Interrisk Betriebsgebäudeversicherung
Die Interrisk Betriebsgebäudeversicherung ist eine relativ junge und erfolgreiche Versicherung der Vienna Insurance Group aus Wien, die wiederum mit einem Prämienvolumen von rund 5 Mrd. € der größte österreichische Versicherungskonzern in Zentral- und Osteuropa ist. Hohe eigene finanzielle Reserven sowie die Einbindung in eine starke internationale Gruppe sorgt in diesem Unternehmen für ein Höchstmaß an Sicherheit.
In der Firmenvision der InterRisk hat sich das Unternehmen als Marktführer in der Kundenzufriedenheit in besonderer Weise verpflichtet. Dafür spricht, dass bei Ratings und Rankings unabhängiger Institutionen die Top-Produkte der InterRisk immer wieder weit vorn platziert sind.
Durch die Betriebsgebäudeversicherung der Interrisk ist Ihre Immobilie optimal gegen die Gefahren des alltäglichen Lebens, aber auch bei entstandenen Schäden durch umweltbedingte Einflüsse optimal abgesichert.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Betriebsgebäudeversicherung
Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsvertrag zur Betriebsgebäudeversicherung ist ein beiderseitiges Handelsgeschäft, wenn auch der Versicherungsnehmer Kaufmann ist. Selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler) sind ebenfalls Kaufleute, deren Rechtsstellung im Handelsgesetzbuch geregelt ist.
Inzwischen nimmt die Stromerzeugung durch Solarzellen beim Bau neuer Häuser einen immer größeren Stellenwert ein. PV-Anlagen sind nicht nur langlebig, sondern auch teuer, so dass sich die Frage nach dem möglichen Schadenpotenzial und der Absicherung der Betriebsgebäudeversicherung stellt. Die Gefährdung der PV-Anlagen ergibt sich schon allein aus der Art der Installation. Denn PV-Anlagen werden auf Hausdächern oder Fassaden installiert und sind damit den Naturereignissen ausgesetzt. Dazu gehören Blitzschlag, Feuer, Sturm, Hagel und Schneedruck.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann die Betriebsgebäudeversicherung den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
Die Sturm- und die Hagelversicherung sind als eigenständige Versicherungssparten ebenfalls der Elementarversicherung zuzuordnen. Auch in der Technischen Betriebsgebäudeversicherung und Transportversicherungen sind Elementargefahren mitversichert. Aufgrund der erheblichen Nachfrage bieten die VU seit einigen Jahren eine erweiterte Elementarschadendeckung für Hausrat, Betriebsgebäude und industrielle Risiken an. Ergänzt wird sie durch die Elementarschaden Mietverlust- und Klein Betriebsunterbrechungsversicherung.
Unter Interrisk Betriebsgebäudeversicherung kann man im allgemeinen für eine Wohngebäude-Sachversicherung verstehen, die bei der Verbundenen Betriebsgebäudeversicherung im Rahmen eines gemeinsamen Bedingungswerks eine Versicherung für mehre Einzelgefahren ermöglicht. Sie vereinigt in sich die wesentlichen in Betracht kommenden Sachversicherungszweige, nämlich die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Eine solche Vertragsform kommt dem Bedürfnis nach einer möglichst einfachen und übersichtlichen Versicherungspolice entgegen.
Erhöht sich der Versicherungswert durch wertsteigernde Baumaßnahmen, so ist zur Vermeidung von Unterversicherung die Versicherungssumme dementsprechend für die Interrisk Betriebsgebäudeversicherung anzupassen. Nach den VGB 2008 besteht jedoch innerhalb der laufenden Versicherungsperiode bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode für den erhöhten Wert der Betriebsgebäude Versicherungsschutz. Zur vollen Deckung in der darauffolgenden Versicherungsperiode ist eine Anpassung der Versicherungssumme an den gestiegenen Wert zu veranlassen.
Großunternehmen arbeiten grundsätzlich mit einer erheblichen Selbstbeteiligung für ihre Interrisk Betriebsgebäudeversicherung. Kleinbetriebe bzw. mittelständische Unternehmen sollten bei der Festlegung der Risikobeteiligung berücksichtigen, dass oft enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen und deshalb eine aussagefähige Statistik für die Festlegung des Selbstbehalts nicht zur Verfügung steht. Die Höhe des Selbstbehaltes sollte sich wie üblich an den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens und an der Prämienersparnis orientieren.
Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Betriebsgebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Betriebsgebäude Bestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
Besonderen Bedingungen für die Interrisk Betriebsgebäudeversicherung weiterer Elementarschäden in der Gebäude-, Hausrat-, Geschäfts- und Industrieversicherung zur planmäßigen Verwendung genehmigt. Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der VWG haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen Betriebsgebäudeversicherung sind 550.000 Zusatzversicherungen abgeschlossen worden.
Naturkatastrophen verursachen immer größere Schäden. Wie die Schweizer Rück in ihrem jährlichen Vergleich ermittelt hat, belasteten allein die Naturkatastrophen die Betriebsgebäudeversicherung im Jahr 2007 mit rd. 28 Milliarden Dollar. Die volkswirtschaftlichen Schäden in der Welt sind noch weit höher, vor allem als Folge von Stürmen und Überschwemmungen. Sie stiegen 2007 auf nun 70 Milliarden USD. Als Folge von Katastrophen waren in 2007 die meisten Todesopfer in Bangladesch, Indien, China und Pakistan zu beklagen.
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Weitere Informationen über die Interrisk Betriebsgebäudeversicherung
Seit der Gründung der InterRisk ist diese mit seiner umfangreichen, und hervorragenden Produktpalette und dem hohen Servicestandard auf stetigem Wachstumskurs. Dieser positive Trend der InterRisk schlägt sich auch auf deren neueste Geschäftszahlen nieder.
Die Produktpalette und Leistungen der InterRisk wie beispielsweise der Betriebsgebäudeversicherung erhalten durch Fachzeitschriften und unabhängige Verbraucherinstitutionen immer wieder hervorragende Bewertungen.
Eine Vielzahl positiver Bewertungen wie beispielsweise der Stiftung Warentest, Ökotest, oder Finanztest für die in der Betriebsgebäudeversicherung enthaltenen Leistungen und dem fairen Beiträgen erfreut sich die Interrisk immer größeren Zulauf an neuen Versicherungskunden.
Betriebsgebäudeversicherung
Wichtig ist auch die Beachtung der im Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten, nämlich nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, der Betriebsgebäudeversicherung den Schadeneintritt, nachdem er vom ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen, Weisungen des Betriebsgebäude Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung - ggf. auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten, Weisungen des Betriebsgebäude Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung.
Die ECB 99 stellen nun keine Annex-Deckung zu den AFB dar. Deshalb mussten neben den bisherigen speziellen Bestimmungen der ECB 87 und der VdS-Klausel 9511 auch die üblichen allgemeinen Regelungen von Sachversicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise ist auch für die ECB 2008 und ECBUB 2008 beibehalten worden. Versicherungsbedingungen für Betriebsgebäude müssen seit Mitte 1994 nicht mehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Ausnahme, Pflichtversicherungen).
Gibt der VN im Versicherungsantrag den Neubauwert nach Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so übernimmt der Betriebsgebäude Versicherer die Umrechnung auf den Versicherungswert 1914. Zu beachten ist jedoch, dass der objektive Neubauwert maßgebend ist und deshalb z.B. Eigenleistungen des VN oder besondere Kostenvergünstigungen ebenfalls zu bewerten sind. Sofern nachträgliche Aus- und Erweiterungsbauten vorgenommen worden sind, ist auch eine damit verbundene Wertsteigerung hinzuzurechnen.
Infos zur Betriebsgebäudeversicherung
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf bewirkt die Beendigung des bis dahin auflösend bedingt rechtswirksamen Versicherungsvertrags. Um die Frist einzuhalten, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Den Zugang muss der Kunde aber nach wie vor beweisen. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde die maßgeblichen Unterlagen wie den Versicherungsschein, die AVB und die Verbraucherinformationen erhalten hat.
Mit dem Betriebsgebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich mitversichert. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. In Abschnitt A § 5 Nr. 2b VGB 2008 sind - in Abgrenzung zur Hausratversicherung nach VHB 2008 als mitversicherte Bestandteile in der Betriebsgebäudeversicherung besonders genannt. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
In der Hausrat- und Betriebsgebäudeversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. Die separate Betriebsgebäude Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der Betriebsgebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden gewährt. Für diese Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Interrisk Betriebsgebäudeversicherung
Außerhalb versicherter Betriebsgebäude erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit die Rohre der Vorsorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die neuen VGB 2008 beinhalten hinsichtlich des Deckungsschutzes durch die Betriebsgebäudeversicherung für thermische Solaranlagen gegenüber den bisherigen Bedingungen im Wesentlichen Klarstellungen. Der Begriff des Nässeschäden gilt auch für thermische Solaranlagen.
Wird jedoch nicht die Standarddeckung der Gleitenden Neuwertversicherung gewählt, sondern die Neuwertversicherung, Zeitwertversicherung oder eine Interrisk Betriebsgebäudeversicherung zum Gemeinen Wert des Betriebsgebäude, ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und für Mietausfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt allerdings nicht für Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, soweit diese auf Weisungen des Versicherers entstanden sind.
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens. Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume des Betriebsgebäude trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die vereinbarte Dauer ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit. War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall gezahlt.
Tipps zum Versicherungsgebiet Betriebsgebäudeversicherung
Klausel PK 7160: Die nach den VGB ausgeschlossenen Überspannungsschäden durch Blitz können über diese Klausel in den Versicherungsschutz des Betriebsgebäude eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag (in der Gleitenden Neuwertversicherung multipliziert mit dem gleitenden Neuwertfaktor). Klausel PK 7363: Wegen der hiernach versicherten Kosten für die Beseitigung durch Blitzschlag umgestürzter Bäume. Klausel PK 7362: Wegen der Deckung von Kosten für die Dekontaminierung und den Austausch verseuchten Erdreichs.
Widerruft der Kunde den Betriebsgebäudeversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den gezahlte Prämien als auch für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Betriebsgebäudeversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.
Der VN ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Betriebsgebäude Versicherer in Textform Fragen zum Risiko stellt. Auch wenn ein anderer (z.B. der Versicherungsvermittler) für Sie das Antragsformular ausgefüllt hat, sollten Sie das Antragsformular sorgfältig durchlesen und prüfen, ob alle Fragen richtig und vollständig beantwortet sind. Den Versuch, den Versicherer im Zusammenhang mit der Schadenermittlung arglistig zu täuschen.
Allgemeines rund um das Thema Betriebsgebäudeversicherung
Als Grundstücksbestandsteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen. Für die Erweiterung um sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile boten die Betriebsgebäude Versicherer zu den VGB 2000 mit Klausel 7264 einen Normtext an, wonach Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedigungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert sind.
Es müsste aber genügen, dass der VN die in Abschnitt A § 15 VGB 2008 bzw. § 23 VGB 2000 enthaltenen Obliegenheiten beachtet, um den Versicherungsschutz weiterhin zu erhalten. Im Bedarfsfall sollten Sie mit dem Betriebsgebäude Versicherer vereinbaren, dass abweichend von Abschnitt A § 15 Nr. 1 VGB 2008 bzw. § 8 Nr. 4e VGB 2000 Versicherungsschutz durch die Interrisk Betriebsgebäudeversicherung besteht, wenn keine unverschließbaren Öffnungen mehr vorhanden sind und die Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt A § 14 VGB 2008 bzw. § 24 VGB 2000 beachtet werden.
Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Betriebsgebäude Versicherungsvertrag ist ein beiderseitiges Handelsgeschäft, wenn auch der Versicherungsnehmer Kaufmann ist. Selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler) sind ebenfalls Kaufleute, deren Rechtsstellung im Handelsgesetzbuch geregelt ist.
Nützliche Informationen über die Betriebsgebäudeversicherung
Die Wiederherstellung des Betriebsgebäude kann mit erhöhten Aufwendungen deshalb verbunden sein, weil behördliche Auflagen der unveränderten Wiederherstellung entgegenstehen. Diese werden ebenfalls ersetzt, soweit nicht die behördlichen Auflagen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden. Restwerte, die nicht mehr verwertet werden dürfen. Nach den VGB wird indessen keine Entschädigung für verwertbare Reste versicherter Betriebsgebäude die infolge der behördlichen Wiederherstellungsbeschränkung nicht mehr verwertet werden dürfen.
Soweit in der Interrisk Betriebsgebäudeversicherung noch die VGB 2000 zugrunde liegen, sind PV-Anlagen grundsätzlich mitversichert, denn der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Gebäude mit seinen Bestandteilen. Betriebsgebäude zubehör ist versichert, wenn es der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder seiner Nutzung zu Wohnzwecken dient. Dennoch ist es ratsam, mit dem Versicherer den Einschluss abzuklären, was schon im Hinblick auf die Summenerhöhung wichtig ist, wenn die Anlage erst nachträglich installiert wurde.
Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Betriebsgebäude gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Empfehlungen und Tipps
Die Interrisk Betriebsgebäudeversicherung bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge. Immer öfter Betriebsgebäude Besitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Versicherers für diesen Anbieter und sind mit dem Leistungsangebot sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Betriebsgebäude Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Darüberhinaus konnte die Interrisk durch Ihre guten Bewertungen bei unabhängigen Experten, wie im Betriebsgebäudeversicherung Test oder Finanztest mit Ihrem Preis Leistungsangebot überzeugen.
Auch ein sehr oft gewählter Versicherer für Betriebsgebäude ist die Janitos Betriebsgebäudeversicherung, welche Top Leistungen im Versicherungspaket vereint mit günstigen Beiträgen anbietet.