Gute Einfamilienhausversicherung
Eine Gute Gebäudeversicherung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, indem diese schnell und so unbürokratisch, wie möglich, den Betroffenen Hilfe leistet, um das beschädigte Haus zu reparieren, oder wieder aufzubauen. Wer auf den Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung verzichtet, riskiert nicht nur seinen finanziellen Ruin, sondern auch den seiner Familie.
Die Anzahl an Naturkatastrophen zum Beispiel durch Stürme, Hochwasser, oder im Winter starke Schneefälle steigt von Jahr zu Jahr an, vor allem sind mittlerweile auch viele deutsche Regionen betroffen. Müßten Hausbesitzer diese Kosten aus eigenen finanziellen Mitteln aufbringen, wäre dies in vielen Fällen fast unmöglich und in vielen Fällen sind solche Schäden mit dem finanziellen Ruin der Betroffenen verbunden.
Bevor Sie sich für einen konkreten Anbieter entscheiden, sollten Sie sich zum Beispiel über die versicherten Gefahren und Leistungseinschlüsse informieren, damit Ihr Gewerbe,- oder Wohnimmobilie einen bestmöglichen Versicherungsschutz erhält und Sie im Bedarfsfall finanziell abgesichert sind.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Einfamilienhausversicherung
Zu Wohnzwecken dienendes Gebäudezubehör im Rahmen einer Einfamilienhausversicherung ist insbesondere in Mehrfamilienhäusern anzutreffen. Hierunter fallen Heizstoffe für Sammelheizungen, Gemeinschaftswasch- und -trockenanlagen, Gebührenzähler der Gas-, Wasser- und Stromversorgung u. dgl. Da nur solches Zubehör mitversichert ist, dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, können sich bei gemischt genutzten Gebäuden Abgrenzungsprobleme ergeben. Für solche Fälle, aber auch für Gebäudezubehör, welches ausschließlich gewerblichen Zwecken dient.
Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN der Einfamilienhausversicherung richtet sich bei zerstörten Gebäuden oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem Neuwert (bei Einfamilienhausversicherung zum Zeitwert/Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.
Gibt der VN im Versicherungsantrag den Neubauwert nach Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so übernimmt die Einfamilienhausversicherung die Umrechnung auf den Versicherungswert 1914. Zu beachten ist jedoch, dass der objektive Neubauwert maßgebend ist und deshalb z.B. Eigenleistungen des VN oder besondere Kostenvergünstigungen ebenfalls zu bewerten sind. Sofern nachträgliche Aus- und Erweiterungsbauten vorgenommen worden sind, ist auch eine damit verbundene Wertsteigerung hinzuzurechnen.
Im Totalschadenfall ohne verbliebene verwertbare Reste des Einfamilienhaus steht bei einer dem Versicherungswert entsprechenden Versicherungssumme für diese Vermögensschäden kein Betrag mehr zur Verfügung. Der VN erhält somit zum Beispiel keine Entschädigung für die regelmäßig entstehenden Aufräumungs- und Abbruchkosten. Um einem solchen Mangel vorzubeugen, bieten sich zwei Lösungen an. Bei der Festsetzung der Versicherungssumme wird für zusätzlich anfallende Kosten in der Versicherungssumme ein angemessener Betrag berücksichtigt.
Will der Versicherungsnehmer den Freistellungsanspruch gegenüber seiner Gute Einfamilienhausversicherung an den Geschädigten abtreten und diesem insoweit einen Direktanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des VN verschaffen, kann der Versicherer dies durch Allgemeine Versicherungsbedingungen nicht ausschließen. Schadensregulierung durch die Versicherung)Wird der Versicherungsnehmer von einem Dritten in Anspruch genommen, hat er die Regulierung des Schadens gemäß den Versicherungsbedingungen grundsätzlich seinem Versicherer zu überlassen.
Aus der Definition des Brandbegriffs ergibt sich, dass Sengschäden im Einfamilienhaus durch die Gute Einfamilienhausversicherung nicht versichert sind, außer wenn sie durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind, wie die VGB klarstellend vermerken. Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen - Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Selbstbehalte und die Vereinbarung von Haftungslimiten erforderlich sein, um Versicherungsschutz durch die Gute Einfamilienhausversicherung bieten zu können. Außerdem werden für gefährdete Objekte risikoadäquate Prämien gefordert. Hochexponierte Risiken sind im liberalisierten Versicherungsmarkt gegen Hochwasserschäden nicht versicherbar. Um die Beeinträchtigung des Unternehmens durch Elementarereignisse zu analysieren, d.h. das Risikopotenzial festzustellen, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise.
Durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen im Einfamilienhaus (Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn die Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.), an Laden- und Schaufensterscheiben, Gefahren der Feuerversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an durch die Einfamilienhausversicherung versicherten Sachen, solange das versicherte Einfamilienhaus noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.
Aber auch Marder verursachen Schäden an Schläuchen und Leitungen und lösen kostspielige Reparaturen aus. Schließlich können auch reine Betriebsschäden durch Kurzschluss und Materialfehler zu nicht zu unterschätzenden Schäden führen. Für Bodenanlagen auf freien Flächen kommen noch Schäden durch Diebstahl und Vandalismus hinzu. Um Schäden soweit wie möglich zu vermeiden, ist zur Risikovorsorge durch eine Gute Einfamilienhausversicherung zunächst einmal die fachgerechte und sorgfältige Montage der Anlage wichtig.
Vertragspartner der Einfamilienhausversicherung ist ausschließlich der Versicherungsnehmer, der die Prämie zu entrichten hat und den Versicherungsschein erhält. Dem Versicherten stehen bei Eintritt des Versicherungsfalls die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu. Er kann sie jedoch grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist oder wenn der Versicherungsnehmer zustimmt. Für den Abschluss eines Versicherungsvertrags gelten grundsätzlich die Regeln des Zivilrechts.
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Weitere Informationen über die Einfamilienhausversicherung
Auf dem Versicherungsmarkt gibt eine Vielzahl von Gebäudeversicherungen mit unterschiedlichen Tarifen und Leistungen und nicht zuletzt erheblichen Beitragsunterschieden. Finden Sie durch unseren Gebäudeversicherung Onlinevergleich zwischen allen eine Gute Einfamilienhausversicherung, welche Ihnen ein faires Preis Leistungsverhältnis bietet.
Wie wirken sich beispielsweise die regionalen Gebiete auf die Höhe der Beiträge aus? In weniger gefährdeten Gebieten sind die Beiträge wesentlich geringer, als in Regionen, in denen es häufiger zu Elementarschäden kommt. Diese und eine Reihe weitere Faktoren spielen bei der Beitragsfindung eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grund haben wir für Sie einen Beitragsrechner integriert, der alle Risiken berücksichtigt und Ihnen die Beiträge aller Anbieter errechnet und Ihnen einen Überblick über die jeweilig angebotenen Leistungen gibt und Sie diese miteinander vergleichen können.
Einfamilienhausversicherung
Die Rechtsfolgen der Verletzung sind vielseitig; die Folgen können Vertragsänderung, Rücktritt und Leistungsfreiheit sowie Kündigung sein. Hat der VN die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Einfamilienhaus Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Einfamilienhausversicherung rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom VN unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil.
Großunternehmen arbeiten grundsätzlich mit einer erheblichen Selbstbeteiligung. Kleinbetriebe bzw. mittelständische Unternehmen sollten bei der Festlegung der Risikobeteiligung berücksichtigen, dass oft enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen und deshalb eine aussagefähige Statistik für die Festlegung des Selbstbehalts nicht zur Verfügung steht. Die Höhe des Selbstbehaltes zur Einfamilienhaus Versicherung sollte sich wie üblich an den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens und an der Prämienersparnis orientieren.
Indes hat der für das versicherte Einfamilienhaus vorsteuerabzugsberechtigte VN zu den VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7760 die Möglichkeit, die Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil zu reduzieren. Mit dieser Klausel gilt vereinbart, dass ein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer in Schadenfall nicht besteht, soweit die Versicherungssumme entsprechend niedriger als der Versicherungswert festgesetzt wurde.
Infos zur Einfamilienhausversicherung
Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung herleiten. Falls Versicherungsnehmer und Einfamilienhaus Versicherter nicht dieselbe Person sind spricht man von einer Versicherung für fremde Rechnung. Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsvertrag dann im Namen für den Versicherten abgeschlossen.
Diese Definition entspricht derjenigen der gewerblichen Feuerversicherung für Einfamilienhaus, in jener ist allerdings zusätzlich noch die Explosion eines Behälters definiert. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Was im Einzelnen unter die Gefahr Luftfahrzeuge als Sammelbergriff fällt, wird in den VGB der Einfamilienhausversicherung nicht eigens gesagt. Deshalb bleibt auf das Luftfahrtgesetz zurückzugreifen, das in § 1 Nr. 2 den Begriff Luftfahrzeuge definiert.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Einfamilienhaus Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Gute Einfamilienhausversicherung
Auch für gewerbliche Risiken kann eine Einfamilienhausversicherung der Elementarschäden über die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) erreicht werden. Der Deckungsumfang für Einfamilienhaus entspricht dem, der für Wohngebäude und Hausrat gewährt wird. Die Elementarversicherung wird mit der gewerblichen Sturmversicherung gebündelt. Für industrielle Risiken stand die Elementarschadendeckung grundsätzlich im Rahmen der Extended-Coverage Versicherung (EC) zur Verfügung.
Erhöht sich der Versicherungswert des Einfamilienhaus durch wertsteigernde Baumaßnahmen, so ist zur Vermeidung von Unterversicherung die Versicherungssumme dementsprechend für die Gute Einfamilienhausversicherung anzupassen. Nach den VGB 2008 besteht jedoch innerhalb der laufenden Versicherungsperiode bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode für den erhöhten Wert der Einfamilienhaus Versicherungsschutz. Zur vollen Deckung in der darauffolgenden Versicherungsperiode ist eine Anpassung der Versicherungssumme an den gestiegenen Wert zu veranlassen.
Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle und sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, insbesondere Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper. In dieser beispielhaften Aufzählung wird abschließend Flugkörper in gewissem Sinne als Synonym für Luftfahrzeuge verwendet, dadurch entfällt die Differenzierung zwischen bemannt und unbemannt. Begriffliche Klarstellungen und die Berücksichtigung des technischen Fortschritts haben zu einer Neufassung dieser Bestimmung für Einfamilienhaus beigetragen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Einfamilienhausversicherung
Die VGB enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt z.B. eine versicherte Einfamilienhaus einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle.
Vertragspartner der Einfamilienhausversicherung ist ausschließlich der Versicherungsnehmer, der die Prämie zu entrichten hat und den Versicherungsschein erhält. Dem Versicherten stehen bei Eintritt des Versicherungsfalls die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu. Er kann sie jedoch grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist oder wenn der Versicherungsnehmer zustimmt. Für den Abschluss eines Versicherungsvertrags für Einfamilienhaus gelten grundsätzlich die Regeln des Zivilrechts.
Indes bieten die Einfamilienhaus Versicherer inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Einfamilienhaus zutreffend beantwortet.
Allgemeines rund um das Thema Einfamilienhausversicherung
Versichert sind auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens am Einfamilienhaus, die der VN für geboten halten durfte (Rettungskosten). Die für notwendig gehaltenen Kosten sind auch dann zu ersetzen, wenn die Maßnahmen erfolglos waren. Ausgenommen von den Rettungskosten sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zu Hilfeleistungen Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Sturmflut, durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) (Deckung über Elementarschadenversicherung möglich). Der Ausschluss von Schäden durch Schneedruck führt auch dann zur Leistungsfreiheit der Gute Einfamilienhausversicherung, wenn Sturm mitursächlich für den Schaden am Einfamilienhaus war, dieser also nur durch das Zusammenwirken von Schneedruck und Sturmeinwirkung entstehen konnte.
Die Einfamilienhausversicherung hat ihre Leistung bzw. seine Freistellungsverpflichtung gegenüber dem Einfamilienhaus Besitzer entweder durch die Befriedigung begründeter oder durch die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche zu erbringen. In den klassischen Haftpflichtversicherungen von Einfamilienhaus und Grundbesitzern besteht kein Direktanspruch des geschädigten Dritten gegenüber dem Haftpflichtversicherer. Anspruchsgegner ist vielmehr stets der Versicherungsnehmer als Schädiger.
Nützliche Informationen über die Einfamilienhausversicherung
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Einfamilienhaus an der bisherigen Stelle, es sei denn, dass dies rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten ist; es genügt dann die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soll nach einem Versicherungsfall das Einfamilienhaus nicht in der gleichen Art und Zweckbestimmung oder an anderer Stelle wiederhergestellt werden, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Einfamilienhaus Versicherer zu klären, ob im konkreten Fall seinerseits Bedenken bestehen.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Gute Einfamilienhausversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Einfamilienhaus Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
Versuchen Sie, in Ihren Verhandlungen den Versicherungsschutz bei Bedarf analog der Klauseln 7262 bzw. 7263 auf Frost und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf bzw. außerhalb des Versicherungsgrundstücks auszudehnen. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leitstet der Einfamilienhaus Versicherer Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, soweit sie der Entsorgung versicherter Einfamilienhaus oder Anlagen dienen.
Empfehlungen und Tipps
Eine Gute Einfamilienhausversicherung mit einem bestmöglichen Leistungen muß nicht zwangsläufig teuer sein. Schon ein durchgeführter Einfamilienhausversicherung Preisvergleich kann Ihnen dabei helfen, ein Optimum an Leistungen zu niedrigen Preisen ermöglichen.
Eine gute Einfamilienhausversicherung sollte vor allem eine schnelle Schadenregulierung durchführen, damit die anfallenden Kosten für eine Reparatur, oder den Wiederaufbau Ihres Wohngebäudes nach einem Schaden, schnell abgedeckt werden.
Gerade in Schadensfällen ist es besonders wichtig, einen zuverlässigen Versicherungspartner, wie zum Beispiel die Interlloyd Einfamilienhausversicherung zu haben und Ihnen unbürokratisch und schnell hilfreich zur Seite steht.