN ausgerichtet. Ist der VN hinsichtlich des versicherten Einfamilienhaus vorsteuerabzugsberechtigt und hat er deshalb im Versicherungsfall Anspruch nur auf Entschädigung des Nettobetrages, zahlt er im Vergleich zum Nichtvorsteuerabzugsberechtigten einen zu hohen Beitrag. Dies kann der VN nicht etwa umgehen, indem er die Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil kürzt.
Zum Deckungsumfang siehe die gesonderten Beiträge Einfamilienhausversicherung und Elementarschadenversicherung. Die wesentlichen Gefahren und Schäden am Einfamilienhaus können also schon im Rahmen der Waldenburger Einfamilienhausversicherung abgedeckt werden. Die Solarversicherung ist deshalb eine Art Vollkaskoschutz. Der Versicherer Helvetia beschreibt die neue Photovoltaikversicherung beispielsweise wie folgt. Die neue Photovoltaikversicherung der Helvetia sichert diese Investition umfassend ab. Und das nicht nur gegen klassische Risiken, sondern auch gegen Bedienungsfehler.
Der Begriff Nässeschäden wurde neu eingeführt. Damit soll klargestellt werden, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden an Sachen erstreckt, die durch fehlendes Leitungswasser zerstört werden. Rohrbruchbedingtes Fehlen von Wasser in einem Heizkessel führt zu dessen Beschädigung. Auslaufendes Wasser aus einem Aquarium führt zum Verenden der Fische. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Einfamilienhaus, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Empfehlungen und Tipps
Die Waldenburger Einfamilienhausversicherung bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge im Einfamilienhausversicherung Preisvergleich. Immer Hausbesitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Versicherers für diesen Anbieter und sind mit dem Leistungsangebot sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Darüberhinaus konnte die Waldenburger durch Ihre guten Bewertungen bei unabhängigen Verbraucherinstituten, wie beispielsweise Finanztest mit Ihrem Preis Leistungsangebot überzeugen, wie diese auch durch die VHV Einfamilienhausversicherung gewährleistet werden.