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Bürogebäudeversicherung - Allgemeine Informationen

Gegenüber den Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung (VGB) wo bereits erhebliche Deckungserweiterungen eingeschlossen sind, müssen diese in der Bürogebäudeversicherung gesondert vereinbart werden. Eine Wohngebäudeversicherung ist jedoch nur dann für gemischt genutzte Wohn- und Bürogebäude anwendbar, wenn das zu versichernde Bürogebäude mehr als 50% Wohnflächenanteil enthält.

Die Tarifierung (Preiskalkulation) einer Bürogebäudeversicherung wird von den Faktoren
Kleiner Haken in grün Versicherungssumme

Kleiner Haken in grün Bauart des Bürogebäude (Zuschläge zum Beispiel für nicht massive Außenwände oder eine Bedachung aus Holz, Stroh o.ä.)
Kleiner Haken in grün Nachbarschaft des Bürogebäude (besonders brandgefährdete Nachbargebäude oder -betriebe führen ebenfalls zu Zuschlägen)
Kleiner Haken in grün Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse des Bürogebäude selber (zum Beispiel Art des im Bürogebäude untergebrachten Betriebes, der gelagerten Stoffe, abgebildet im Tarifierungskennzeichen F im Betriebsartenverzeichnis einer Bürogebäudeversicherung)
geprägt.

Praxistipp

Alle Bürogebäude, die nicht zu wohnzwecken, oder deren Grundfläche zu mehr als 50 Prozent (bei Wohn- und Bürogebäude) gewerblich genutzt werden, müssen mit einer Bürogebäudeversicherung abgesichert werden. Der Begriff Bürogebäude wird daher sehr flexibel ausgelegt. Einerseits dienen solche Gewerbegebäude der Ausübung eines auf Gewinnerzielung ausgerichteten Gewerbes. Andererseits zählen sogar kirchliche oder karitative Gebäude zu Bürogebäude.

Welche Immobilien zählen zu Bürogebäude im Sinne der Bürogebäudeversicherung? Unter den Begriff Bürogebäude fallen zum Beispiel Fabrikationsgebäude, Lagerhallen, Werkstätten, Industrieparks, Büro- und Verwaltungshäuser, Hotels und Gaststätten, Kliniken, Seniorenheime, Einkaufszentren, Warenhäuser, Ladenlokale, SB-Märkte, kirchliche und karitative Einrichtungen In einer Bürogebäudeversicherung werden im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung die Gefahren Feuer, Wasser und Sturm gesonderte Bedingungswerke angewandt.

Bei der Preiskalkulation der Bürogebäude Versicherung fliessen verschiedene Faktoren in die Berechnung ein, wie beispielsweise
Die Versicherungssumme
Die Bauart des Bürogebäude (Es können beispielsweise Aufschläge bei nicht massiven Außenwänden, oder einer weichen Bedachung wie Holz, Stroh ect. erfolgen.)
Die unmittelbare Lage des Bürogebäude (Es können Aufschläge erfolgen, wenn die angrenzenden Gebäude besonders brandgefährdet, wo im Falle eines Brand das Feuer auf das zu versichernde Bürogebäude übergreifen kann.)
Auch Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse des zu versichernden Bürogebäude selber, wenn beispielsweise besonders gefährliche Stoffe in Lagerräumen untergebracht sind, oder des sich im Bürogebäude befindlichen Betrieb.

Bürogebäudeversicherung - Deckungserweiterungen

Der Versicherungsschutz der Bürogebäude Versicherung nach den bereits erwähnten Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist lückenhaft, er stellt nur eine Grundabsicherung dar. Deswegen ist es üblich, Zusatzdeckungen zu vereinbaren. Der Markt ist in diesem Bereich sehr erfinderisch und bringt auch Stilblüten an angeblichen Innovationen mit sich. Aus Kundensicht sinnvoller erscheinen da die zunehmenden All-Risk- oder Multi-Risk-Deckungen, die meist eine hohe Sicherheit vor ärgerlichen Deckungslücken bieten. Hier einige Beispiele für sinnvolle Deckungserweiterungen für Bürogebäude

Kleiner Haken in grün Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Feuerlöschkosten:
Diese sind standardmäßig oft nur mit 5% der Versicherungssumme mitversichert, was in der Praxis oft nicht mehr ausreicht, empfehlenswert sind 10%, angeboten werden teilweise in Paketen auch schon 100 %


Kleiner Haken in grün Dekontamination nach einem Brand:
Diese muss separat versichert werden und sollte ebenfalls mit 10% der Versicherungssumme enthalten sein. Da bei Bränden häufig Verseuchungen des Erdreichs auftreten und die Behörden hier stärker als früher auf eine Entseuchung bestehen, hat der Einschluss große Praxisrelevanz.


Kleiner Haken in grün Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen:
Ähnlich wie die oben erwähnten Aufräumungskosten sind diese Kosten oft nur mit 5% der Versicherungssumme enthalten und sollten auf 10% angehoben werden. Bei älteren Bürogebäude ist die Wahrscheinlichkeit von Auflagen für den Wiederaufbau durch geänderte Bauvorschriften sehr hoch.


Kleiner Haken in grün Sachverständigen-Kosten:
Im Schadenfall ist es häufig erforderlich, eine Einigung über die Entschädigungsleistung mit der Hilfe eines Sachverständigen herbeizuführen.


Kleiner Haken in grün Preisdifferenzversicherung:
Bei Großschäden am Bürogebäude kann sich die Regulierung über Jahre erstrecken, weil die Bürogebäudeversicherung entweder seine Ermittlungen noch nicht abschließen konnte (es sei denn, der Versicherte trägt hieran selber Schuld) oder weil die Bürogebäudeversicherung erst dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Wiederaufbau des Bürogebäude tatsächlich erfolgt. In der Zwischenzeit eintretende Preissteigerungen werden durch diese Bürogebäude Versicherung aufgefangen.


Kleiner Haken in grün Überspannungsschäden:
Durch indirekte Blitzeinwirkung auftretende Überspannungsschäden werden meistens als Zusatzeinschluss zur Feuerversicherung angeboten, auch wenn sie nicht zu einem Brand geführt haben.


Kleiner Haken in grün Mietausfall:
Brennt ein vermietetes Bürogebäude ab, sind die Mieter bis zur vollständigen Wiederherstellung des alten Zustands zur Minderung oder Einstellung der Mietzahlung berechtigt. Dieser Ausfall wird standardmäßig in der Wohngebäudeversicherung für private Wohngebäude mit einer Begrenzung auf in der Regel 12 Monate Mietausfallzeit mitversichert, in der Bürogebäudeversicherung ist dies nur über einen ausdrücklichen Einschluss üblich.

Wird ein Bürogebäude neu errichtet, ist während der Errichtungszeit eine Feuerrohbauversicherung möglich. Dieser befristete Versicherungsvertrag umfasst nur das Feuerrisiko. Die Feuer Rohbauversicherung ist in der privaten Gebäudeversicherung beitragsfrei, wenn anschließend die normale Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. In der Bürogebäudeversicherung ist dies Verhandlungssache.

Praxistipp
In der Landwirtschaftlichen Feuerversicherung gibt es eigenständige Versicherungsformen und -bedingungen, die den Besonderheiten der Landwirtschaft (z.B. Vieh als Inventar) gerecht wird.

Bei mehrjährigen Verträgen der Bürogebäude Versicherung kann ein Nachlass kalkuliert werden. Auf die Versicherungsprämie wird die jeweils gültige Versicherungsteuer von derzeit 11 % (ab 01.01.2007 14 %) erhoben. Bei gebündelten Versicherungsverträgen zur Bürogebäude kommen andere Versicherungsteuersätze zum Tragen:
Wohngebäudeversicherung mit Feuer 17,75%
Wohngebäudeversicherung ohne Feuer 19,00%

Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Bürogebäudeversicherung

Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Bürogebäudeversicherung weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Bürogebäudeversicherung besteht nunmehr auch in der Bürogebäudeversicherung nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.

Eine recht brauchbare Hilfestellung für die Ermittlung des Versicherungswertes bieten die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Vorlagen mit Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes. Nach diesen Angaben errechnet die Bürogebäudeversicherung dann die Versicherungssumme 1914. Versicherungswert in der Neuwert- und Zeitwertversicherung auf aktueller Preisbasis. Der Neuwert als Versicherungswert bestimmt sich ebenfalls nach dem ortsüblichen Neubauwert, jedoch nach aktuellen Preisen.

Sicherstellung der vertragsgemäßen Verwendung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls, Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf steht dem VN der Bürogebäudeversicherung jedoch bei Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zur Höhe des Versicherungswertes Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten zum Neuwert zu, ohne dass die Verwendung des den Zeitwertschaden übersteigenden Entschädigungsbetrags gesichert sein muss. Verwendung der Entschädigung für versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung.

Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Bürogebäude Versicherer) der anderen bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes.

Für Versicherungsverträge der Bürogebäudeversicherung und für Erklärungen zum Versicherungsverhältnis ist die Textform vorgeschrieben. Diese Form ist z. B. auch gewahrt, wenn eine E-Mail mit Angabe des Absenders und Schlussformel zur darin abgegebenen Erklärung abgeschickt wird. Für den Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr sieht § 312e BGB eine besondere Regelung bezüglich der Abwicklung vor. Der Antragsteller hat alle ihm bekannten wesentlichen Umstände, die für den Abschluss der Versicherung erheblich sind.

Die Bürogebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz des Bürogebäude für verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten getrennt erfasst sind, und zwar durch die Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung. Anders als bei einer gebündelten Versicherung, in der in einem Versicherungsschein mehrere Versicherungsarten zusammengefasst sind und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen je Versicherungsart nebeneinander gelten, besteht für die Bürogebäudeversicherung ein gemeinsames Bedingungswerk.

Soweit in der Bürogebäudeversicherung noch die VGB 2000 zugrunde liegen, sind PV-Anlagen grundsätzlich mitversichert, denn der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Gebäude mit seinen Bestandteilen. Gebäudezubehör ist versichert, wenn es der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder seiner Nutzung zu Wohnzwecken dient. Dennoch ist es ratsam, mit dem Versicherer den Einschluss abzuklären, was schon im Hinblick auf die Summenerhöhung wichtig ist, wenn die Anlage erst nachträglich installiert wurde.

Die Bürogebäudeversicherung vertritt indessen bisher eine entgegenstehende Auffassung und bietet die Versicherung von Kosten einer Dekontamination des Erdreichs nur im Rahmen der zusätzlich zu vereinbarenden Klausel PK 7362 zu den VGB an. Darin wird übrigens ausdrücklich erklärt, dass diese Kosten nicht als Aufräumungskosten gelten. Zu Einzelheiten siehe die Ausführungen zur analogen Klausel 3301 im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung. Dies kann auch die unter 3.1 beschriebenen Aufwendungen für Bürogebäude betreffen.

Wenn wir über Elementarschäden sprechen, dann handelt es sich im Wesentlichen immer um Großschäden, ja sogar um Katastrophenschäden, die das Ergebnis eines Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Damit wird auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob auf eine Bürogebäudeversicherung derartiger Schadenereignisse verzichtet werden kann. Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Elementargefahren eine unterschiedliche Zerstörungskraft besitzen. So haben auch in unseren Breiten Stürme erhebliche Schäden angerichtet.

Bei Vereinbarung der Klausel PK 7360 sind auch solche Restwerte zu entschädigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt für die erhöhten Aufwendungen auf einen zu vereinbarenden Betrag, für die Restwerte mit dem Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Anspruch des VN auf Zahlung des Teils der Entschädigung durch die Bürogebäudeversicherung, ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.

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Neuwertversicherung für Bürogebäude

Es wird ein aktueller Wert für Bürogebäude ermittelt, zum Beispiel der Kaufpreis, der Baupreis oder ein von einem Sachverständigen festgestellter Wert. Dieser Wert bleibt so lange auch Versicherungswert, wie er nicht durch freie Vereinbarung zwischen Kunde und Bürogebäudeversicherung geändert wird mit dem Risiko, in eine Unterversicherung zu geraten.

Gleitende Neuwertversicherung für Bürogebäude

Durch Umrechnung mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes wird ein Wert 1914 aus einem aktuellen Wert (Bau-, Kaufpreis, Sachverständigenbewertung) errechnet. Jedes Jahr werden die Änderungen des Baupreisindexes festgestellt und die Prämie zur Bürogebäudeversicherung entsprechend im Verhältnis angepasst. Im Schadenfall steht der sich jeweils aus dem aktuellen Baupreisindex multipliziert mit der Versicherungssumme 1914 ergebende Versicherungswert des Bürogebäude zur Verfügung. Damit kann es bei einer einmal richtigen Ermittlung der Versicherungssumme 1914 keine Unterversicherung mehr geben.

Wertzuschlagsklausel für Bürogebäude

Ähnlich wie die Gleitende Neuwertversicherung für Bürogebäude dient diese Versicherungsform der Bürogebäudeversicherung zur Vermeidung von Unterversicherung und verwendet ein (bei jüngeren Bürogebäude theoretisches) Basisjahr 1970 oder 1980, zu dem der Versicherungswert festgestellt und als Versicherungssumme vereinbart wird. Jahr für Jahr wird diese Versicherungssumme für Bürogebäude gemäß den Änderungen der Baupreise durch einen Wertzuschlag erhöht und die Prämie neu berechnet.
In der Inventarversicherung für Bürogebäude kann Wertzuschlag nur für die Position Einrichtung des Bürogebäude vereinbart werden. Die Vereinbarung von Wertzuschlag setzt voraus, dass die Grundsumme 1980 mindestens 250.000 Euro beträgt.

Beispiel einer Wertzuschlagsklausel: Klausel 1708 - Wertzuschlag

Nr. 1 Die Versicherungssumme für Positionen, zu denen dies besonders vereinbart ist, werden gebildet aus den Werten der versicherten Sachen auf der Preisbasis des Jahres 1980 (Grundsumme) und den Wertzuschlägen für Preissteigerungen.
Nr. 2 Der Versicherungsnehmer der Bürogebäudeversicherung prüft zu Beginn jedes Versicherungsjahres die Wertzuschläge. Veränderungen gelten rückwirkend vom Beginn des Versicherungsjahres an, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate des Versicherungsjahres beantragt werden.

So lange kein Antrag gemäß Abs. 1 Satz 2 gestellt ist, gilt hilfsweise folgende Regelung:
Die Wertzuschläge verändern sich ab Beginn des Versicherungsjahres um die Prozentpunkte, um die sich der Preisindex für Bürogebäude aus der Fachserie 17, Reihe 4 und der Index für Arbeitsmaschinen im Bürogebäude aus der Fachserie 17, Reihe 2 gegenüber dem Vorjahr verändert haben.
Nr. 3 Soweit sie angewendet werden, sind für Nr. 2. die vom Statistischen Bundesamt vor Beginn des Versicherungsjahres zuletzt veröffentlichten Preisindizes maßgebend.
Nr. 4 Die Bürogebäudeversicherung haftet bis zur Grundsumme zuzüglich doppeltem Wertzuschlag, sofern der Gesamtbetrag aus Grundsumme und Wertzuschlag bei Beginn des Versicherungsjahres ausreichend war. Grundsumme und Wertzuschlag für Bürogebäude gelten als richtig bemessen, wenn sie durch eine der Bürogebäudeversicherung eingereichte Schätzung eines Sachverständigen festgesetzt worden sind.
Nr. 5 Die Vertragsparteien können die vorstehenden Vereinbarungen durch Kündigung mit sechswöchiger Frist außer Kraft setzen.

In der Geschäftsinventarversicherung kann Wertzuschlag nur für die Position Einrichtung im Bürogebäude vereinbart werden. Die Vereinbarung von Wertzuschlag setzt voraus, dass die Grundsumme 1980 mindestens 250.000 Euro beträgt.

Bürogebäudeversicherung

Bürogebäudeversicherung - Unabhängiger und Kostenloser Beitragsvergleich Des Weiteren gilt der Unterversicherungsverzicht nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung bei Vertragsabschluss zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde Baumaßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dieser Unterversicherungsverzicht betrifft nur die Gleitende Neuwertversicherung. Wird abweichend davon eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung oder eine Bürogebäudeversicherung zum Gemeinen Wert des Bürogebäude abgeschlossen, trägt der VN das Risiko einer Unterversicherung. Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen, ob Versicherungsschutz für Bürogebäude zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden sind. Wegen der Festschreibung des Versicherungswertes im 1914er-Modell auf die Preise von 1914 bzw. wegen der Fixierung der Risikoübernahme im Wohnflächenmodell entsprechend der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Bürogebäude ist bei Änderungen des Baupreisniveaus während der Vertragszeit eine Anpassung der Beiträge an die damit einhergehenden veränderten Leistungsanforderungen des Versicherers notwendig. Dies geschieht in jährlichen Intervallen.

Infos zur Bürogebäudeversicherung

Bürogebäudeversicherung - Hier kostenlos Versicherer online vergleichen Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes. Kosten für die Schuttbeseitigung - Einbezogen in die Aufräumungs- und Abbruchkostenversicherung sind die für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten versicherter Sachen im Bürogebäude zum nächsten Ablagerungsplatz und die für deren Ablagern und Vernichten entstehenden Kosten. Die Entschädigung dieser Kosten ist je Versicherungsfall nach den VGB 2008 und VGB 2000 auf den vereinbarten Betrag der Bürogebäudeversicherung begrenzt. Bei den aufzuräumenden versicherten Sachen kann es sich nach Martin auch um Schadstoffe handeln. Wenn wir über Elementarschäden sprechen, dann handelt es sich im Wesentlichen immer um Großschäden am Bürogebäude, ja sogar um Katastrophenschäden, die das Ergebnis eines Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Damit wird auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob auf eine Versicherung derartiger Schadenereignisse verzichtet werden kann. Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Elementargefahren eine unterschiedliche Zerstörungskraft besitzen. So haben auch in unseren Breiten Stürme erhebliche Schäden angerichtet.

Bürogebäudeversicherung

Bürogebäudeversicherung - Mit unserem Versicherungsvergleich Geld sparen Grundsätzlich sind in der Bürogebäudeversicherung Elementargefahren ausgeschlossen. Viele Bürogebäude Versicherungsformen enthalten jedoch durch die Deckung unbenannter Gefahren oder durch ausdrücklichen Einschluss einen mehr oder weniger umfassenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren. So in der Feuerversicherung (Blitzschlag) und in der Leitungswasserversicherung (Frost). In der Industrieversicherung sind die Elementargefahren häufig durch die Allgefahrendeckung abgedeckt. Erhöht sich der Versicherungswert des Bürogebäude durch wertsteigernde Baumaßnahmen, so ist zur Vermeidung von Unterversicherung die Versicherungssumme dementsprechend für die Bürogebäudeversicherung anzupassen. Nach den VGB 2008 besteht jedoch innerhalb der laufenden Versicherungsperiode bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode für den erhöhten Wert der Bürogebäude Versicherungsschutz. Zur vollen Deckung in der darauffolgenden Versicherungsperiode ist eine Anpassung der Versicherungssumme an den gestiegenen Wert zu veranlassen. Durch chemische Vorgänge aus versicherten Sachen entstanden sind und die den Grund und Boden des Versicherungsortes des Bürogebäude beaufschlagen oder das Erdreich durchdringen. In letzterem Fall werde das Erdreich insgesamt zum Objekt der Aufräumung. Rühren die Schadstoffe allerdings ausschließlich aus nicht versicherten Sachen, könne (übrigens anders als nach den AFB 87) aus der Bürogebäudeversicherung für die Aufräumung durch Dekontamination Entschädigung nicht verlangt werden.

Tipps zum Versicherungsgebiet Bürogebäudeversicherung

Bürogebäudeversicherung - Die besten und billgsten Anbieter im Überblick Sengschäden - Aus der Definition des Brandbegriffs ergibt sich, dass Sengschäden im Bürogebäude nicht versichert sind, außer wenn sie durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind, wie die VGB klarstellend vermerken. Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen - Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Die Bestimmungen der Bürogebäudeversicherung, von denen abgewichen werden kann, heißen abdingbare Bestimmungen. Zum Schutz der Versicherungsnehmer bestehen aber auch gesetzliche Schranken für die Gestaltung der Versicherungsverträge. Es gibt insofern Vorschriften im VVG, von denen nicht oder nicht zum Nachteil des Bürogebäude Inhaber abgewichen werden darf. Danach unterscheidet man zwischen zwingenden oder halbzwingenden Vorschriften. Zwingende Vorschriften dürfen weder zugunsten noch zu Ungunsten des Versicherungsnehmers geändert werden. Indes bieten die Bürogebäude Versicherer inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Bürogebäude zutreffend beantwortet.

Allgemeines rund um das Thema Bürogebäudeversicherung

Bürogebäudeversicherung - Alle Top Anbieter im Überblick Versichert sind auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens am Bürogebäude, die der VN für geboten halten durfte (Rettungskosten). Die für notwendig gehaltenen Kosten sind auch dann zu ersetzen, wenn die Maßnahmen erfolglos waren. Ausgenommen von den Rettungskosten sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zu Hilfeleistungen Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden. Außer der Gefahr Sturm erfasst die Bürogebäudeversicherung auch die Gefahr Hagel. Die VGB 2008 beschreiben Sturm als eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Ist die Windstärke für das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt, wenn der Bürogebäude Eigentümer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an anderen Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat. Zu der Unterschrift des Antragstellers kommen die Unterschrift des Vermittlers sowie ggf. die Unterschrift der Eltern als gesetzliche Vertreter, falls der Antragsteller noch minderjährig ist, und in der Lebensversicherung die Unterzeichnung durch die zu versichernde Person, sofern sie nicht mit dem Antragsteller und späteren Bürogebäude Inhaber identisch ist. Der Antrag nimmt ausdrücklich auf die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sparte Bezug, die Vertragsbestandteil werden sollen.

Nützliche Informationen über die Bürogebäudeversicherung

Bürogebäudeversicherung - Sparen Sie bares Geld durch unseren Vergleich Der Gemeine Wert ist der für den VN erzielbare Verkaufspreis für das Bürogebäude (ohne Wert des Baugrundes und der nicht versicherten Grundstücksbestandteile). Für Bürogebäude, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind, ist Versicherungswert nach den VGB grundsätzlich der Gemeine Wert. Eine dauernde Entwertung liegt hiernach insbesondere vor, wenn Bürogebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind. Für die Versicherung zum Gemeinen Wert können im Übrigen ähnliche Gründe vorliegen, wie sie zur Zeitwertversicherung genannt worden sind. Zum Deckungsumfang siehe die gesonderten Beiträge Bürogebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung. Die wesentlichen Gefahren und Schäden am Bürogebäude können also schon im Rahmen der Bürogebäudeversicherung abgedeckt werden. Die Solarversicherung ist deshalb eine Art Vollkaskoschutz. Der Versicherer Helvetia beschreibt die neue Photovoltaikversicherung beispielsweise wie folgt. Die neue Photovoltaikversicherung der Helvetia sichert diese Investition umfassend ab. Und das nicht nur gegen klassische Risiken, sondern auch gegen Bedienungsfehler. Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Bürogebäude gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.

Bürogebäudeversicherung - Einbruchsdiebstahlversicherung

Die Bürogebäudeversicherung leistet mit der Einbruchsdiebstahlversicherung Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Kleiner Haken in grün Einbruchdiebstahl,
Kleiner Haken in grün Raub innerhalb eines gewerblich genutzten Bürogebäude oder Grundstücks,
Kleiner Haken in grün Raub auf Transportwegen,
Kleiner Haken in grün Vandalismus nach einem Einbruch,
oder durch den Versuch einer solchen Tat abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden.

Hinweis
Bei dem Versuch kommt es darauf an, dass der Täter damit begonnen hat, die nach den Bedingungen gedeckten Tatbestände, die für einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall vorausgesetzt werden, in die Tat umzusetzen. Es kommt nicht darauf an, ob er sie vollendet hat. Ebenso ist unerheblich, aus welchem Grund die Handlungen abgebrochen wurden.

Jede dieser vier genannten Gefahren ist durch die Bürogebäude Versicherung nur versichert, wenn dies vereinbart ist. Die Gefahr Vandalismus nach einem Einbruch kann nicht einzeln, sondern stets nur in Verbindung mit der Gefahr Einbruchdiebstahl versichert werden.

Die Formulierung Vandalismus nach einem Einbruch in das Bürogebäude grenzt die Entschädigungspflicht der Bürogebäudeversicherung insoweit ein, als Vandalismusschäden durch Raub nicht ersatzpflichtig sind. Versuchen Sie deshalb, eine Deckungserweiterung bei Ihrer Bürogebäude Versicherung zu erreichen, dass Schäden, die durch Vandalismus bei einem Raub an den versicherten Sachen im Bürogebäude entstehen, gedeckt sind.

Bürogebäudeversicherung - Feuerversicherung

Mit der Feuerversicherung bietet die Bürogebäudeversicherung Versicherungsschutz für Schäden (Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen) am versicherten Bürogebäude ein, die entstehen durch,

Kleiner Haken in grün Brand (Als Brand wird ein Feuer bezeichnet, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.)

Kleiner Haken in grün Blitzschlag (Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.)

Kleiner Haken in grün Überberspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden (Diese Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden andere Art am versicherten Bürogebäude entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.)

Kleiner Haken in grün Explosion (Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.)

Kleiner Haken in grün Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (auch Teile, oder seine komplette Ladung.)

Kleiner Haken in grün Löschen, Niederreißen oder Ausräumen (infolge eines dieser zuvor genannten Ereignisse.)

Kleiner Haken in grün Folgeschäden (sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen, soweit sie Folgeschäden von Brand, Blitzschlag und Explosionsschäden sind.)

Bürogebäudeversicherung - Leitungswasserversicherung

Die Bürogebäudeversicherung leistet mit der Leitungswasserversicherung Entschädigung für versicherte Bürogebäude, die durch Wasser zerstört oder beschädigt werden, das
Kleiner Haken in grün aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
Kleiner Haken in grün aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
Kleiner Haken in grün aus den Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
Kleiner Haken in grün aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, oder
Kleiner Haken in grün aus Wasserbetten und Aquarien
bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Bürogebäudeversicherung - Sturm- und Hagelversicherung

Die Bürogebäudeversicherung leistet in der Sturm- und Hagelversicherung Entschädigung für versicherte Bürogebäude, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.

Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).

Lässt sich diese Windstärke für den Versicherungsort des Bürogebäude nicht feststellen, kann der Versicherungsnehmer des Bürogebäude Beweiserleichterungen nutzen.

Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer der Bürogebäude Versicherung nachweist, dass

Kleiner Haken in grün die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden am Bürogebäude in einwandfreiem Zustand oder ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass

Kleiner Haken in grün der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Bürogebäude oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude (gilt bei der Bürogebäudeversicherung nur für Bürogebäude) baulich verbunbenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.

Die Sturmversicherung für Bürogebäude erstreckt sich nur auf Schäden, die entstehen

Kleiner Haken in grün durch unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels auf die versicherten Sachen oder auf Bürogebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden,

Kleiner Haken in grün dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen oder auf gewerblich genutzte Bürogebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft

Kleiner Haken in grün als Folge eines Sturmschadens nach 1 und 2 an versicherten Sachen,

Elementarschadenversicherung
Für gewerbliche Risiken kann eine Elementarschadenversicherung im Rahmen der Bürogebäudeversicherung zum Schutz vor Elementarschäden über die besonderen Bedingungen für die Bürogebäudeversicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) erreicht werden. Im Allgemeinen wird die Elementarversicherung mit der gewerblichen Sturmversicherung gebündelt.

Zu den versicherten Gefahren und Schäden für Bürogebäude gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.

Die Gefahren sind nach den Elementarschadenbedingungen nur insgesamt versicherbar, das heißt, der Versicherungsnehmer der Bürogebäudeversicherung muss auch die Gefahren absichern, denen die zu versichernden Sachen nicht ausgesetzt sind (Paketlösung).


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