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Bürogebäudeversicherung - Allgemeine Informationen

Gegenüber den Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung (VGB) wo bereits erhebliche Deckungserweiterungen eingeschlossen sind, müssen diese in der Bürogebäudeversicherung gesondert vereinbart werden. Eine Wohngebäudeversicherung ist jedoch nur dann für gemischt genutzte Wohn- und Bürogebäude anwendbar, wenn das zu versichernde Bürogebäude mehr als 50% Wohnflächenanteil enthält.

Die Tarifierung (Preiskalkulation) einer Bürogebäudeversicherung wird von den Faktoren
Kleiner Haken in grün Versicherungssumme

Kleiner Haken in grün Bauart des Bürogebäude (Zuschläge zum Beispiel für nicht massive Außenwände oder eine Bedachung aus Holz, Stroh o.ä.)
Kleiner Haken in grün Nachbarschaft des Bürogebäude (besonders brandgefährdete Nachbargebäude oder -betriebe führen ebenfalls zu Zuschlägen)
Kleiner Haken in grün Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse des Bürogebäude selber (zum Beispiel Art des im Bürogebäude untergebrachten Betriebes, der gelagerten Stoffe, abgebildet im Tarifierungskennzeichen F im Betriebsartenverzeichnis einer Bürogebäudeversicherung)
geprägt.

Praxistipp

Alle Bürogebäude, die nicht zu wohnzwecken, oder deren Grundfläche zu mehr als 50 Prozent (bei Wohn- und Bürogebäude) gewerblich genutzt werden, müssen mit einer Bürogebäudeversicherung abgesichert werden. Der Begriff Bürogebäude wird daher sehr flexibel ausgelegt. Einerseits dienen solche Gewerbegebäude der Ausübung eines auf Gewinnerzielung ausgerichteten Gewerbes. Andererseits zählen sogar kirchliche oder karitative Gebäude zu Bürogebäude.

Welche Immobilien zählen zu Bürogebäude im Sinne der Bürogebäudeversicherung? Unter den Begriff Bürogebäude fallen zum Beispiel Fabrikationsgebäude, Lagerhallen, Werkstätten, Industrieparks, Büro- und Verwaltungshäuser, Hotels und Gaststätten, Kliniken, Seniorenheime, Einkaufszentren, Warenhäuser, Ladenlokale, SB-Märkte, kirchliche und karitative Einrichtungen In einer Bürogebäudeversicherung werden im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung die Gefahren Feuer, Wasser und Sturm gesonderte Bedingungswerke angewandt.

Bei der Preiskalkulation der Bürogebäude Versicherung fliessen verschiedene Faktoren in die Berechnung ein, wie beispielsweise
Die Versicherungssumme
Die Bauart des Bürogebäude (Es können beispielsweise Aufschläge bei nicht massiven Außenwänden, oder einer weichen Bedachung wie Holz, Stroh ect. erfolgen.)
Die unmittelbare Lage des Bürogebäude (Es können Aufschläge erfolgen, wenn die angrenzenden Gebäude besonders brandgefährdet, wo im Falle eines Brand das Feuer auf das zu versichernde Bürogebäude übergreifen kann.)
Auch Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse des zu versichernden Bürogebäude selber, wenn beispielsweise besonders gefährliche Stoffe in Lagerräumen untergebracht sind, oder des sich im Bürogebäude befindlichen Betrieb.

Bürogebäudeversicherung - Deckungserweiterungen

Der Versicherungsschutz der Bürogebäude Versicherung nach den bereits erwähnten Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist lückenhaft, er stellt nur eine Grundabsicherung dar. Deswegen ist es üblich, Zusatzdeckungen zu vereinbaren. Der Markt ist in diesem Bereich sehr erfinderisch und bringt auch Stilblüten an angeblichen Innovationen mit sich. Aus Kundensicht sinnvoller erscheinen da die zunehmenden All-Risk- oder Multi-Risk-Deckungen, die meist eine hohe Sicherheit vor ärgerlichen Deckungslücken bieten. Hier einige Beispiele für sinnvolle Deckungserweiterungen für Bürogebäude

Kleiner Haken in grün Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Feuerlöschkosten:
Diese sind standardmäßig oft nur mit 5% der Versicherungssumme mitversichert, was in der Praxis oft nicht mehr ausreicht, empfehlenswert sind 10%, angeboten werden teilweise in Paketen auch schon 100 %


Kleiner Haken in grün Dekontamination nach einem Brand:
Diese muss separat versichert werden und sollte ebenfalls mit 10% der Versicherungssumme enthalten sein. Da bei Bränden häufig Verseuchungen des Erdreichs auftreten und die Behörden hier stärker als früher auf eine Entseuchung bestehen, hat der Einschluss große Praxisrelevanz.


Kleiner Haken in grün Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen:
Ähnlich wie die oben erwähnten Aufräumungskosten sind diese Kosten oft nur mit 5% der Versicherungssumme enthalten und sollten auf 10% angehoben werden. Bei älteren Bürogebäude ist die Wahrscheinlichkeit von Auflagen für den Wiederaufbau durch geänderte Bauvorschriften sehr hoch.


Kleiner Haken in grün Sachverständigen-Kosten:
Im Schadenfall ist es häufig erforderlich, eine Einigung über die Entschädigungsleistung mit der Hilfe eines Sachverständigen herbeizuführen.


Kleiner Haken in grün Preisdifferenzversicherung:
Bei Großschäden am Bürogebäude kann sich die Regulierung über Jahre erstrecken, weil die Bürogebäudeversicherung entweder seine Ermittlungen noch nicht abschließen konnte (es sei denn, der Versicherte trägt hieran selber Schuld) oder weil die Bürogebäudeversicherung erst dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Wiederaufbau des Bürogebäude tatsächlich erfolgt. In der Zwischenzeit eintretende Preissteigerungen werden durch diese Bürogebäude Versicherung aufgefangen.


Kleiner Haken in grün Überspannungsschäden:
Durch indirekte Blitzeinwirkung auftretende Überspannungsschäden werden meistens als Zusatzeinschluss zur Feuerversicherung angeboten, auch wenn sie nicht zu einem Brand geführt haben.


Kleiner Haken in grün Mietausfall:
Brennt ein vermietetes Bürogebäude ab, sind die Mieter bis zur vollständigen Wiederherstellung des alten Zustands zur Minderung oder Einstellung der Mietzahlung berechtigt. Dieser Ausfall wird standardmäßig in der Wohngebäudeversicherung für private Wohngebäude mit einer Begrenzung auf in der Regel 12 Monate Mietausfallzeit mitversichert, in der Bürogebäudeversicherung ist dies nur über einen ausdrücklichen Einschluss üblich.

Wird ein Bürogebäude neu errichtet, ist während der Errichtungszeit eine Feuerrohbauversicherung möglich. Dieser befristete Versicherungsvertrag umfasst nur das Feuerrisiko. Die Feuer Rohbauversicherung ist in der privaten Gebäudeversicherung beitragsfrei, wenn anschließend die normale Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. In der Bürogebäudeversicherung ist dies Verhandlungssache.

Praxistipp
In der Landwirtschaftlichen Feuerversicherung gibt es eigenständige Versicherungsformen und -bedingungen, die den Besonderheiten der Landwirtschaft (z.B. Vieh als Inventar) gerecht wird.

Bei mehrjährigen Verträgen der Bürogebäude Versicherung kann ein Nachlass kalkuliert werden. Auf die Versicherungsprämie wird die jeweils gültige Versicherungsteuer von derzeit 11 % (ab 01.01.2007 14 %) erhoben. Bei gebündelten Versicherungsverträgen zur Bürogebäude kommen andere Versicherungsteuersätze zum Tragen:
Wohngebäudeversicherung mit Feuer 17,75%
Wohngebäudeversicherung ohne Feuer 19,00%

Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Bürogebäudeversicherung

Der Begriff Nässeschäden wurde neu eingeführt. Damit soll klargestellt werden, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden an Sachen erstreckt, die durch fehlendes Leitungswasser zerstört werden. Rohrbruchbedingtes Fehlen von Wasser in einem Heizkessel führt zu dessen Beschädigung. Auslaufendes Wasser aus einem Aquarium führt zum Verenden der Fische. Die Bürogebäudeversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.

Gebäudezubehör ist ist in einer Bürogebäudeversicherung mitversichert. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Der Instandhaltung dienen beispielsweise hierfür vorrätig gehaltene Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen, Ersatzteile für technische Gebäudebestandteile wie z.B. für die Sanitäranlagen.

Photovoltaikanlagen haben ihren Preis, deshalb sollte eine mögliche Risiko-vorsorge auch durch den Abschluss entsprechender zusätzlicher Versicherungen zur Bürogebäudeversicherung überlegt werden. Bei der Montageversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, die die gesamte PV-Anlage während der Bau-/Montagezeit abdeckt. Zu den versicherten Sachen gehören insbesondere, Photovoltaikmodule und Sonnenkollektoren, Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren, Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler, Überspannungseinrichtungen und Verkabelung.

Auch für gewerbliche Risiken kann eine Bürogebäudeversicherung der Elementarschäden über die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) erreicht werden. Der Deckungsumfang entspricht dem, der für Bürogebäude und Hausrat gewährt wird. Die Elementarversicherung wird mit der gewerblichen Sturmversicherung gebündelt. Für industrielle Risiken stand die Elementarschadendeckung grundsätzlich im Rahmen der Extended-Coverage Versicherung (EC) zur Verfügung.

Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Versicherbar in der Bürogebäudeversicherung sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser u. dergl. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen. Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.

Auf den Ort des Wasseraustritts kommt es ebenso wenig an wie auf den Zweck der Wasserversorgung. Versicherungsschutz durch eine Bürogebäudeversicherung besteht auch dann, wenn die Hauptleitung der Wasserversorgung auf dem Nachbargrundstück bricht und der Keller des versicherten Bürogebäude voll läuft und dort Schäden anrichtet. Hauptursache für einen bestimmungswidrigen Wasseraustritt ist der Rohrbruch. Er kann durch Materialbruch, Riss von Löt- und Schweißnähten, Korrosion oder defekte Verbindungselemente gegeben sein.

Die ECB 99 stellen nun keine Annex-Deckung zu den AFB dar. Deshalb mussten neben den bisherigen speziellen Bestimmungen der ECB 87 und der VdS-Klausel 9511 auch die üblichen allgemeinen Regelungen von Bedingungen der Bürogebäudeversicherung berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise ist auch für die ECB 2008 und ECBUB 2008 beibehalten worden. Versicherungsbedingungen müssen seit Mitte 1994 nicht mehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Ausnahme, Pflichtversicherungen).

Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Bürogebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Bürogebäude Bestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.

Wegen der Festschreibung des Versicherungswertes im 1914er-Modell auf die Preise von 1914 bzw. wegen der Fixierung der Risikoübernahme im Wohnflächenmodell entsprechend der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Gebäudes ist bei Änderungen des Baupreisniveaus während der Vertragszeit eine Anpassung der Beiträge für die Bürogebäudeversicherung an die damit einhergehenden veränderten Leistungsanforderungen des Versicherers notwendig. Dies geschieht in jährlichen Intervallen.

Änderungen des Versicherungswertes infolge Baupreisänderungen muss der VN selber beobachten und für die richtige und rechtzeitige Anpassung der Versicherungssumme sorgen. Da Baupreissteigerungen während der Vertragszeit leicht übersehen werden können und deshalb die Gefahr einer (zeitweiligen) Unterversicherung besteht, ist eine Neuwertversicherung zu aktuellen Baupreisen nicht ratsam. Statt zum Neuwert können Wohngebäude auch zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert durch die Bürogebäudeversicherung versichert werden.

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Neuwertversicherung für Bürogebäude

Es wird ein aktueller Wert für Bürogebäude ermittelt, zum Beispiel der Kaufpreis, der Baupreis oder ein von einem Sachverständigen festgestellter Wert. Dieser Wert bleibt so lange auch Versicherungswert, wie er nicht durch freie Vereinbarung zwischen Kunde und Bürogebäudeversicherung geändert wird mit dem Risiko, in eine Unterversicherung zu geraten.

Gleitende Neuwertversicherung für Bürogebäude

Durch Umrechnung mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes wird ein Wert 1914 aus einem aktuellen Wert (Bau-, Kaufpreis, Sachverständigenbewertung) errechnet. Jedes Jahr werden die Änderungen des Baupreisindexes festgestellt und die Prämie zur Bürogebäudeversicherung entsprechend im Verhältnis angepasst. Im Schadenfall steht der sich jeweils aus dem aktuellen Baupreisindex multipliziert mit der Versicherungssumme 1914 ergebende Versicherungswert des Bürogebäude zur Verfügung. Damit kann es bei einer einmal richtigen Ermittlung der Versicherungssumme 1914 keine Unterversicherung mehr geben.

Wertzuschlagsklausel für Bürogebäude

Ähnlich wie die Gleitende Neuwertversicherung für Bürogebäude dient diese Versicherungsform der Bürogebäudeversicherung zur Vermeidung von Unterversicherung und verwendet ein (bei jüngeren Bürogebäude theoretisches) Basisjahr 1970 oder 1980, zu dem der Versicherungswert festgestellt und als Versicherungssumme vereinbart wird. Jahr für Jahr wird diese Versicherungssumme für Bürogebäude gemäß den Änderungen der Baupreise durch einen Wertzuschlag erhöht und die Prämie neu berechnet.
In der Inventarversicherung für Bürogebäude kann Wertzuschlag nur für die Position Einrichtung des Bürogebäude vereinbart werden. Die Vereinbarung von Wertzuschlag setzt voraus, dass die Grundsumme 1980 mindestens 250.000 Euro beträgt.

Beispiel einer Wertzuschlagsklausel: Klausel 1708 - Wertzuschlag

Nr. 1 Die Versicherungssumme für Positionen, zu denen dies besonders vereinbart ist, werden gebildet aus den Werten der versicherten Sachen auf der Preisbasis des Jahres 1980 (Grundsumme) und den Wertzuschlägen für Preissteigerungen.
Nr. 2 Der Versicherungsnehmer der Bürogebäudeversicherung prüft zu Beginn jedes Versicherungsjahres die Wertzuschläge. Veränderungen gelten rückwirkend vom Beginn des Versicherungsjahres an, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate des Versicherungsjahres beantragt werden.

So lange kein Antrag gemäß Abs. 1 Satz 2 gestellt ist, gilt hilfsweise folgende Regelung:
Die Wertzuschläge verändern sich ab Beginn des Versicherungsjahres um die Prozentpunkte, um die sich der Preisindex für Bürogebäude aus der Fachserie 17, Reihe 4 und der Index für Arbeitsmaschinen im Bürogebäude aus der Fachserie 17, Reihe 2 gegenüber dem Vorjahr verändert haben.
Nr. 3 Soweit sie angewendet werden, sind für Nr. 2. die vom Statistischen Bundesamt vor Beginn des Versicherungsjahres zuletzt veröffentlichten Preisindizes maßgebend.
Nr. 4 Die Bürogebäudeversicherung haftet bis zur Grundsumme zuzüglich doppeltem Wertzuschlag, sofern der Gesamtbetrag aus Grundsumme und Wertzuschlag bei Beginn des Versicherungsjahres ausreichend war. Grundsumme und Wertzuschlag für Bürogebäude gelten als richtig bemessen, wenn sie durch eine der Bürogebäudeversicherung eingereichte Schätzung eines Sachverständigen festgesetzt worden sind.
Nr. 5 Die Vertragsparteien können die vorstehenden Vereinbarungen durch Kündigung mit sechswöchiger Frist außer Kraft setzen.

In der Geschäftsinventarversicherung kann Wertzuschlag nur für die Position Einrichtung im Bürogebäude vereinbart werden. Die Vereinbarung von Wertzuschlag setzt voraus, dass die Grundsumme 1980 mindestens 250.000 Euro beträgt.

Bürogebäudeversicherung

Bürogebäudeversicherung - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Der VN hat eine Reihe von vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Werden diese vom VN oder von seinen Repräsentanten verletzt, kann der Bürogebäude Versicherer von seiner Leistungspflicht frei sein und den Versicherungsvertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass er sich Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen muss. Dies gilt nicht nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung von Schäden am Bürogebäude. Naturkatastrophen verursachen immer größere Schäden. Wie die Schweizer Rück in ihrem jährlichen Vergleich ermittelt hat, belasteten allein die Naturkatastrophen die Bürogebäude Versicherer im Jahr 2007 mit rd. 28 Milliarden Dollar. Die volkswirtschaftlichen Schäden in der Welt sind noch weit höher, vor allem als Folge von Stürmen und Überschwemmungen. Sie stiegen 2007 auf nun 70 Milliarden USD. Als Folge von Katastrophen waren in 2007 die meisten Todesopfer in Bangladesch, Indien, China und Pakistan zu beklagen. Indes hat der für das versicherte Bürogebäude vorsteuerabzugsberechtigte VN zu den VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7760 die Möglichkeit, die Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil zu reduzieren. Mit dieser Klausel gilt vereinbart, dass ein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer in Schadenfall nicht besteht, soweit die Versicherungssumme entsprechend niedriger als der Versicherungswert festgesetzt wurde.

Infos zur Bürogebäudeversicherung

Bürogebäudeversicherung - Hier kostenlos Versicherer online vergleichen Das BGB findet allerdings keine Anwendung, wenn spezielle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorrangig eingreifen. So gelten z. B. für den Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers nicht die allgemeinen Regelungen des BGB, sondern die speziellen Vorschriften der §§ 37, 38 VVG. Da Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Kaufmannseigenschaft besitzen, gelten für sie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Dies umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bürogebäudeversicherung Bedingungen eine automatische Anpassung des Vertrags an Änderungen des Baupreisniveaus für Bürogebäude vorsehen. Der Rückgriff in diesem Beitrag auch auf die bisherigen VGB 2000 schein mir geboten zugleich aber im Zusammenhang mit dem neuen VVG den Versicherungsschutz im Vergleich zu den VGB 2000 in einigen Bereichen nicht unwesentlich verändern. Insoweit werden die qualitativen Unterschiede zwischen den neuen und den bisherigen VGB herausgestellt. Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Bürogebäude Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.

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Bürogebäudeversicherung - Mit unserem Versicherungsvergleich Geld sparen Es ist davon auszugehen, dass Deckung im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann, wenn auch für das Massengeschäft der Bürogebäudeversicherung die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Betrieben wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Bürogebäude Versicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Vom Risiko abhängig werden im Einzelfall auch Sicherheitsvorkehrungen. Die Bürogebäudeversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung für Bürogebäude konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden. Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert 1914. Dieser wird durch Größe und Ausstattung sowie Ausbau des Bürogebäude nach Preisen des Jahres 1914 bestimmt. Durch chemische Vorgänge aus versicherten Sachen entstanden sind und die den Grund und Boden des Versicherungsortes des Bürogebäude beaufschlagen oder das Erdreich durchdringen. In letzterem Fall werde das Erdreich insgesamt zum Objekt der Aufräumung. Rühren die Schadstoffe allerdings ausschließlich aus nicht versicherten Sachen, könne (übrigens anders als nach den AFB 87) aus der Bürogebäudeversicherung für die Aufräumung durch Dekontamination Entschädigung nicht verlangt werden.

Tipps zum Versicherungsgebiet Bürogebäudeversicherung

Bürogebäudeversicherung - Hier kostenlos Preise vergleichen Die VGB enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt z.B. eine versicherte Bürogebäude einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle. Die Bürogebäudeversicherung erbringt Leistungen, wenn bestimmte Sachen, z. B. Bürogebäude oder Gegenstände, infolge der Verwirklichung einzelner oder mehrerer Gefahren beschädigt oder zerstört werden. Zu den Sachversicherungen zählen z. B. die Bürogebäudeversicherung, die Hausratversicherung, die Elektronikversicherung und die Bauleistungsversicherung. Die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Versicherungsnehmers vor berechtigten oder unberechtigten Schadensersatzansprüchen. Die Bestimmung über Unterversicherung gilt entsprechend für die Berechnung der Entschädigung der versicherten Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten und des Mietausfalls. Das heißt, dass dafür eine Unterversicherung im selben Verhältnis angerechnet wird wie für den Hauptschaden am Bürogebäude, obwohl es sich eigentlich um Erstrisikopositionen handelt. Insoweit ist der Erstrisikocharakter dieser Kosten- und Vermögensfolgeschadenpositionen eingeschränkt.

Allgemeines rund um das Thema Bürogebäudeversicherung

Bürogebäudeversicherung - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Sind vom VN selbst genutzte Wohnräume vom Schaden betroffen, so wird der ortsübliche Mietwert ersetzt, falls ihm die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann. Der Bürogebäude Versicherer ersetzt auch einen durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Wiederaufbaubeschränkungen) verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert. Abschnitt A § 9 Nr. 4 VGB 2008 sieht die Möglichkeit der Absicherung weiteren Mietverlustes vor. Soweit der durch die Sturmflutwelle verursachte Schaden den Schaden durch direkte Sturmeinwirkung überdeckt, greift der Ausschluss. Nicht versichert sind Schäden, die der VN vorsätzlich herbeiführt, die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, innere Unruhen, oder Kernenergie entstehen. Versicherungsschutz für Bürogebäude besteht auch dann nicht, wenn der VN die Bürogebäudeversicherung arglistig über Tatsachen täuscht oder dies versucht, die für den Grund der Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die Aufwendungen des Bürogebäude Versicherers durch entsprechende Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer gedeckt sind. Dieses Finanzierungsverfahren nennt man Versicherungsprinzip. Versicherungsschutz schon zu Beginn. Die Bürogebäudeversicherung gewährt von Beginn an den vereinbarten Versicherungsschutz, ohne dass der Einzelne die im Versicherungsfall benötigten Mittel angespart haben muss. Der Bürogebäude Versicherte erwirbt durch seine Beitragszahlung einen Rechtsanspruch darauf.

Nützliche Informationen über die Bürogebäudeversicherung

Bürogebäudeversicherung - Sparen Sie bares Geld durch unseren Vergleich Die Wiederherstellung des Bürogebäude kann mit erhöhten Aufwendungen deshalb verbunden sein, weil behördliche Auflagen der unveränderten Wiederherstellung entgegenstehen. Diese werden ebenfalls ersetzt, soweit nicht die behördlichen Auflagen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden. Restwerte, die nicht mehr verwertet werden dürfen. Nach den VGB wird indessen keine Entschädigung für verwertbare Reste versicherter Bürogebäude die infolge der behördlichen Wiederherstellungsbeschränkung nicht mehr verwertet werden dürfen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Repräsentant, wer befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht unbedeutenden Umfang für den VN zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als VN wahrzunehmen. Anzeigepflicht des Bürogebäude Versicherungsnehmers oder seines Vertreters. Nach Abschnitt B § 1 Nr. VGB 2008 hat der VN bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung alle ihm bekannten Gefahrenumstände anzuzeigen, nach denen die Bürogebäudeversicherung in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind. Der Begriff Leitungsrohr schließt die Rohrverbindungen wie Muffen, Flanschen einschließlich Dichtung und dergleichen ein, aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen, sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und oder Berieselungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen des Bürogebäude gleich.

Bürogebäudeversicherung - Einbruchsdiebstahlversicherung

Die Bürogebäudeversicherung leistet mit der Einbruchsdiebstahlversicherung Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Kleiner Haken in grün Einbruchdiebstahl,
Kleiner Haken in grün Raub innerhalb eines gewerblich genutzten Bürogebäude oder Grundstücks,
Kleiner Haken in grün Raub auf Transportwegen,
Kleiner Haken in grün Vandalismus nach einem Einbruch,
oder durch den Versuch einer solchen Tat abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden.

Hinweis
Bei dem Versuch kommt es darauf an, dass der Täter damit begonnen hat, die nach den Bedingungen gedeckten Tatbestände, die für einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall vorausgesetzt werden, in die Tat umzusetzen. Es kommt nicht darauf an, ob er sie vollendet hat. Ebenso ist unerheblich, aus welchem Grund die Handlungen abgebrochen wurden.

Jede dieser vier genannten Gefahren ist durch die Bürogebäude Versicherung nur versichert, wenn dies vereinbart ist. Die Gefahr Vandalismus nach einem Einbruch kann nicht einzeln, sondern stets nur in Verbindung mit der Gefahr Einbruchdiebstahl versichert werden.

Die Formulierung Vandalismus nach einem Einbruch in das Bürogebäude grenzt die Entschädigungspflicht der Bürogebäudeversicherung insoweit ein, als Vandalismusschäden durch Raub nicht ersatzpflichtig sind. Versuchen Sie deshalb, eine Deckungserweiterung bei Ihrer Bürogebäude Versicherung zu erreichen, dass Schäden, die durch Vandalismus bei einem Raub an den versicherten Sachen im Bürogebäude entstehen, gedeckt sind.

Bürogebäudeversicherung - Feuerversicherung

Mit der Feuerversicherung bietet die Bürogebäudeversicherung Versicherungsschutz für Schäden (Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen) am versicherten Bürogebäude ein, die entstehen durch,

Kleiner Haken in grün Brand (Als Brand wird ein Feuer bezeichnet, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.)

Kleiner Haken in grün Blitzschlag (Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.)

Kleiner Haken in grün Überberspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden (Diese Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden andere Art am versicherten Bürogebäude entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.)

Kleiner Haken in grün Explosion (Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.)

Kleiner Haken in grün Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (auch Teile, oder seine komplette Ladung.)

Kleiner Haken in grün Löschen, Niederreißen oder Ausräumen (infolge eines dieser zuvor genannten Ereignisse.)

Kleiner Haken in grün Folgeschäden (sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen, soweit sie Folgeschäden von Brand, Blitzschlag und Explosionsschäden sind.)

Bürogebäudeversicherung - Leitungswasserversicherung

Die Bürogebäudeversicherung leistet mit der Leitungswasserversicherung Entschädigung für versicherte Bürogebäude, die durch Wasser zerstört oder beschädigt werden, das
Kleiner Haken in grün aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
Kleiner Haken in grün aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
Kleiner Haken in grün aus den Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
Kleiner Haken in grün aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, oder
Kleiner Haken in grün aus Wasserbetten und Aquarien
bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Bürogebäudeversicherung - Sturm- und Hagelversicherung

Die Bürogebäudeversicherung leistet in der Sturm- und Hagelversicherung Entschädigung für versicherte Bürogebäude, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.

Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).

Lässt sich diese Windstärke für den Versicherungsort des Bürogebäude nicht feststellen, kann der Versicherungsnehmer des Bürogebäude Beweiserleichterungen nutzen.

Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer der Bürogebäude Versicherung nachweist, dass

Kleiner Haken in grün die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden am Bürogebäude in einwandfreiem Zustand oder ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass

Kleiner Haken in grün der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Bürogebäude oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude (gilt bei der Bürogebäudeversicherung nur für Bürogebäude) baulich verbunbenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.

Die Sturmversicherung für Bürogebäude erstreckt sich nur auf Schäden, die entstehen

Kleiner Haken in grün durch unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels auf die versicherten Sachen oder auf Bürogebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden,

Kleiner Haken in grün dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen oder auf gewerblich genutzte Bürogebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft

Kleiner Haken in grün als Folge eines Sturmschadens nach 1 und 2 an versicherten Sachen,

Elementarschadenversicherung
Für gewerbliche Risiken kann eine Elementarschadenversicherung im Rahmen der Bürogebäudeversicherung zum Schutz vor Elementarschäden über die besonderen Bedingungen für die Bürogebäudeversicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) erreicht werden. Im Allgemeinen wird die Elementarversicherung mit der gewerblichen Sturmversicherung gebündelt.

Zu den versicherten Gefahren und Schäden für Bürogebäude gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.

Die Gefahren sind nach den Elementarschadenbedingungen nur insgesamt versicherbar, das heißt, der Versicherungsnehmer der Bürogebäudeversicherung muss auch die Gefahren absichern, denen die zu versichernden Sachen nicht ausgesetzt sind (Paketlösung).


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