VGB 2000 Wohnfläche - § 15 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt in der Wohngebäudeversicherung folgendes:
1. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der
abgelaufenen Vertragsdauer entspricht.