Apella Bürogebäudeversicherung
Die Apella Bürogebäudeversicherung bietet mit Ihrem Tarif Apella-Plus-Premium ein rundum Sorglospaket für Makler und Versicherungskunden, ein Konzept drei Risikoträger, sehr schnelle und reibungslose Schadensabwicklung.
Es gibt einige weitere Einschlüsse im Vergleich zum Plus Paket, welche in den Bedingungen, welche Sie im Leistungsvergleich nach der Beitragsberechnung entnehmen können, aufegührt sind. Zudem gehört die Apella mit zu den günstigsten Anbieter im Versicherungssegment Bürogebäudeversicherung.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Bürogebäudeversicherung
Die frühere Regulierungspraxis die Bürogebäudeversicherung sah für die Höhe der Entschädigung die Preise am Schadentag als maßgebend. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls entstehende Preissteigerungen gingen also zu Lasten des VN. Die VGB regeln jetzt, dass Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung entschädigungspflichtig sind, soweit sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. Solche Mehrkosten werden jedoch nicht ersetzt.
Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN der Bürogebäudeversicherung richtet sich bei zerstörten Gebäuden oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem Neuwert (bei Bürogebäudeversicherung zum Zeitwert/Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.
Ein Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. In der Praxis wird der Antrag regelmäßig vom Kunden gestellt, wenn auch die Initiative häufig von einem Versicherungsvermittler ausgeht. Im Fall des Direktvertriebs wendet sich der Interessent aufgrund von Prospekten oder Zeitungsanzeigen bzw. über das Internet an die Bürogebäudeversicherung.
Es ist davon auszugehen, dass Deckung für Bürogebäude im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann, wenn auch für das Massengeschäft der Bürogebäudeversicherung die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Betrieben wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Versicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Vom Risiko abhängig werden im Einzelfall auch Sicherheitsvorkehrungen.
Versichert durch die Apella Bürogebäudeversicherung sind auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens, die der VN für geboten halten durfte (Rettungskosten). Die für notwendig gehaltenen Kosten sind auch dann zu ersetzen, wenn die Maßnahmen erfolglos waren. Ausgenommen von den Rettungskosten sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zu Hilfeleistungen Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Bürogebäude oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen für die Apella Bürogebäudeversicherung nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Obliegenheiten entsprechen denen bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften, nämlich Leistungsfreiheit bei Vorsatz, quotale Kürzung bei grobfahrlässiger Verletzung. Sofern Sie sich aus besonderen Gründen veranlasst sehen, die Schadenstelle zu verändern, und z.B. mit den Aufräumungsarbeiten beginnen, ohne dass Sie die Zustimmung durch die Apella Bürogebäudeversicherung einholen konnten, sollten Sie neben der Sicherstellung beschädigter Teile für weitgehende Beweissicherung sorgen.
Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Bürogebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Bürogebäude Bestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
Besonderen Bedingungen für die Apella Bürogebäudeversicherung weiterer Elementarschäden in der Gebäude-, Hausrat-, Geschäfts- und Industrieversicherung zur planmäßigen Verwendung genehmigt. Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der VWG haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen Bürogebäudeversicherung sind 550.000 Zusatzversicherungen abgeschlossen worden.
Zunächst einmal ist zu überprüfen, welche Versicherungen bereits die Risiken abdecken. So schließt z.B. die Bürogebäudeversicherung grundsätzlich die PV-Anlage ein. Da es sich bei den beschriebenen Versicherungen um Allgefahrendeckungen handelt, ist der Umfang der gebotenen Absicherung groß. Um die Prämie evtl. zu mindern, sollte eine Kombination mit der bereits vorhandenen Bürogebäudeversicherung angestrebt und die Selbstbeteiligung entsprechend gewählt werden.
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Weitere Informationen über die Apella Bürogebäudeversicherung
Die Apella AG ist ein eigenständiges Unternehmen, welches freien Finanzdienstleistern eine kooperative Gemeinschaft ermöglicht. Das erklärte Ziel von Apella ist, Verbraucher am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen.
Hierfür werden durch die Apella AG mit den verschiedensten Versicherern individuelle Versicherungsprodukte auf die Bedürfnisse des Kunden erarbeitet.
Bürogebäudeversicherung
Des Weiteren gilt der Unterversicherungsverzicht nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung bei Vertragsabschluss zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde Baumaßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dieser Unterversicherungsverzicht betrifft nur die Gleitende Neuwertversicherung. Wird abweichend davon eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung oder eine Bürogebäudeversicherung zum Gemeinen Wert des Bürogebäude abgeschlossen, trägt der VN das Risiko einer Unterversicherung.
Die ECB 99 stellen nun keine Annex-Deckung zu den AFB dar. Deshalb mussten neben den bisherigen speziellen Bestimmungen der ECB 87 und der VdS-Klausel 9511 auch die üblichen allgemeinen Regelungen von Sachversicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise ist auch für die ECB 2008 und ECBUB 2008 beibehalten worden. Versicherungsbedingungen für Bürogebäude müssen seit Mitte 1994 nicht mehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Ausnahme, Pflichtversicherungen).
Die frühere Regulierungspraxis der Bürogebäude Versicherer sah für die Höhe der Entschädigung die Preise am Schadentag als maßgebend. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls entstehende Preissteigerungen gingen also zu Lasten des VN. Die VGB regeln jetzt, dass Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung entschädigungspflichtig sind, soweit sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. Solche Mehrkosten werden jedoch nicht ersetzt.
Infos zur Bürogebäudeversicherung
Der Schutz vor Gefahren für das persönliche Wohlergehen sowie für das Hab und Gut hat auch für Bürogebäude besitzer einen hohen Stellenwert. Daher gilt es, die relevanten Risiken zu erkennen, sie möglichst zu vermeiden oder zu minimieren und ihre eventuellen Auswirkungen zu begrenzen. Die gängigste und am meisten verbreitete Form der finanziellen Vorsorge für einen ungewissen Finanzierungsbedarf, der bei der Verwirklichung drohender Gefahren entsteht, ist die Bürogebäudeversicherung.
Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen Risikoverhältnisse gestatten. Generell gilt für Bürogebäude: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Für Neuverträge der Bürogebäudeversicherung, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Bürogebäude Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Apella Bürogebäudeversicherung
Grundsätzlich sind in der Bürogebäudeversicherung Elementargefahren ausgeschlossen. Viele Bürogebäude Versicherungsformen enthalten jedoch durch die Deckung unbenannter Gefahren oder durch ausdrücklichen Einschluss einen mehr oder weniger umfassenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren. So in der Feuerversicherung (Blitzschlag) und in der Leitungswasserversicherung (Frost). In der Industrieversicherung sind die Elementargefahren häufig durch die Allgefahrendeckung abgedeckt.
Ferner sind die zu beachtenden Besonderheiten des Versicherungswertes erläutert. Unter den beschriebenen Voraussetzungen gilt die Versicherungssumme 1914 als richtig ermittelt. Eine solche Schätzung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch den Versicherer. Kann der VN die tatsächlich aufgewendeten Baukosten für das Bürogebäude feststellen, lässt sich der Versicherungswert nach Preisen 1914 durch Umrechnung mit dem Baupreisindex für Bürogebäude des betreffenden Baujahres durch die Apella Bürogebäudeversicherung ermitteln.
Mit diesem Passus soll klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Einbaumöbel/-küchen als Bestandteil des Bürogebäude gelten. Bei den z.B. in Einbauküchen der beschriebenen Art integrierten Elektrogeräten wie Herde, Kühlschränke und dgl. handelt es sich zwar regelmäßig um serienmäßig gefertigte Teile, dennoch können sie nicht isoliert betrachtet werden. Sie bilden nämlich eine Einheit mit dem betreffenden Küchenmöbelstück und sind deshalb als mit diesem versichert zu betrachten.
Tipps zum Versicherungsgebiet Bürogebäudeversicherung
Analog zum Ausschluss von Rückstauschäden durch Grundwasser usw. sollte auch der Ausschluss von Schäden durch Schwamm dann nicht gelten, wenn sie durch Leitungswasser als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs entstehen. Hierzu könnte etwa folgende Vertragvereinbarung in Betracht kommen. In Ergänzung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 cc VGB 2008 gilt der Ausschluss von Schäden durch Schwamm nicht, wenn es sich um Leitungswasserschäden als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs im Bürogebäude handelt.
Widerruft der Kunde den Bürogebäudeversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den gezahlte Prämien als auch für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Bürogebäudeversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.
Die Bestimmung über Unterversicherung gilt entsprechend für die Berechnung der Entschädigung der versicherten Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten und des Mietausfalls. Das heißt, dass dafür eine Unterversicherung im selben Verhältnis angerechnet wird wie für den Hauptschaden am Bürogebäude, obwohl es sich eigentlich um Erstrisikopositionen handelt. Insoweit ist der Erstrisikocharakter dieser Kosten- und Vermögensfolgeschadenpositionen eingeschränkt.
Allgemeines rund um das Thema Bürogebäudeversicherung
Bürogebäude Zubehör ist mitversichert. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Bürogebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Der Instandhaltung dienen beispielsweise hierfür vorrätig gehaltene Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen, Ersatzteile für technische Gebäudebestandteile wie z.B. für die Sanitäranlagen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Sturmflut, durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) (Deckung über Elementarschadenversicherung möglich). Der Ausschluss von Schäden durch Schneedruck führt auch dann zur Leistungsfreiheit der Apella Bürogebäudeversicherung, wenn Sturm mitursächlich für den Schaden am Bürogebäude war, dieser also nur durch das Zusammenwirken von Schneedruck und Sturmeinwirkung entstehen konnte.
Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis vom Bürogebäude Versicherer geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Gegenleistung hat der Versicherungsnehmer die vereinbarte Prämie zu zahlen. Das Versicherungsvertragsrecht ist schuldrechtlicher Natur.
Nützliche Informationen über die Bürogebäudeversicherung
Zerstörte, beschädigte und abhanden gekommene Sachen. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die versicherten Bürogebäude durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der Besitzverlust. Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Bürogebäude erfasst ist, der in adäquatem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht.
Thermische Solaranlagen werden hauptsächlich im Wohngebäudebereich des Bürogebäude für die Erwärmung von Brauchwasser oder zur Raumheizung (Heizungsunterstützung) genutzt. Mögliche Schäden sind im Rahmen der Apella Bürogebäudeversicherung gedeckt. Die Erzeugung von Solarstrom durch PV-Anlagen hat erst mit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des 100.000 Dächer Solarstrom Programms eine größere Bedeutung erlangt, wenn man von der Versorgung von Autobahntelefonen, Parkuhren einmal absieht.
Die arglistige Täuschung gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt worden ist. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) der Wärme ausgesetzte Sachen Brandschäden, die an den versicherten Sachen im Bürogebäude dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (Einschluss über Klausel PK 7161 möglich).
Empfehlungen und Tipps
Die Apella Bürogebäudeversicherung bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge. Immer mehr Bürogebäude Besitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Versicherers für diesen Anbieter und sind mit dem Leistungsangebot in unserem Bürogebäudeversicherung Beitragsvergleich sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Die Apella ist nicht nur eine Billige Bürogebäudeversicherung, sondern durch die indivuelle Gestaltung des Versicherungsschutz, welcher sich speziell an die Bedürfnisse des Kunden orientiert, ist diese auch eine recht gute Bürogebäudeversicherung, wo das Preis Leistungsangebot stimmt.